Carsten Hütter
Ich nehme einige Ausführungen zum Einzelplan 13 Sächsischer Datenschutzbeauftragter vor. Die Tätigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ist wichtig und unverzichtbar. Sie stellt einen wichtigen Beitrag zur Wahrung des Datenschutzes dar. Im Hinblick auf die Tätigkeit von öffentlichen Stellen verstehen wir Datenschutz als Abwehrrecht des Bürgers gegenüber Behörden. Dies hat sich einmal mehr im Rahmen der Corona-Pandemie gezeigt und dem teils übergriffigen Verhalten einzelner Behörden. Gegenüber nicht öffentlichen Stellen verstehen wir Datenschutz primär als Korrektiv gegenüber einzelnen Technologiekonzernen und deren „Datensammelwut“. Die Schaffung zweier zusätzlicher Stellen erfolgt aufgrund der neuen Aufgaben, die sich aus dem Transparenzgesetz ergeben. An dieser Stelle möchten wir positiv hervorheben, dass die neuen Stellen durch Umbesetzungen aus anderen Behörden erfolgten und kein Stellenaufwuchs in Gänze erfolgte. Abschließend möchte ich noch auf die Position „Ausgaben für Veranstaltungen" eingehen. Hier stechen die Ausgaben für 2024 besonders ins Auge, die achtfach höher sind als die geplanten Ausgaben für 2022, in Gänze mit 41 000 Euro. Hierunter fallen auch Öffentlichkeitsveranstaltungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Diese sind notwendig, um für die Tätigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten noch mehr Akzeptanz und Transparenz bei den Bürgern herzustellen. Dementsprechend haben wir in den Fachausschüssen den Anträgen zugestimmt, folglich stimmen wir der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 13 auch zu.
