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Christian Piwarz

20.12.2022 Sitzungen 7/64

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bildung genießt in Sachsen einen hohen Stellenwert. Das war in der Vergangenheit so und wird – wenn Sie den Doppelhaushalt für 2023/2024 beschlossen haben – auch in Zukunft so sein. Trotz erneuter, krisenbedingter Beanspruchung unseres Landeshaushaltes werden insgesamt circa 10 Milliarden Euro – und damit mehr als jemals zuvor – in die Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder investiert. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten in diesem Hohen Haus und bei der Staatsregierung. 10 Milliarden Euro, meine Damen und Herren, sind rund ein Fünftel des Gesamtetats des Freistaates Sachsen der nächsten beiden Jahre. Unsere größte Herausforderung, die größte Aufgabe im Bildungsbereich ist die Gewährleistung der Unterrichtsversorgung im gesamten Freistaat Sachsen. Mit dem heutigen Beschluss geben Sie dem Kultusministerium dafür wichtige Instrumente an die Hand. In ganz Deutschland, nicht nur in Sachsen, aber auch in Sachsen fehlen vor einem Szenario, welches von hohen Altersabgängen und wachsenden Schülerzahlen geprägt ist, Lehrer. Mit dem Handlungsprogramm haben wir 2018 die richtige Weichenstellung vorgenommen und insbesondere die Verbeamtung von Lehrkräften ab 2019 eröffnet. Im Wettstreit auf dem Arbeitsmarkt konnte damit der größte Wettbewerbsnachteil für Sachsen ausgeräumt werden. Die positive Wirkung der Verbeamtung ist vor allem, dass die Abwanderung von ausgebildeten Lehramtsabsolventinnen und -absolventen in andere Bundesländer weitgehend verhindert und gestoppt werden konnte. Lehramtsabsolventen entscheiden sich seitdem in der Regel für einen Vorbereitungsdienst in Sachsen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass im Haushaltsjahr 2024 zusätzlich 192 Referendarstellen ausgebracht werden. Kein Bundesland verzichtet mehr darauf, seinen Lehrerinnen und Lehrern eine Berufung in das Beamtenverhältnis zu eröffnen. Ich bin daher dankbar, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, die zunächst bis zum 31.12.2023 befristete Verbeamtungsmöglichkeit in einem weiteren Schritt bis zum Endes des Jahres 2030 zu verlängern. Sachsen bleibt damit als Arbeitgeber attraktiv. Dennoch wird die Unterrichtsversorgung in den nächsten Jahren schwierig bleiben, obwohl die Anzahl der Stellen für Lehrkräfte nochmals in zwei Schritten gesteigert wird. Im Jahr 2023 werden zusätzlich 420 Stellen und im Jahr 2024 noch einmal 310 Stellen geschaffen. Durch diese Erhöhung auf dann insgesamt 31 730 Stellen im Jahr 2024 ist sichergestellt, dass keine Einstellung eines Bewerbers an einer fehlenden Stelle im Haushaltsplan scheitert. Wer im Schuldienst des Freistaates Sachsen arbeiten möchte und die Voraussetzungen erfüllt, wird auch eingestellt. Es stellt sich die Frage: Was machen wir gemeinsam zusätzlich, um den Unterricht so gut wie möglich abzusichern? Erstens: Wir verstetigen und bauen das Assistenzsystem aus. Schulassistentinnen und Schulassistenten haben sich als verlässliche personelle Stütze in sächsischen Schulen bewährt. Sie unterstützen und entlasten Lehrkräfte und Schulleitungen. Zudem können die Assistenten weitere Kompetenzen und Ressourcen in den Schulalltag einbringen und bislang noch nicht ausreichend abgedeckte Aufgaben übernehmen. Bis zu 472 Stellen können für die unbefristete Einstellung von Assistenzkräften genutzt werden. Daneben sind weiterhin befristete Einstellungen von Assistenzkräften möglich. Zweitens: Wir ermöglichen, mehr externes Personal für Schulen zu gewinnen. Im neuen Doppelhaushalt wird die Nutzung von budgetierten Lehrerarbeitsvermögen durch Schulleitungen erheblich erweitert. Dabei wird Schulen fehlendes Lehrerarbeitsvermögen in Form finanzieller Mittel zur Verfügung gestellt, mit dem sie eigenständig und zielgerichtet externes Personal gewinnen können. Hierdurch können die Schulen bestehende Mangelsituationen zumindest teilweise kompensieren, Lehrkräfte entlasten, die sich stärker auf den Unterricht fokussieren. Dass dies auf einfachen und effizienten Wegen umgesetzt werden kann, haben unsere Schulen beim Corona-Aufholprogramm bereits erfahren. Die im LaSuB extra dafür eingerichtete Servicestelle hat – nach übereinstimmender Meinung der Schulleitungen – bislang Großartiges geleistet und Schulen von Verwaltungsarbeit entlastet. Genau so soll es mit den zukünftigen Budgets weitergehen. Nach einer Pilotphase wurden zu Beginn dieses Jahres 100 Schulen in das Programm aufgenommen. Dank der Mittelerhöhung ist es uns möglich, nunmehr bis zu 400 Schulen die Teilnahme an der Budgetierung zu eröffnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Dank gebührt Ihnen auch für die beachtliche Förderung der Bildungsinfrastruktur. 300,5 Millionen Euro stellen Sie allein aus Landesmitteln für den Schulhaus- und Kitabau zur Verfügung. Jeweils 123 Millionen Euro entfallen auf den kreisangehörigen Raum bzw. auf die kreisfreien Städte. Darüber hinaus stehen für die Modernisierung von berufsbildenden Schulen weitere 44,5 Millionen Euro bereit. Bis 2024 werden die sächsischen Schulen einen großen technischen Sprung nach vorn gemacht haben. Bis dahin sollten die 320 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel aus dem Digitalpakt verbaut und die technisch-digitale Ausstattung angeschafft sein. Ergänzend schließen wir mit 4,8 Millionen Euro die Ausstattungslücke bei Lehrkräften und stellen das Geld für Maßnahmen der schulischen Medienbildung, der Landesstrategie „Medienbildung“ sowie für die Initiative „Digitale Schule Sachsen“ bereit. Diese Investitionen in die digitale Infrastruktur werden die Bildungsprozesse weiter verändern. Zukünftig werden Laptop oder Tablet Standardarbeitsmittel für Lehrkräfte sein. Einen Schwerpunkt im Bildungsetat bilden die Schulen in freier Trägerschaft. In jedem Haushaltsjahr stehen mehr als eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse werden im Jahr 2024 auf über 563 Millionen Euro steigen. Um die Dynamik zu verdeutlichen: Im Jahr 2019 beliefen sich die Zuwendungen noch auf 419 Millionen Euro und im vergangenen Jahr auf circa 489 Millionen Euro. Es ist auch gelungen, wichtige Systeme an Schule auf dem bereits erreichten hohen finanziellen Niveau fortzuschreiben. Ich denke an die Maßnahmen der beruflichen Orientierung, für Ganztagsangebote sowie die zwei Kooperationsprojekte mit der Agentur für Arbeit, die Praxisberater an Oberschulen sowie die Berufseinstiegsbegleitung von Förderschülern und anschlussgefährdeten Schülern. Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass auch Sie auf den Bereich der frühkindlichen Bildung ein besonderes Augenmerk legen. Die Haushaltsansätze für die gesetzlichen Leistungen in diesem Jahr erhöhen sich schrittweise um circa 100 Millionen Euro auf über 927 Millionen Euro im Jahr 2024. Die Bundesmittel aus dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wollen wir insbesondere nutzen, damit mehr Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen tätig werden. Zudem wird zum Ausgleich gestiegener Personalund Sachkosten der Kommunen beim Betrieb von Kitas der Landeszuschuss ab dem kommenden Jahr um 200 Euro erhöht. Damit entlasten wir wirksam die Gemeinden. Nachdem die Bundesregierung überraschend das langjährige Programm „Sprach-Kitas“ eingestellt hat, werden 10,7 Millionen Euro zur sprachlichen Förderung aus Landesmitteln bereitgestellt, damit alle Kinder von Anfang an von Angeboten der qualitätsgesicherten, alltagsintegrierten sprachlichen Bildung profitieren können. Das ist eine gute Entscheidung der Koalitionsfraktionen; denn schließlich realisieren wir mithilfe von Mitteln des Europäischen Sozialfonds das Programm „Kinder stärken 2.0“ und wir fördern die Umschulung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Bildung braucht zuvorderst die Einsatzbereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer und der Assistenzkräfte an den Schulen sowie der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen, ebenso der Kindertagespflegepersonen. Dass deren Leistungen so wirken können, dass Sachsen im deutschlandweiten Wettbewerb weiterhin auf den vordersten Plätzen landet, dazu trägt neben dem Engagement der Eltern ein angemessen ausgestatteter Bildungshaushalt, den Sie heute beschließen, entscheidend bei, und hierfür danke ich Ihnen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Piwarz sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Aussprachebedarf mehr gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zur Abstimmung über den Einzelplan 05 Staatsministerium für Kultus. Da Änderungsanträge vorliegen, stimmen wir wie zuvor vereinbart über den Einzelplan kapitelweise ab. Ich beginne mit Kapitel 05 01. Hierzu liegt uns ein Änderungsantrag vor, Drucksache 7/11634, Änderungsantrag der Fraktion AfD Nr. 1 zu Titel 422 01 und Nr. 2 zu Titel 685 20. Kollege Barth, bitte schön.

Protokoll ↗