Dr. Volker Dringenberg
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Das einst schlanke Justizministerium wurde im Einvernehmen der Koalitionäre seit dem Jahr 2019 nicht nur personell und finanziell, sondern auch strukturell aufgebläht. Es wurde die bereits angesprochene neue Abteilung mit der wohlklingenden Bezeichnung „Demokratie, Bürgerbeteiligung und Gleichstellung“ geschaffen. Diese war bisher mit 24 gut dotierten Stellen ausgestattet. Künftig sollen es 33 Stellen seien. Auch das haben wir heute schon einmal gehört. Es ist eine Abteilung, die den Steuerzahler in den nächsten Jahren ca. 70 Millionen Euro kosten soll. Damit wird nicht nur das Personal finanziert, sondern damit werden zum Beispiel auch die heute ebenfalls angesprochenen Orte der Demokratie und die Antidiskriminierungsarbeit finanziert. Damit nicht genug, es werden auch Projekte mit Geld ausgestattet, die es sich auf die Fahne geschrieben haben, dass die Vorzüge der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt doch endlich von den Bürgern hier in Sachsen akzeptiert werden sollen. Meine Damen und Herren! Auch wenn Sie uns immer für ein bisschen plemplem erachten, will ich Ihnen sagen, damit wir uns richtig verstehen, mir persönlich ist es völlig egal, wie jemand mit wem lebt, in welcher Konstellation. Das ist mir vollkommen Wurst. Aber wenn das selbst einem Konservativen wie mir egal ist und wenn keinerlei Berührungsängste bestehen mit Schwulen, mit Lesben, mit LGBTQ, oder wie die heißen, dann verstehe ich gar nicht, warum wir diese Sachen ständig mit Steuergeldern finanzieren müssen. (Beifall bei der AfD) Das kann ich nicht verstehen. Es wird staatlicherseits Lobbyarbeit für eine Klientel betrieben, die sich immer selbst als benachteiligt sieht – ich frage mich, von wem denn; wenn ich es nicht bin, dann von wem? – (Heiterkeit bei der AfD) und zudem im Besitz der höheren Moral. Damit diese Klientel nun das nötige Steuergeld geordnet abschöpfen kann, werden neue Förderrichtlinien erarbeitet. Ich verweise exemplarisch auf die Richtlinie zur Förderung von Chancengleichheit oder auf die Förderrichtlinie „Orte des Gemeinwesens“. Künftig sollen weitere Vorschriften hinzukommen wie zum Beispiel die Richtlinien zur kriminologischen Forschung und zur Qualitätsentwicklung politischer Bildung. Offenbar droht aber die Abteilung, welche die Förderrichtlinien erarbeitet hat, also die mit den künftig 33 Stellen, an ihrem eigenen Papierwust zu ersticken. Wie sonst wäre es denn zu erklären, dass gesonderte Ausgaben für Bewilligungsstellen nötig sind, weil der Vollzug dieser Förderrichtlinien ausgelagert werden muss? Sie wird vorrangig ausgelagert an die Sächsische Aufbaubank, die sich diese Leistung natürlich vergüten lässt mit schlappen 2,5 Millionen Euro für zwei Jahre. Halten wir also fest: Es gibt einen satten Stellenaufwuchs.
