Marika Tändler-Walenta
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Wie man an der Menge unserer Änderungsanträge erkennen kann, sind wir weitestgehend zufrieden mit der Europapolitik des Ministeriums. Wir begrüßen die Initiativen in Fragen der schulischen und außerschulischen Europabildung, der Aufstockung der Mittel für die Grenzregionen zu Tschechien und Polen und das mit zusätzlichen Geldern im Haushalt in diesem Jahr erstmals umgesetzte Saxorail-Ticket. Trotzdem gibt es eine Kritik. Wir empfinden das Abstimmungsverhalten der Koalition zu unseren Änderungsanträgen als ziemlich bescheiden. Wir hätten uns an dieser Stelle ernsthafte Verhandlungen in den Haushaltsberatungen gewünscht. (Beifall bei der Fraktion DIE LINKE) Unser Änderungsantrag im Bereich Europa ist im Kern nur logische Konsequenz aus dem Antrag der Koalition zur Europabildung, wobei wir eben auch Vereine daran partizipieren lassen möchten und nicht nur natürliche Personen. Dass Sie unsere konstruktiven Vorschläge nicht aufgreifen, ist in Sachsen leider parlamentarischer Brauch. Was mich aber wirklich stört, ist, dass Sie uns als Fraktion DIE LINKE, als die wir im Sächsischen Landtag für europäische Werte eintreten, im Zuge der Haushaltsverhandlungen gleichsetzen mit einer Partei, die nationalistische und antieuropäische Positionen vertritt. Es wäre schön, sich zumindest in der Europapolitik auf gemeinsame Werte zu besinnen und klar aufzuzeigen, von wem wir uns abgrenzen. Die Europäische Union steht nämlich für genau das: die Überwindung festgefahrener nationalistischer Interessen und eine starke Kooperation ihrer Mitglieder. Es geht darum, auch einmal über seinen Schatten zu springen. Damit sollten wir schon auf regionaler Ebene beginnen; denn die Europäische Union ist gerade in Zeiten der Krise wichtiger denn je, und progressive Kräfte wissen das schon seit längerer Zeit. Ich zitiere die „Sächsische Gewerkschaftszeitung“ von 1928: „Die Vereinigten Staaten von Europa sind ein Ideal, das verwirklicht werden muss, wenn nicht erneute Katastrophen über uns hereinbrechen sollen.“ Und die Europäische Union hat bereits genug Probleme, die wir gemeinsam angehen müssen. Zum Beispiel: Die fehlenden demokratischen Instrumente zur Bürgerbeteiligung müssen auf allen Ebenen behandelt werden, so auch in Sachsen. Die Staatsregierung setzt – um wieder den Bogen zum Anfang zu spannen – insoweit bereits die richtigen Akzente. Hier darf jedoch nicht bei reiner Symbolpolitik stehengeblieben werden. Die Konferenz zur Zukunft Europas hat uns gezeigt, was für ein wichtiges Instrument die Beteiligung von unten für Europa sein könnte. Ich sage: könnte. Das Ministerium von Frau Meyer hat ja auch einige Foren und Dialoge durchgeführt, aber wenn es keinen klaren Fahrplan dafür gibt, wie die Staatsregierung den Input der Sächsinnen und Sachsen umsetzen will, dann bleiben all die Online-Dialoge und die trinationalen Jugendforen sinnlos. Hier wollen wir noch bessere Ideen, die über bloße Beratung hinausgehen. Sie sollen den Bürgerinnen und Bürgern Sachsens zeigen, dass auch sie Bürgerinnen und Bürger Europas sind und ein wirkliches Mitspracherecht haben. Noch einige Worte zur Gleichstellung. Wir haben durchaus wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass hier ein deutliches Plus im Haushalt zu verzeichnen ist. Positiv betrachten wir die im Sinne der Chancengleichheit eingestellten deutlich höheren Mittel für die Umsetzung des Landesaktionsplanes zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen oder auch die Gelder für den Schutz vor häuslicher Gewalt. Aber gerade hier muss ich kritisch sagen: Das reicht noch lange nicht. So ist kürzlich der Bericht der Expertenkommission zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erschienen. Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland im Jahr 2018 besteht die gesetzliche Pflicht, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu bekämpfen. Die deutliche und harte Aussage der Expertenkommission lautet jedoch: Deutschland lässt gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder im Stich. Pro zehntausend Einwohner soll laut Istanbul-Konvention ein Familienplatz in einer Frauen- und Kinderschutzeinrichtung zur Verfügung stehen. Für Sachsen bedeutet das 400 Plätze – es gibt aber gerade einmal 159. Vor wenigen Tagen sagte der Landrat des Erzgebirgskreises, dass er keinen Bedarf an einer Frauen- und Kinderschutzeinrichtung in seinem Landkreis sehe und daher auch keine Plätze schaffen wolle. Die Polizeistatistik zeigt aber, dass im besagten Landkreis sehr wohl Fälle häuslicher Gewalt verzeichnet werden, für das Jahr 2021 nämlich 430. Es muss also nicht nur Geld in den Landeshaushalt eingestellt werden, sondern es müssen auch endlich strukturelle Veränderungen vorgenommen werden, damit ein einzelner Landrat nicht nach Gutdünken entscheiden kann und die gesetzlichen Vorgaben in seinem Landkreis nicht umzusetzen gedenkt. Hierzu braucht es endlich eine bundeseinheitliche strukturelle Veränderung, die Frauen- und Kinderschutzhäuser zur Pflichtaufgabe macht und den aktuell in Sachsen erforderlichen finanziellen Eigenanteil der Kommunen erlässt. Bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt, von der nach wie vor insbesondere Frauen betroffen sind, bedarf es auch nicht nur der Plätze in Schutzeinrichtungen, sondern natürlich und ganz besonders der Präventionsmaßnahmen, der aktiven gleichstellungspolitischen Maßnahmen und auch der Zieldefinition in allen Politikbereichen, beispielsweise durch die Einführung des Prinzips des Gender Budgetings. Konkrete Gleichstellungsziele müssen definiert und der Haushalt bereits bei der Aufstellung danach analysiert werden, ob und wie diese Ziele erreicht werden, um letztendlich die Gleichstellungsziele zu erreichen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
