landtag.sachsen.de ↗

Jörg Kiesewetter

CDU 02.02.2023 Sitzungen 7/66

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich bei meinem Debattenbeitrag auf den zweiten Teilaspekt des Debattentitels „gute Arbeit“ konzentrieren. Die betrieblichen Verhältnisse und die Arbeitsbedingungen verändern sich im rasanten Tempo. Damit verändern sich auch die Anforderungen an die Betriebsparteien. Digitalisierung, Internet, Dekarbonisierung, künstliche Intelligenz, Plattformökonomie – das sind einige der Stichworte, die diese Entwicklung beschreiben. Die gesamtwirtschaftlichen Wandlungsprozesse, über die wir hier gerade so leidenschaftlich diskutieren, werden sich direkt und indirekt auf die menschliche Arbeit in den Betrieben auswirken. Neben neuen Arbeitsprozessen und Arbeitsinhalten werden sich auch betriebliche Strukturen verändern und neue Arbeitsmethoden eingeführt werden. Andererseits – auch das haben wir schon gehört – ist die Zahl der offenen Stellen für Fachkräfte extrem hoch und erreicht jährlich neue Höchststände. Der Wandel einerseits und der Mangel andererseits führen dazu, dass die bereits in den Betrieben Beschäftigten als wertvolle Ressource weiterqualifiziert werden müssen, damit die Betriebe und die Beschäftigten den Wandel gut meistern und die Transformation sicher über die Runden bringen können. Eine zentrale Aufgabe oder Rolle kommt dabei der betrieblichen Weiterbildung zu. Diese ist im Kern als eigenverantwortliche Aufgabe der Unternehmen und der Beschäftigten in geteilter Verantwortung und im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung wahrzunehmen. Denn dort, wo es Betriebsräte gibt, hat das einen positiven Effekt auf innerbetriebliche Veränderungsprozesse und Weiterbildungsaktivitäten. Genau darauf hat der Bundesgesetzgeber reagiert, indem er durch das Betriebsrätestärkungsgesetz bzw. Betriebsrätemodernisierungsgesetz den betriebsverfassungsrechtlichen Rahmen für diese Transformationsprozesse und für Qualifizierungsmaßnahmen neu geregelt hat. Es kommt darauf an, dass man in den Ländern die Vorgaben des Bundes ganz geschickt, klug und vorausschauend flankiert und Maßnahmen aufsetzt, die sich dort sauber und ordentlich einfügen. Deshalb ist es gut, dass wir in Sachsen gerade hier von dem Programm “Zukunftszentren“ profitieren, das gerade in Ostdeutschland die Transformationsprozesse in der Wirtschaft unterstützen soll. Es soll auch dazu beitragen, diese sozial auszugestalten und verträglich zu machen. Wir haben gute Strukturen, die beratend tätig sein können, zum Beispiel das „Zentrum digitale Arbeit“ in Eilenburg und das „Haus der Selbstständigen“ in Leipzig. Wir haben Richtlinien des Freistaates, die genau dort ansetzen, wo Arbeitgeber profitieren können, mit staatlichem Geld die Neuausrichtung in ihren Unternehmen zu betreiben. Wir haben weitere Strukturen, die es in Sachsen noch fortzuentwickeln und auszubauen gilt. Welche Handlungsfelder sehe ich für die Zukunft? Das sind insbesondere Dinge im Bundesrecht. Dort besteht in erster Linie die Regelungskompetenz. Zum Beispiel müssen Rechtsunsicherheiten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht abgebaut werden, wenn wir das Thema grenzüberschreitende mobile Arbeit haben. Dort stellen sich viele Fragen, die regelungsbedürftig sind. Digitalisierungspotenzial haben wir noch im Bereich der Betriebsverfassung und bei den Mitbestimmungsgesetzen. Zudem brauchen wir – das ist eine zentrale Forderung – eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes. Auch das muss durch den Bund geregelt werden; denn die aktuellen Spielräume in diesem Gesetz sind sehr stark begrenzt und entsprechen nicht den Anforderungen an eine zukünftig immer stärker globalisierte, digitalisierte und flexible Arbeitswelt. Zudem brauchen wir eine Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften. Vor diesem Hintergrund muss es das Ziel sein, dass betriebsindividuelle Lösungen jeweils Vorrang vor den bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen haben. Wir können im Ergebnis festhalten, dass sich die Transformationsprozesse in den Betrieben nur im Miteinander zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber und Belegschaft erfolgversprechend gestalten lassen. Wir müssen Qualifizierung, Weiterbildung, Datenschutz, Schutz der Gesundheit, Partizipation als essenzielle Bestandteile dieses Transformationsprozesses betrachten. Die Politik kann hier immer nur das Nötigste regulatorisch regeln; umgesetzt werden muss es in den Betrieben. Deshalb gilt bei allem, was man in diesem Bereich macht, der alte Grundsatz: So viel Freiheit wie möglich, so viel Zwang wie nötig. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Kiesewetter. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Peschel.

Alle Reden von Jörg Kiesewetter Protokoll ↗