Katja Meier
Zu den beschleunigten Verfahren muss man vielleicht dazusagen: Es ist entscheidend, dass der Sachverhalt, der dort in Betracht kommt, definitiv klar sein muss. Auch die Beweislage muss sehr klar sein, denn ansonsten kommt ein beschleunigtes Verfahren nicht infrage. Mit der Rundverfügung, die Herr Strobl im Jahr 2018 verfügt hat, sagte er: Wir wollen gern der Verfahrensart des beschleunigten Verfahrens mehr Power geben. Das kann man tatsächlich an den Zahlen ablesen. Bevor es die Verfügung des Generalstaatsanwalts gab, waren es circa 17 Fälle im Jahr. Im Jahr 2019 ist das dann auf über 600 beschleunigte Verfahren nach oben geschnellt und hat den Höchststand im Jahr 2020 mit knapp 700 Fällen erlebt. Aber durch die Corona-Zeit ist es ein wenig abgefallen. Es gibt höhere Schwankungen, aber es hat sich auf circa 500 Fälle eingependelt. Von daher halten die Staatsanwaltschaften daran fest. Entscheidend ist wirklich, dass nicht jedes Verfahren dafür infrage kommt. Aber es entscheiden natürlich die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, welche Verfahren gut sind und welche klar in der Sachlage sind. Dann kann es angewendet werden – und das wird es auch. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Danke schön. Nun die AfD-Fraktion; Kollege Wiesner, bitte schön.
