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Thomas Schmidt

20.12.2022 Sitzungen 7/64

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einen wunderschönen guten Morgen in die Runde! (Beifall des Abg. Dr. Matthias Rößler, CDU) Die Zeit ist fortgeschritten, trotzdem: Bei der Haushaltsdebatte möchte ich meine Rede nicht zu Protokoll geben. Sehen Sie es mir nach. Für lebendige Regionen – unter diesem Motto steht der zweite Doppelhaushalt des Staatsministeriums für Regionalentwicklung mit rund 1,4 Milliarden Euro. Welche Schwerpunkte haben wir in der Haushaltsaufstellung gesetzt und in den Landtagsgremien erläutert und diskutiert? Dazu folgende sechs Punkte. Den finanziell größten Teil sehen wir für die städtische sowie die ländliche Entwicklung vor. Rund ein Drittel unseres Haushalts haben wir dafür eingeplant, denn das ist die Stärke des SMR: die Entwicklung von Stadt und Land unter einem Dach. Bei der AfD ist es wahrscheinlich noch nicht aufgefallen, dass wir auch für Städte wie Annaberg, Plauen oder Hoyerswerda zuständig sind. (Thomas Thumm, AfD: Alles ländlicher Raum, Herr Schmidt!) – Nein, das ist Stadtentwicklung. (Thomas Thumm, AfD: Ja, das ist richtig, ist aber trotzdem ländlicher Raum!) – Darauf sind Sie mit keinem Wort eingegangen. Hierzu setzen wir zum Beispiel Mittel aus dem Bund-Länder-Programm Städtebauförderung ein. Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 können wir den Städten und Gemeinden erneut Kontinuität und Verlässlichkeit bieten. Mit 352 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren können die Städte und Gemeinden ihre städtebaulichen Strukturen weiter modernisieren und sich an die Herausforderungen des wirtschaftlichen Strukturwandels, der demografischen Entwicklung, der Folgen der Pandemie und des Klimawandels anpassen. Ich freue mich, dass wir auch die beiden sehr erfolgreichen städtebaulichen Landesprogramme angemessen ausstatten konnten: das Brachenberäumungsprogramm sowie unser Programm zum Wohnungsrückbau, um städtebauliche Missstände zu beseitigen. Flankiert werden diese Programme durch das Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung“ aus dem EFRE und die sozial nachhaltige Stadtentwicklung aus dem ESF. Diese beiden Programme unterstützen mit Landes- und EU-Mitteln die Kommunen bei der integrierten Stadtentwicklung einschließlich sozialer Projekte. Auf eine wirtschaftliche und soziale Belebung sowie auf regionale Eigenverantwortung setzen wir auch mit unserem wichtigsten Programm für den ländlichen Raum, LEADER. Hierfür werden im neuen Doppelhaushalt 207 Millionen Euro EU-Mittel mit weiteren 33 Millionen Euro Landesmitteln kofinanziert. Im kommenden Jahr startet LEADER in die Förderperiode 2023 bis 2027. Wir bleiben dabei, die Akteure in den LEADER-Regionen selbst über die Förderstrategie, die Projekte und die Höhe der Zuschüsse entscheiden zu lassen. Es ist falsch, was Herr Kollege Thumm vorhin hierzu erzählt hat. LEADER motiviert zu regionalem Engagement, zum anderen werden in den gemeindeübergreifenden LEADERRegionen Stadt-Umland-Beziehungen besonders gestärkt. Etwas schwieriger gestaltet sich die Ausstattung der „Vitalen Dorfkerne“, die die AfD ja abschaffen will. Ich bin froh und dankbar, dass im parlamentarischen Verfahren der Regierungsentwurf um jährlich 9 Millionen Euro aufgestockt werden konnte. Zwar hat der Bund kurzfristig – und für mich, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehbar – den GAKRahmen gekürzt, aber wir werden trotzdem versuchen, die Initiative „Vitale Dorfkerne“ auf einem hohen Niveau fortzuführen. Meine Damen und Herren, damit komme ich zum zweiten Schwerpunkt des Einzelplans 10: Bauen und Wohnen mit insgesamt 450 Millionen Euro. Das ist deutlich mehr als im vergangenen Doppelhaushalt, denn sowohl Wohnen als auch Bauen müssen angesichts der gegenwärtigen Kostensteigerungen bezahlbar bleiben. Im neuen Doppelhaushalt wurden vor allem die Bewilligungsmittel für den sozialen Wohnungsbau erhöht. Insgesamt stehen im Jahr 2023 162 Millionen Euro und 2024 194 Millionen Euro zur Verfügung: für den Bau und die Modernisierung bezahlbarer Sozialwohnungen. Neu wird die Förderung der energetischen Sanierung von sozialem Wohnraum sein. Weitere Förderbausteine unterstützen mit zinsgünstigen Krediten Familien und auch Baugemeinschaften dabei, Wohneigentum zu schaffen. Dem Landtag danke ich insbesondere für die Einbringung des geänderten Sächsischen Förderfondsgesetzes. Damit können wir, soweit entsprechende Bundeshilfen nicht greifen, auch die Vermieter von Wohnungen entlasten, die aufgrund der steigenden Energiepreise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten könnten. Der dritte Förderschwerpunkt im Einzelpunkt 10 umfasst den Strukturwandel in unseren Kohleregionen. Das SMR arbeitet auch mit dem kommenden Doppelhaushalt darauf hin, dass alle Bundes- und EU-Mittel gewinnbringend in den Regionen ankommen und dort ihre Wirkung für Arbeitsplätze und mehr Lebensqualität entfalten. Viele Projekte sind auf den Weg gebracht, die die Regionen in die Zukunft führen werden. Der JTF wird das jetzt alles noch ergänzen, wodurch dann die unmittelbare Unternehmensförderung möglich sein wird. Doch bereits jetzt ist absehbar, dass die Kofinanzierungsmittel des Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“ für die vielen weiteren Projekte nicht ausreichen werden. Daher muss spätestens ab dem Doppelhaushalt 2025/2026 die Zuführung in das Sondervermögen erhöht werden. Der vierte Schwerpunkt des SMR-Geschäftsbereiches umfasst die innovationsgestütze Regionalentwicklung, vor allem über den simul+ InnovationHub Es wurde ja deutlich, dass die AfD mit Innovationen nicht so sehr viel am Hut hat. Er soll auch in den kommenden beiden Jahren als Katalysator für innovative Entwicklungen und Ideen wirken, über den European Digital Innovation Hub sogar über Ländergrenzen hinweg. Rund 15,8 Millionen Euro wird der Sächsische Landtag für simul+ sowie den Mitmachfonds zur Verfügung stellen. Um es noch einmal zu erklären: Das ist es insgesamt. Der simul+Mitmachfonds ist nur ein Teil davon. Auch diese Aussagen von Herrn Thumm waren leider falsch. Der Erfolg von simul+ ist beispielsweise das sächsische Holzbaukompetenzzentrum, das im vergangenen Jahr seine Arbeit erfolgreich aufgenommen hat. Wir freuen uns, dass es mit den nunmehr vom Landtag zur Verfügung gestellten 1,6 Millionen Euro seine Rolle als Ansprech- und Netzwerkpartner in Sachsen weiter ausbauen kann und dadurch der Holzbau in Sachsen weiter gestärkt wird. Innovative Regionalentwicklung befördern wir auch mit unserer neuen Förderrichtlinie RegioPlan. RegioPlan ist mit 10 Millionen Euro ausgestattet. Über RegioPlan wollen wir in Zukunft attraktive Flächen für gewerbliche Investoren entwickeln und vorhalten und so Sachsens Ruf als attraktiven Standort für Investitionen untermauern. Nicht zuletzt unterstützen auch unsere Programme der europäischen territorialen Zusammenarbeit eine innovative Regionalentwicklung. Gut 48 Millionen Euro stehen dafür bereit. Der fünfte große fachliche Schwerpunkt ergibt sich aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Mit ihm schreibt der Bundesgesetzgeber den Ländern verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windkraft vor. Dazu sind kurzfristig umfangreiche landesrechtliche Anpassungen erforderlich. Um schnellstmöglich voranzukommen, wird das Landesplanungsgesetz im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes geändert. Was sind dabei die wesentlichen Eckpunkte? Sachsen hält an dem bewährten Regionalplanungsverfahren fest. Wie bisher sollen Windkraftstandorte in Vorranggebieten konzentriert werden, ausgewiesen von den Regionalen Planungsverbänden. Wir ziehen das Erreichen des Zwei-Prozent-Planungsziels auf das Jahr 2027 vor, um einen doppelten Planungsaufwand zu vermeiden. Dafür sichern wir den Planungsverbänden eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 1,4 Millionen Euro pro Jahr zu. Außerdem übernimmt der Freistaat die Rechtsverfolgungskosten der gesamten Regionalplanung. Der Bund schreibt den Ländern vor, planerisch ausgewiesene Windenergiegebiete vom Mindestabstand auszunehmen. Gleichzeitig stellen wir aber sicher, dass der Mindestabstand von 1 000 Meter außerhalb von Windenergiegebieten und somit auf einem Großteil der Landesfläche auch weiterhin Bestand hat. Außerdem können Windkraftanlagen mithilfe einer Flexibilisierungsklausel bis zum Abschluss der Ausweisung dieses Zwei-Prozent-Zieles außerhalb von den aktuellen Vorrang- und Eignungsgebieten errichtet werden. Zwingende Voraussetzung ist dabei allerdings die Zustimmung der Gemeinde. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz unterstützen wir außerdem die Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum. Kleinere Städte und Gemeinden erhalten unter bestimmten infrastrukturellen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich im Siedlungswesen über den Eigenbedarf hinaus zu entwickeln. Außerdem soll der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen – kurz GeoSN – über das Haushaltsgesetz zum 1. Januar 2023 in das Landesamt für Geobasisinformation umgewandelt werden. Der sechste Schwerpunkt liegt im Denkmalschutz. Der neue Doppelhaushalt spiegelt das Bekenntnis des Freistaates zu seiner herausragenden Denkmallandschaft und seinem gebauten kulturellen Erbe wider. Besonders freue ich mich über die Aufstockung der Fördermittel im Landesprogramm Denkmalpflege von 8 auf 10 Millionen Euro pro Jahr. Damit wird den Denkmaleigentümern der verantwortliche Umgang mit ihrem Besitz erleichtert. Auch der nochmalige Finanzzuschuss für die Stiftung Lebendiges Erbe Sachsen wird sich in vielfältiger Weise auszahlen. Meine Damen und Herren! So weit ein Einblick in die vielfältigen Aufgaben meines Ressorts, das nach dem SMWA das zweitgrößte Förderministerium ist. Für die Konsolidierung des Geschäftsbereichs und die Erledigung der vielen Aufgaben benötigen wir gut ausgebildete, engagierte und den Bürgern zugewandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb sind wir nach unserer Start-up-Phase nun dringend auf Stellen angewiesen und froh über die zusätzlichen 40 Stellen für unseren Geschäftsbereich. Besonders freue ich mich, dass wir für die Ausbildung unserer Baureferendare weitere fünf Stellen und für die Digitalisierung der Verwaltung weitere zwölf befristete Projektstellen erhalten haben. Damit ist das SMR für die kommenden beiden Jahre gut gerüstet. Ich danke den Mitgliedern des Arbeitskreises, des Ausschusses für Regionalentwicklung und des Haushaltsausschusses für die konstruktiven Beratungen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Haus, dem SMR. Ich bitte nun um Zustimmung zum Einzelplan des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schmidt sprach für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 10, Staatsministerium für Regionalentwicklung. Da Änderungsanträge vorliegen, stimmen wir, wie zuvor vereinbart, über den Einzelplan kapitelweise ab. Wir beginnen mit dem Kapitel 10 01. Hierzu liegen uns zahlreiche Änderungsanträge vor und wir beginnen mit der Drucksache 7/11712, Änderungsantrag der Fraktion AfD, zu Titel 422 01 und zum Stellenplan. Ich übergebe an Herrn Kollegen Zwerg, AfD-Fraktion.

Protokoll ↗