Sarah Buddeberg
Vielen Dank. Frau Ministerin, ich habe eine Frage zum Themenkomplex Kampf gegen häusliche Gewalt. Es finden ja gerade die Beteiligungsworkshops zum Landesaktionsplan statt, was wir begrüßen. Dennoch will ich zwei konkrete aktuelle Aspekte ansprechen. Zum einen ist in der Richtlinie „Chancengleichheit“ für die Interventions- und Koordinierungsstellen eine Deckelungsgrenze von 170 000 Euro festgelegt. Aber in Leipzig explodieren die Fallzahlen. Sie haben sich seit 2020 fast verdoppelt. Es sind viele Hochrisikofälle dabei, sodass die Interventionsstelle im Dezember einen Aufnahmestopp verhängen musste. Vor diesem Hintergrund stelle ich die Frage: Sollte an dieser Deckelungsgrenze festgehalten werden? Der zweite Aspekt bezieht sich darauf: In der Zeitung gab es die Meldung darüber, dass es eine Anfrage gab, sich am bundesweiten Männerhilfetelefon zu beteiligen, und dass Sachsen das abgelehnt hat. Woran lag das? War es zu teuer? Gab es kein Konzept? Sollten wir das vielleicht doch in Erwägung ziehen?
