Susanne Schaper
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Solidarität zuerst! (Beifall bei den LINKEN) Der vorliegende Haushaltsplanentwurf des Sozialministeriums wird den Erfordernissen der Zeit leider nicht gerecht. Wir müssen das seit Jahren sagen und können es heute nur wiederholen. Es scheint zwar, als ob das Volumen deutlich höher als im vorhergehenden Haushalt sei, bei genauerem Hinsehen aber ist zu erkennen, dass der Anstieg von 2022 auf 2023 um immerhin etwa 125 Millionen Euro im Wesentlichen auf wenige Posten zurückgeht. Ein großer Teil davon kommt nicht durch Landesmittel zustande. So kommen 2023 allein 22 Millionen Euro Bundesmittel aus dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Zusätzliche Landesmittel für den Aufbau des ÖGD, abgesehen von Tarifanpassungen, sind hingegen nicht vorgesehen. Eine weitere Erhöhung oder etwas Zusätzliches ist für Sie nicht zu machen, und von einem Landesgesundheitsamt ist nicht einmal mehr die Rede. Dabei gibt es andere Bundesländer, wie Hessen, die ein solches als Lehre aus der Pandemie errichten. Knapp 18 Millionen Euro betreffen die EU-Programme ESF Plus und EFRE für den neuen Förderzeitraum. Über 16 Millionen Euro werden 2023 für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vorgesehen. Für Krankenhausinvestitionen sind 30 Millionen Euro mehr geplant, wovon aber an anderer Stelle 10 Millionen Euro eingespart werden, also faktisch nur 20 Millionen Euro herauskommen. Es wird von einem Rekordhaushalt gesprochen, aber nur in absoluten Zahlen. Anteilmäßig am Gesamthaushalt bekommt das SMS weniger als 2022; denn der Anteil sinkt von 6,23 auf 6,12 % in 2023 und auf nur 6,01 % auf 2024. Na, merken Sie es selber? Angesichts der wachsenden sozialen Probleme, die allein durch Auswirkungen der Corona-Pandemie, durch die Inflation und die Energiepreissteigerungen schon da sind oder noch auf uns zukommen, genügt der Haushalt den Erfordernissen und Bedarfen nach wie vor leider nicht. Aufgrund von zum Beispiel Tarifanpassungen, Preissteigerungen, höheren Baukosten haben wir es in Wirklichkeit mit einem Kürzungshaushalt zu tun. Darüber können auch einige Millionen Euro mehr nicht hinwegtäuschen. Es passt nicht zusammen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu beschwören, aber durch ein faktisches Nullsummenspiel im Haushalt keinerlei Spielräume zu seiner Festigung und Stärkung zu schaffen. Das ist seit vielen Jahren ein grundlegendes Problem sächsischer Politik. Der ehemalige Auto-Manager Daniel Goeudevert hat einmal gesagt: „Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten.“ Ich sage: Wer soziale Infrastrukturen und öffentliche Dienste sät, wird Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt ernten. Genau das wäre essenziell wichtig – das hat im Übrigen auch die Vorrede gezeigt –, um besonders in Krisenzeiten etwas für den Bestand demokratischer Verhältnisse zu tun. Bei diesem vorliegenden Entwurf hingegen bin ich mir sicher, dass es nicht einmal gelingen wird, den Status quo zu halten. Ich frage mich: Wie weit soll die Ausbeutung der Beschäftigten im Gesundheitswesen, insbesondere in der Altenpflege, in der Jugend- und Familienhilfe, in der CareArbeit, in den sozialen Diensten und Beratungsstellen, in den Schuldnerinnen- und Schuldnerberatungen, in der Wohnungslosenhilfe usw. noch getrieben werden? Selbst der Unbedarfteste weiß spätestens seit Ausbruch der Pandemie, dass diese Gesellschaft ohne diese Menschen am Ende wäre. Klatschen kann kein Ersatz für gute Arbeitsbedingungen sein. Schlechte Arbeitsbedingungen aber führen zum Berufsausstieg aus gesellschaftlich notwendigen Tätigkeiten, auf die wir alle mehr oder weniger, früher oder später angewiesen sind. Unsere Wertschätzung für diese Arbeiten muss sich im Landeshaushalt ablesen lassen. Anderenfalls ist es schlicht ein schlechter Plan. Ich habe schon öfter gesagt: Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Man kann Schwierigkeiten nicht mit den gleichen Mitteln bekämpfen, durch die sie entstanden sind. Vor allem nicht durch das Festhalten an Dogmen christdemokratischer Haushaltspolitik. (Zurufe) Wir hatten im Sozialbereich schon immer viele Probleme. Aber durch Pandemie, Krieg, Preisexplosion und Energieknappheit haben wir eklatant mehr Schwierigkeiten als je zuvor. Das geht bis in die sogenannte Mitte der Gesellschaft. Der WSI Verteilungsbericht 2022 macht es deutlich. In der entsprechenden Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 24. November kann man nachlesen: Politik zur Reduzierung von Armut senkt auch soziale Kosten und Risiken. Diese Grunderkenntnis gehört leider bisher nicht zum ökonomischen Basiswissen führender sächsischer Finanzpolitiker. Es ist ein Bildungsdefizit, das der Gesellschaft schon jetzt und auch in Zukunft viel zu viele Kosten beschert. Dabei gäbe es auch im Einzelplan 08 so viele Möglichkeiten, diese einzudämmen. Als aktuell notwendige Entlastungsmaßnahmen werden von der Böckler-Stiftung neben dem Abbau der Einkommensarmut verlässliche und bezahlbare Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge genannt. Sie werden als ebenso wichtig eingeschätzt wie soziale Grundsicherung auf einem armutsfesten Niveau. Als Fraktion DIE LINKE haben wir diese Zusammenhänge schon lange im Blick. Folglich haben wir auch in diesem Haushalt versucht, das in entsprechende Änderungsanträge zu gießen. Wir haben zur Abstimmung in den Sozialausschuss des Landtags insgesamt 43 Änderungsanträge eingereicht. Leider sind Zustimmungen von regierungstragenden Fraktionen zu unseren Anträgen, unabhängig davon wie gut sie sind, nach wie vor ein Wunschtraum. Das überrascht und schreckt uns selbst nicht mehr. Die Bevölkerung allerdings kann das kaum verstehen. Ich meine, dieser dogmatische Umgang ist auch ein Grund für die Politikverdrossenheit und das Misstrauen gegenüber parlamentarischen Demokratien. Es ist übrigens auch ein trauriger Beitrag zur Schwächung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Unsere familienpolitischen Anträge reihen sich in besonderer Weise in den Schwerpunkt der Fraktion ein: mehr soziale Gerechtigkeit schaffen. Mit dem Programm „Familiengutscheine“ soll es einkommensschwachen Familien ermöglicht werden, gemeinsame Freizeit in kostenpflichtigen öffentlichen, privaten oder frei gemeinnützigen Freizeit- und Kultureinrichtungen zu verbringen, wie zum Beispiel in Museen, Zoos oder Schwimmbädern. Die Höhe soll 300 Euro betragen, ab dem dritten Kind 500 Euro. Dieser Gutschein wäre nicht nur eine finanzielle Unterstützung für die betreffenden Familien, sondern gleichzeitig ein Beitrag zur Förderung der kulturellen Bildung und des Sports sowie der dazu notwendigen Infrastruktur. Aus ähnlichem Grund wollen wir mit einem weiteren Antrag den Geltungsbereich und den Kreis der Nutzungsberechtigten des Landesfamilienpasses erweitern. Eine kleine finanzielle Entschädigung wollen wir für Menschen in Haushalten mit Pflegebedürftigen erreichen. Wir schlagen nach dem Beispiel von Bayern die Einführung eines abgabefreien Landespflegegeldes vor, das 1 000 Euro jährlich für Pflegebedürftige ab Grad 2 betragen soll. Um den Bestand vieler Einrichtungen nicht zu gefährden, enthielten zahlreiche unserer Änderungsanträge zumindest eine pauschale Erhöhung der Mittel um 10 %, um Tarifanpassungen und Preissteigerungen wenigstens teilweise abzufangen. Dies betraf unter anderem die überörtliche Jugendhilfe, die Familienbildung, die Ehe-, Familien- und Lebensberatung, die landesweiten Familienverbände oder die Angebote der Schwangerenkonfliktberatung, wobei hier im Haushaltsverfahren durch die Koalition zum Glück nachgebessert wurde. Die 10 % Erhöhung betrafen auch viele Positionen, die über die Kommunalpauschalen ausgereicht werden, wie zum Beispiel das regionale Pflegebudget, die seniorenpolitische Arbeit, die Suchthilfe, die HIV- und Aids-Prävention sowie Flüchtlings- und Integrationsarbeit. Das war uns wichtig; denn die Kommunen müssen landesseitig unterstützt werden, um ihre Angebote trotz Tariferhöhungen und Preissteigerungen halten zu können, ohne überproportional eigene Mittel einsetzen zu müssen. Zur Entlastung der Kommunen fordern wir zudem ausgehend von der Modellrechnung der Liga der freien Wohlfahrtsverbände Mittel für den bedarfsgerechten Ausbau der sozialen Schuldnerberatung. Bedarfsgerecht sind zwei Vollzeitstellen auf 50 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Bekanntlich ist es schon fünf nach statt vor zwölf, wenn die Insolvenzberatung ansteht. Die Schuldnerberatung ist daher in der Zeit der Armutsfalle Inflation besonders wichtig. Einen erheblichen Anteil der Änderungen machten wie schon in der Vergangenheit Anträge zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung aus; denn dies sind wesentliche Bereiche der sozialen Infrastruktur, und die Belastungen durch die Pandemie haben ihre Spuren vor allem bei den Beschäftigten hinterlassen. Wir haben daher bedarfsgerechte Investitionen in den Krankenhäusern gefordert und damit unseren am Freitag dargestellten Änderungsbedarf im Krankenhausgesetz finanziell untersetzt; denn wenn das Land trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht zahlt, wirkt sich das unweigerlich auf die Arbeitsbedingungen aus. Weiterhin sind zusätzliche Mittel für Hospiz- und Palliativversorgung, für die Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung oder für Investitionen in die stationäre Altenpflege erforderlich; letzteres auch, um die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner zu senken. Ein besonderes Anliegen war und ist es, den öffentlichen Gesundheitsdienst neben der ambulanten und der stationären medizinischen Versorgung in Form des Landesgesundheitsamtes zur Stärkung der dritten Säule des Gesundheitswesens auszubauen. Wir sind auch der Meinung, dass der ÖGD zusätzlich zum Pakt Landesförderung zum IT-Ausbau und für den Ausbau der Infrastruktur bekommen müsste. Darüber hinaus wollen wir in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen Unterversorgung im ambulanten ärztlichen Bereich besteht und droht, durchschnittlich eine Million Euro jährlich zur Verfügung stellen, um Maßnahmen zur Lösung des Defizits zu finden. In Sachsen sind außer dem Landkreis Leipzig und der kreisfreien Stadt Dresden alle Gebietskörperschaften von Unterversorgung betroffen. Im Sinne der Menschenrechte wollen wir auch eine ambulante Versorgung für Menschen ohne oder mit unzureichender Krankenversicherung mithilfe anonymer Behandlungsscheine verbessern. Last, but not least haben wir einen Antrag zur Schulsozialarbeit; denn gerade in Krisenzeiten sind junge Menschen besonders stark psychisch belastet. Wir wollen, dass abgesehen von qualitativen Maßnahmen im Jahr 2023 100 Vollzeitstellen und 2024 100 weitere neu geschaffen werden. Es ist nicht möglich, zu allen Anträgen etwas zu sagen oder diese zu erwähnen; denn der Einzelplan 08 ist ebenso verzweigt, differenziert und vielfältig wie das Leben selbst. Einige unserer Änderungsanträge werden nachher noch vorgestellt und zur Abstimmung gebracht. Vielleicht gibt es doch noch Zeichen und Wunder und nicht Empörung über unsere Rede, dass wir das alles nicht wertschätzen. Wir sind wirklich der Meinung: Solidarität zuerst. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, Frau Kuhfuß, bitte.
