Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir in der gebotenen Kürze: Unsere freiheitliche Demokratie lebt auch von Transparenz. Die Bürgerinnen und Bürger können sich nur dann zielgerichtet zum Wohle unserer Gesellschaft mit ihren Ideen einbringen, wenn ihnen die Informationen über das Handeln des Staates und der Behörden frei zugänglich sind. Deshalb haben wir letztes Jahr im Landtag das Transparenzgesetz verabschiedet, und darauf möchte ich kurz den Schwerpunkt legen. Damit der geschaffene Rechtsanspruch auf Herausgabe von Informationen wirksam umgesetzt wird, haben wir die Stelle der Transparenzbeauftragten im Gesetz verankert, und ihre Aufgabe wird die Sächsische Datenschutzbeauftragte ab dem kommenden Jahr übernehmen. Sie kontrolliert die transparenzpflichtigen Stellen bei der Einhaltung dieses wichtigen Gesetzes. Mit dem vorliegenden Haushaltsplan geht es damit nicht nur darum, die wichtige Arbeit der Datenschutzbeauftragten als Hüterin eines der elementaren Grundrechte zu stärken – erst am Freitag haben wir darüber geredet, wie wichtig Datenschutz ist; deshalb können wir das an dieser Stelle überspringen –, es geht auch darum, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit neue Transparenz in Sachsen einkehrt und durchgesetzt werden kann. Dazu gehört nicht nur eine etwaige Beanstandung durch die Transparenzbeauftragte bei Verstößen gegen das Gesetz, sondern auch zum Beispiel die Beratung transparenzpflichtiger Stellen zu ihren Pflichten sowie die Empfehlung bei der Verwirklichung des Transparenzgebots. Wir haben im Haushaltsverfahren das Versprechen aus dem Beratungs- und Transparenzgesetz zum Unglauben einiger aus der Opposition eingehalten und in den Einzelplan der Sächsischen Datenschutzbeauftragten folglich zwei neue Stellen eingestellt, die sie bei der Aufgabenerfüllung entsprechend unterstützen sollen. Damit stärken wir den Transparenzanspruch und den Datenschutz zugleich. Werte Kolleginnen und Kollegen, dies ist der zweite Haushalt in Folge, in dem wir auch aufgrund der bündnisgrünen Beharrlichkeit in diesem Themenfeld im parlamentarischen Verfahren über den Regierungsentwurf hinaus mehr Stellen für die Sächsische Datenschutzbeauftragte zur Verfügung stellen. Das zeigt, welch große Relevanz der Sächsische Landtag dem Datenschutz selbst kurz vor 1 Uhr noch beimisst. Die noch vor einigen Jahren mitschwingende Sorge, dass mit der Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten und dem Ausscheiden aus dem Einzelplan des Landtags gewissermaßen die Fürsorge desselben enden könnte, hat sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil, der Landtag zeigt mit diesem Haushaltsplan erneut, dass die Behörde von Frau Dr. Hundert ihm besonders am Herzen liegt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. (Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.) Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Pallas von der SPD-Fraktion, gleich an Mikrofon 3. Bitte schön, Herr Kollege.
