Lucie Hammecke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Meine Vorredner(innen) sind bereits auf die große Herausforderung der Nachwuchsgewinnung in der Justiz eingegangen und auch auf das, was wir hier hoffentlich mit Beschluss des Einzelplanes einführen: den Anwärtersonderzuschlag. Da hat mich bereits der Konsens im Ausschuss und auch heute der im Plenum sehr gefreut. Damit machen wir die Ausbildung im Vollzug finanziell attraktiver – gerade auch für Menschen, die bereits Berufserfahrung in anderen Bereichen gesammelt haben, um so auch im Vollzug noch mehr Interdisziplinarität zu schaffen; denn die Aufgaben im Justizvollzug sind unglaublich vielfältig. Es geht hier nicht ums Wegsperren oder Einsperren. Es geht darum, es den Menschen nach der Haft zu ermöglichen, ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Das mag jetzt komplex klingen. Kurz gesagt ist es eigentlich Resozialisierung, und die braucht gute Bedingungen für die Gefangenen und das Personal. Doch die erste Prämisse – davon bin ich überzeugt – sollte die Haftvermeidung sein. Deshalb stärken wir entsprechende Ansätze – Juliane Nagel ist bereits darauf eingegangen – auch noch einmal in diesem Haushalt. Das sind Ansätze, die die Wiedergutmachung in den Mittelpunkt stellen. Wir stärken zum Beispiel den Täter-Opfer-Ausgleich mit einer Projektstelle mit weiteren finanziellen Mitteln und mit einer Fachtagung für die Träger, die es in Sachsen gibt, um sich zu vernetzen. Doch – auch das war bereits Inhalt lautstarker Debatten – seit fast genau drei Jahren sind dem Justizressort auch die Themen Demokratie, Europa und Gleichstellung zugeordnet. Und ich sage es hier mit aller Deutlichkeit: Das sind keine kleinen Randthemen, die man mal eben so mitschleift. Dahinter stehen sehr grundsätzliche Überlegungen, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie immer zusammen zu denken: dass man sich über unsere gesellschaftlichen Fragen und Herausforderungen dieser Zeit nicht im Alleingang verständigen kann, sondern sich im europäischen Rahmen verständigen muss, dass Vielfalt eine Gesellschaft bereichert und ihr Schutz unsere Verpflichtung ist und dass wir, um unsere Demokratie zu stärken, in der Bürger(innen)-Beteiligung neue Wege gehen müssen. Wenn die AfD meint, sie könne einfach einmal das Ministerium auf seine Kernaufgaben „gesundschrumpfen“ – oder wie auch immer sie das bezeichnet – und komplette Referate und Titelgruppen im Bereich Gleichstellung, Demokratie und Europa einfach streichen will, dann lässt das tief blicken – ich glaube, Ihre Redebeiträge heute übrigens auch – und zeigt eigentlich, welch gefährliche Politik sie verfolgt. Die Gefahr für unsere Demokratie wird leider jeden Tag deutlicher. Dagegen heißt es einerseits aktiv vorzugehen und andererseits auch diejenigen zu stärken, die sich jeden Tag für ihr Gemeinwesen, für ihre Demokratie einsetzen, für ihren Ort, ihre Kommune, ihr Zuhause. Deshalb stärken wir die Mittel für die Bürger(innen)-Beteiligung und finanzieren weiterhin die Orte der Demokratie in Sachsen, in denen – dies ist sehr wichtig – nach demokratischen Spielregeln miteinander gestritten und diskutiert werden kann, ein Konsens gefunden oder eben auch festgestellt werden kann, dass man sich nicht einig wird, aber im Gespräch bleibt. Im Gespräch zu bleiben ist auch ein zentrales Motiv der sächsischen Europapolitik, sei es in grenzübergreifenden Bürger(innen)dialogen, mit der Unterstützung europäischer Mobilität für junge Sächsinnen und Sachsen oder auch mit der Leipziger Rechtsstaatskonferenz, in welcher im Gespräch mit polnischen und tschechischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern über grundsätzliche Fragen der Wertegemeinschaft Europäische Union diskutiert werden kann, sei es über Vielfalt und Akzeptanz von Lebensweisen, Rechtsstaatlichkeit oder Demokratie. Last, but not least ein Thema, welches wir im Ausschuss sehr häufig besprechen, da es von besonderer Bedeutung ist: der Gewaltschutz. Als gleichstellungspolitische Sprecherin, als Feministin und als Frau ist der Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt von Frauen eines der Kernanliegen meiner politischen Arbeit und auch des Justizministeriums; dafür bin ich sehr dankbar. Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt sichern wir die Frauen- und Kinderschutzinfrastruktur, aber auch die Interventionsstellen und die Täterberatung, da wir in die Prävention gehen müssen. Damit schreiben wir den begonnenen Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Gewaltschutzinfrastruktur fort; denn das Ziel im Koalitionsvertrag ist sehr klar ein landesweites Unterstützungsnetz; und daran arbeiten wir. Gleichzeitig verpflichtet uns die Istanbul-Konvention, gegen weitere geschlechtsspezifische Formen der Gewalt an Frauen vorzugehen. Deshalb haben wir mit Änderungsanträgen, denen im Ausschuss eine breite Mehrheit der Abgeordneten zugestimmt hat, einen Fokus auf sexualisierte Gewalt gelegt. Mit einem Ausbau der medizinischen Soforthilfe, der anonymen Spurensicherung, einer sachsenweit tätigen Fachstelle und der Finanzierung eines Beratungsnetzes schaffen wir hier Unterstützungsstrukturen für von sexualisierter Gewalt Betroffene. Ich möchte mich zum Schluss bei der Staatsministerin Katja Meier bedanken, die sich tagtäglich für diese Schwerpunkte, die ich benannt habe, einsetzt und die zusammen mit ihrem Haus sicherstellt, dass das Geld bei denen ankommt, die sich tagtäglich damit beschäftigen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
