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Peter Wilhelm Patt

CDU 02.02.2023 Sitzungen 7/66

Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte zunächst Herrn Gebhardt meinen Respekt für das Durchhalten seiner Position aussprechen. (Heiterkeit bei den LINKEN und der AfD) Seit dem Jahr 2013, eigentlich seit Ihrem Eintritt bei den LINKEN halten Sie durch. Schulden sind besser, als mit dem Geld auszukommen. – Ich bitte Sie jedoch, zu respektieren, dass ich eine vollkommen andere Ansicht habe und diese ebenfalls halten möchte, zusammen mit meiner Fraktion. Nämlich: Schulden zu machen oder die Verfassung zu ändern ist die Ultima Ratio. Es sind die letzten Möglichkeiten, die aus der Not und für die Not getroffen werden. Unsere Verfassung wurde mit viel Bedacht so erarbeitet, wie sie jetzt besteht. Wir haben die Verfassung des Freistaates Sachsen einmal geändert, und zwar im Zuge bzw. im Nachgang der Auswirkungen der Finanzkrise. Bedingt auch durch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, nämlich dem Staat und den Bürgern zu verdeutlichen, dass man mit dem Geld auskommt, das man über Steuern einnimmt, den Bürgern zu verdeutlichen, dass man, wenn man mehr braucht, auch mehr Steuern einnehmen und erheben muss; und den Bürgern zu verdeutlichen, welche Verlässlichkeit eine Schuldentilgung hat, wenn man dort eine feste Regel einfügt. Diese Vorgabe des Verfassungsgerichts im Nachgang der Finanzkrise und im Nachgang eines jahrzehntelangen, gelegentlich recht hemmungslosen Schuldenaufbaus in den alten Ländern damals, hat uns dazu bewogen, die Verfassung so zu ändern. Dabei möchten wir bleiben und ich empfehle auch dem Parlament im Namen meiner Fraktion, dass wir bei den jetzigen Regeln bleiben. Jetzt haben Sie aber von einer Arbeitsgruppe gesprochen. Über eine Arbeitsgruppe kann man nachdenken – es gibt eine solche Arbeitsgruppe allerdings schon. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Die Arbeitsgruppe tagt; bei uns heißt sie Arbeitskreis 2. (Lachen des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Zudem gibt es einen Koalitionsausschuss und die Staatsregierung. Es gibt also genügend Menschen, die sich Gedanken darüber machen, wann und ob es notwendig ist, die Verfassung zu ändern. Dort sind wir jedoch noch nicht angekommen und es besteht aus meiner Sicht auch noch keine Not. Mit dem Vorwand, es gehe Ihnen um die Regeln zur sogenannten Normallage, betreiben Sie letztlich etwas ganz anderes: Sie möchten die Verfassung ändern und letztendlich die Schuldengrenze beseitigen. Ich möchte bei der Gelegenheit sagen, dass häufig von einer Schuldenbremse gesprochen wird. Es gibt in den Landesverfassungen aber ein klares Schuldenverbot. Das ist die Vorgabe des Verfassungsgerichts. An dieses Schuldenverbot wollen und werden wir uns weiter halten; denn der Steuerzahler hat uns in den letzten Jahren stets wachsende Steuereinnahmen beschert und so viel Geld zur Verfügung gestellt, wie wir es jeweils im Vorjahr nicht hatten. Wir hatten jedes Jahr mehr Geld – auch im letzten Jahr so viel Geld wie noch nie zuvor –, und damit sollten wir auskommen. Darum bitte ich sehr. Das ist eine Frage von Anstand. Es ist auch eine Frage von Anständigkeit, von Haltung und von Rückgrat. Zu gegebener Zeit kann man über Änderungen nachdenken, wenn es die Not erfordert. Sie haben das Schuldenverbot als Hindernis bezeichnet und machen – in meinen Augen – etwas pseudo-ökonomisch darauf aufmerksam, dass die Zinsen vor einem Jahr niedriger waren als heute. Man hätte sich deshalb vor einem Jahr verschulden sollen – anders als heute. Damit verwechseln Sie, dass die Schulden des Haushaltes nicht die Schulden am Kapitalmarkt sind. Sie gehen damit vielleicht auch manchen Statistiken auf den Leim, die falsch darstellen, wie hoch unsere Schulden sind. Unsere Schulden sind die im Haushalt festgehaltenen, nicht die am Kapitalmarkt aufgenommenen. Wir haben nämlich viel Liquidität an anderen Stellen, von denen wir uns beleihen, bevor wir an den Kapitalmarkt gehen. Deswegen halten wir die Zinsquote immer niedrig. Wir nannten das früher – und ich finde, man kann das heute noch tun – die Milbradt-Dividende, also die ersparten Zinsen durch sehr gutes Cash-Management. Das wollen wir ebenfalls weiter betreiben; denn das sind viele Hundert Millionen Euro jedes Jahr gewesen. Im Augenblick – oder vor einem Jahr – ist das durch die niedrigen Zinsen entsprechend weniger. Wir brauchen also bitte keine Vermischung zwischen Kapitalmarktschulden und Schulden des Haushaltes in der Argumentation. Die Schulden des Kapitalmarktes sind auch die, die regelmäßig in den Statistiken stehen. Das ist falsch. Diese Statistiken messen nicht das, was die Wahrheit ist: nämlich die Schulden, die wir laut Haushalt aufgenommen haben. Das sind rund 12 Milliarden Euro gewesen. Durch die Tilgung ist es schon deutlich weniger geworden. Und ich möchte daran erinnern, dass – egal, ob der Zins hoch oder niedrig ist – es eine Rückzahlpflicht gibt. Und diese Rückzahlungsverpflichtung wollen wir nicht unseren Kindern und Kindeskindern auflasten. Sie argumentieren weiterhin, dass man heute auch für die Kinder und Kindeskinder etwas tun will. Ja, das tun wir. Wir haben eine der höchsten Investitionsquoten aller Bundesländer – seit Jahrzehnten. Und das zahlt sich aus. Die Ausgabe für Lehrer ist eine Frage von Verfügbarkeit. Bei der Ausgabe an anderen Stellen möchte ich Sie – zum Schluss meines Redebeitrags – auf das volkswirtschaftliche Phänomen der Stagflation hinweisen. Stagflation heißt: Ich kann zwar noch mehr Geld in das System stecken und noch mehr Nachfrage erzeugen – diese Nachfrage stößt jedoch auf ein begrenztes, also stagnierendes, Angebot. Das bedeutet, die Nachfrage kann nicht befriedigt werden. Wenn ich also mehr Nachfrage habe, als ich eigentlich mit meinem Angebot befriedigen kann, dann steigt der Preis. Ich bekomme am Ende von mehr Geld, das ich ins System gebe, und damit Nachfrage erzeuge, nicht mehr Leistung, sondern nur teurere Leistungen. Ich bekomme auch nicht mehr Gebäude, sondern die gleichen Gebäude zu einem höheren Preis. Das ist unklug, und deswegen sollten wir bitte davon Abstand nehmen, Ihrem Verschuldungsziel hinterher zu laufen. Das können Sie gerne tun, die Konsequenz zeichnet Sie – wie gesagt – politisch aus. Ich möchte aber, dass wir das nicht so tun. Deshalb möchte ich an den bewährten Gremien festhalten, die wir im Landtag haben: die Arbeitskreise der Fraktionen, den Haushalts- und Finanzausschuss, die Kabinettsrunden und all solche Dinge, die sich mit diesem Thema beschäftigen – dann, wenn es notwendig ist und in dem Maße, indem es notwendig ist. Ich empfehle die Ablehnung Ihres Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Patt für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion bitte ich Herrn Barth nach vorn. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ich hätte geklatscht, aber wir dürfen nicht mehr! – Zuruf der CDU-Fraktion: Warum nicht? –

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