Katja Meier
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. In der letzten Legislaturperiode hatten wir ein Haus des Jugendrechts, inzwischen haben wir schon drei; zwei sind noch hinzugekommen: jeweils eines in Bautzen und in Görlitz. Die Idee der Häuser des Jugendrechts – Sie haben es gesagt – ist einerseits, dass wir damit die Profession zusammenführen – die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Jugendgerichtshilfe –, weil die Prävention an erster Stelle steht, aber auch die Ahndung und Verfolgung von Jugendkriminalität. Im Jahr 2015 hatten wir in Leipzig das erste Haus des Jugendrechts, das sich ausschließlich auf jugendliche Intensivtäter fokussiert hat. 2021 und 2022 haben wir in Görlitz und Bautzen noch zwei Häuser des Jugendrechts eingerichtet, die sich mit allen Bereichen beschäftigen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, einheitliche Fach- und Verfahrensstandards aufzulegen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat uns als Ministerium das Ende letzten Jahres im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Aspekte vorgelegt. Geplant ist, dass es im März veröffentlicht wird. Das ZKFS, das wir an der TU Chemnitz eingerichtet haben, wurde von uns beauftragt, eine Evaluation durchzuführen. Sie mussten zunächst die entsprechenden Daten sammeln. Es ist vorgesehen, dass im Herbst dieses Jahres die Ergebnisse vorliegen, sodass wir diese dann im Ausschuss vorstellen werden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Es folgt die AfD-Fraktion; Kollege Ulbrich.
