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Valentin Lippmann

GRÜNE 20.12.2022 Sitzungen 7/64

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Justiz ist ein zentrales Element des Rechtsstaats. Sie muss Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern erwecken und jederzeit handlungsfähig sein. Zunehmend muss die Justiz einen wehrhaften Rechtsstaat gegenüber den Feinden unserer freiheitlichen Demokratie, teilweise auch in den eigenen Reihen, sicherstellen. Angesichts der sichtbaren Entwicklung in Europa und auch in Deutschland, in deren Rahmen der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat infrage gestellt wird und Bestrebungen unverkennbar sind, ihn zu unterlaufen, dürfen wir den Rechtsstaat eben nicht als selbstverständlich betrachten, sondern müsse dafür Sorge tragen, dass dieser funktioniert und wehrhaft bleibt. Dafür sorgen wir als Koalition mit diesem Doppelhaushalt: mit mehr Geld und mehr Stellen für einen modernen und schlagkräftigen Rechtsstaat. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ulbrich, ich wollte es mir eigentlich schenken, auf das zu reagieren, was Sie gesagt haben. Ich mache es trotzdem, weil Sie gerade eindrucksvoll vor Augen geführt haben, warum es eine Demokratieabteilung im Justizministerium braucht. (Zuruf von der AfD: Oh!) Zum einen: Ihre Aussage, Demokratie sei etwas Nebulöses, sollte selbst für einen Vertreter der AfD eigentlich ein Grund dafür sein, hier das Pult zu verlassen, zumindest, wenn man sich rechtspolitischer Sprecher der AfD nennt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Ich habe heute zum wiederholten Mal erlebt, dass Sie behaupten, in diesem Land gebe es keine Demokratie, und diese Demokratie, die es nicht gebe, sei – Zitat – etwas „Nebulöses“ oder die „sogenannte“ Demokratie. Ich frage mich: Sind Sie offenbar nie in der Demokratie angekommen? Was müssen wir denn noch tun, damit Sie begreifen, was die Demokratie ist? Ich glaube, der Lerneffekt bei Ihnen wird nie eintreten, auch wenn wir alles dafür tun, unter anderem auch mit der Stärkung der Landeszentrale für politische Bildung. Zweitens: Wozu braucht es Antidiskriminierungsarbeit? Na ja, auch das haben Sie heute schon mehrfach ausgeführt. Letztendlich behebt Antidiskriminierungsarbeit die Schäden, die Sie mit Ihrer Politik und Ihren Äußerungen tagtäglich verursachen. Dazu will ich nur einmal auf den Redebeitrag des Kollegen Gahler vorhin replizieren bzw. Bezug nehmen auf die vorherige Debatte, als er in astreinem Vulgärrassismus die Worte Dönerspieß und Kunstraub in einen Satz gebaut hat. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt Beifall bei der CDU, den LINKEN und der SPD) Ich sage Ihnen: Genau dafür braucht es dann Antidiskriminierungsarbeit. Drittens: Die machen übrigens Bürgerbeteiligung in der Demokratieabteilung, und zwar ziemlich viel und ziemlich gut. Ich habe einmal gehört, dass die AfD für mehr Bürgerbeteiligung sei. (Zuruf von der AfD: Aber ohne Bezahlung!) Das heißt, in dem Moment, in dem Sie diese Abteilung abschaffen wollen mit Ihren teilweise banalen und dämlichen Änderungsanträgen – entschuldigen Sie mir die Formulierung, Herr Präsident; an dieser Stelle muss das aber sein, weil sie wirklich alles andere als intellektuell luzid sind –, kappen Sie dann die Gelder für die Durchführung von Bürgerbeteiligung, für die Durchführung von Bürgerräten. Das ist doch das, was Sie in der Öffentlichkeit immer sagen: Sie stellen sich hin und behaupten, Sie wollten mehr Bürgerbeteiligung. Wenn es dann zum Schwur kommt, sind Sie die Ersten, die sie abschaffen wollen. Na, herzlichen Glückwunsch – dafür haben wir Ihre Änderungsanträge nicht gebraucht. Zurück zum eigentlichen Antrag. Um zu funktionieren, muss die Justiz eine attraktive Arbeitgeberin sein und mit der Digitalisierung Schritt halten. Die Herausforderungen sind groß. Der Generationenwechsel klopft inzwischen unüberhörbar laut an die Tür. In den nächsten Jahren geht ein Großteil der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand. Wir brauchen qualifizierten Nachwuchs und attraktive Arbeitsbedingungen. Wenn in Großkanzleien seit Jahren mit digitalen Akten und Work-Life-Balance gearbeitet und geworben wird, dann ist nur schwer zu vermitteln, warum das bei den Gerichten nicht auch der Fall ist. Deshalb sage ich ganz klar, muss für alle Gerichte und Justizbehörden künftig gelten: Das Faxgerät ist ein Fall fürs Technikmuseum und nicht für die Geschäftsstellen. (Zuruf von der AfD: Es funktioniert!) Eine leistungsfähige und zeitgemäß arbeitende Justiz braucht moderne Technik. Bis 2026 werden wir die elektronische Verfahrensakte bei Gericht und Staatsanwaltschaften eingeführt haben. Deshalb sieht der vorliegende Doppelhaushalt insgesamt 90 Millionen Euro für Digitalisierung vor. Mit der Titelgruppe „IT und E-Government“ werden rund 800 Einzelmaßnahmen finanziert, 20 Millionen Euro sind für die E-Akte eingestellt. Sachsen ist damit unter den ostdeutschen Bundesländern Spitzenreiter bei der Einführung der E-Akte. Das ist auch ein Verdienst von Katja Meier als Justizministerin, (Oh-Rufe von der AfD) die damit zeigt, dass Sachsen bei wichtigen Zukunftsfragen vorangehen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Nichts geht dabei natürlich ohne Schulung und ohne Personal. Damit kommen wir zu einem Knackpunkt, der auch benannt werden muss: Es fehlen immer noch Personalstellen aus dem Pakt für den Rechtsstaat für die nachgeordneten Bereiche. Hier ist weiterhin der Bund in der Pflicht zu liefern. Ich erwarte und gehe davon aus, dass die Justizministerin gegenüber dem Bundesjustizminister nicht lockerlässt. Umso wichtiger ist, dass die Hälfte der 120 neuen Stellen für Digitalisierung vorgesehen ist. Zum Schluss möchte ich auf zwei kleinere, aber wichtige Projekte aus dem Haushalt eingehen, bevor in der nächsten Runde die Kollegin Hammecke zu den weiteren Teilen sprechen wird. Zunächst zur elektronischen Klausur in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, welche wir durch eine Projektstelle im Haushalt verstetigen: Das Projekt ist sehr erfolgreich. Mehr als 95 % der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nutzten zuletzt diese Möglichkeit, ihre Klausuren am Rechner zu schreiben statt per Hand. Es ist gut, dass wir dies mit den Änderungen im Haushalt jetzt noch verstetigen. Ebenso haben wir im parlamentarischen Verfahren noch eine Projektstelle geschaffen, die die Kommunen bei der freiwilligen Einführung von Transparenzsatzungen unterstützt, nachdem das Transparenzgesetz dies zumindest ermöglicht, wenn auch nicht verpflichtend. Auch hier gehen wir ein Stück weit in Richtung Zukunft; denn Transparenz ist essenziell für Beteiligung, und wir wollen mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Justizhaushalt stärken wir Sachsens Rechtsstaat und machen ihn fit in Anbetracht großer Herausforderungen. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall der Staatsministerin Katja Meier)

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