Katja Meier
Genau, ich habe es vorhin schon in meiner Rede angesprochen: Nicht nur in den Schulen und in der originären Justiz stehen wir vor einem großen Generationenwechsel, sondern auch im Justizvollzug gehen in den nächsten Jahren viele AVD-Bedienstete in den Ruhestand. Wir stehen hier vor der großen Herausforderung, genug Auszubildende zu finden. Sachsen war eines der wenigen Bundesländer, die noch keinen Anwärtersonderzuschlag haben. Deshalb bin ich dem Parlament sehr dankbar, dass es den Weg frei gemacht und die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt hat, um diesen Anwärtersonderzuschlag zukünftig auch in Sachsen zahlen zu können. Das haben wir vor. Wir haben die entsprechende VwV schon im letzten Jahr erarbeitet und im Januar dieses Jahres, erst letzte Woche, das Einvernehmen mit dem Finanzministerium hergestellt. So kann ab dem neuen Ausbildungsjahr der Anwärterzuschlag in Höhe von 50 % des Anwärtergrundbetrags gezahlt werden. Wenn diejenigen schon über eine entsprechende Ausbildung verfügen, beträgt er sogar bis zu 70 %. Sie hatten die Frage noch angeschlossen: Wie sieht es eigentlich mit denjenigen aus, die jetzt schon in Ausbildung sind? Können sie auch von diesem Anwärterzuschlag partizipieren? Ja, das werden sie können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die SPD-Fraktion; Kollegin Kliese, bitte schön.
