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Alexander Dierks

CDU 20.12.2022 Sitzungen 7/64

Sehr richtig! Sehr richtig!) Die Überlegungen der CDU-Fraktion bzw. der Koalitionsfraktionen gehen doch genau in diese Richtung. Wie gesagt, wir brauchen Sie dazu nicht. Ja, wir wollen in der Fokusgruppe junge Familien (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) und beim Schaffen von Wohneigentum Schritte gehen, aber auf einem guten Niveau. (André Barth, AfD: Das ist unseriös!) – Das, was Sie machen, ist unseriös. Danke, damit haben Sie recht, Herr Barth. Höhere Einnahmen resultieren weiterhin aus der Anpassung der Wasserentnahmeabgabe. Hierbei ist die Erzielung von Einnahmen allerdings nie das vorrangige Ziel gewesen. Stattdessen zielt die Erhebung auf die Verbesserung der Gewässerqualität, auf den Hochwasserschutz und auf den möglichst effizienten Umgang mit der Ressource Wasser ab. Die Beschlussvorlage sieht neben den regulären Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen außerdem eine Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von deutlich mehr als 2 Milliarden Euro vor. Die Entnahme ist überhaupt nur durch unsere solide Haushaltspolitik der vergangenen Jahre sowie durch die ungewöhnlich lange positive Konjunktur der vergangenen Jahre möglich. Ich möchte deutlich sagen: Die Verwendung der Haushaltsausgleichsrücklage wird in den kommenden Haushaltsjahren, wenn überhaupt, nicht mehr in diesem Maße möglich sein. Es bedarf somit dringend wieder stärker werdender Konsolidierungsanstrengungen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und auch zu halten. Das sollte uns allen, wenn wir morgen über den Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschließen, sehr bewusst sein. Das heißt für den Vollzug des Doppelhaushaltsgesetzes in den nächsten beiden Jahren auch: Die Einnahmenüberschüsse und Minderausgaben müssen zuallererst in die Haushaltsausgleichsrücklage fließen. Die Koalition wird sich hier und da unterjährige Mehrausgabenwünsche durchaus kritisch anschauen, auch wenn sie innerhalb des Haushaltsplans gegenfinanziert werden könnten. Wir müssen uns auch im Klaren darüber sein, dass der Stellenaufwuchs, wie er im Regierungsentwurf enthalten war, das Ende der Fahnenstange darstellen muss, statt immer weitere Stellen zu veranschlagen (André Barth, AfD: Ach wirklich? Das habt ihr beim letzten Mal schon erzählt!) und somit die Köpfe der Wirtschaft zu entziehen. Es muss eine Aufgabenkritik auch in den Bereichen der allgemeinen Verwaltung stärker stattfinden. Mit der SKOP und mit den verschiedenen Möglichkeiten, um die ersten Ansätze zu suchen, gehen wir in die richtige Richtung. Wichtig ist es aber, es dann auch im Vollzug umzusetzen, gerade mit Blick auf die Wirtschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insgesamt bietet der vorliegende Haushaltsplanentwurf eine gute Basis für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Freistaates Sachsen. Er ist aber auch Ausdruck der schwierigen Gratwanderung zwischen gestalterischen Impulsen und finanzpolitischer Disziplin. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Lage mit ihren wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen wird die weitere Versöhnung beider Positionen in Zukunft noch wichtiger werden. Darauf müssen wir uns alle einstellen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache zu Einzelplan 02 beendet. Bevor wir mit den Abstimmungen beginnen, gestatten Sie mir einige allgemeine Hinweise zum Abstimmungsverfahren, die für alle Einzelpläne gelten. Die Abstimmung betrifft immer, soweit nicht ausdrücklich getrennte Abstimmung beantragt wird, beide Haushaltsjahre und, soweit zutreffend, auch die jeweiligen Stellenpläne. Wenn keine Änderungsanträge vorliegen, schlage ich Ihnen vor, über den Einzelplan insgesamt ohne Nennung der Kapitel abzustimmen. Sollte Einzelabstimmung über bestimmte Kapitel verlangt werden, wird dies selbstverständlich geschehen. Ich bitte aber darum, dies vor Abstimmungsbeginn dem Tagungspräsidium anzuzeigen. Ebenso bitte ich um Hinweise der Einreicher von Änderungsanträgen, wenn sich Abstimmungen über ursprünglich eingereichte Folgeänderungsanträge durch vorherige Abstimmungen gegebenenfalls erledigt haben. Falls Änderungsanträge vorliegen, wird darüber bei dem jeweiligen Kapitel unter Beachtung der Abstimmungsregeln aus § 103 unserer Geschäftsordnung abgestimmt. Wir wenden in diesem Fall also statt § 46 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung den alternativ vorgesehenen Satz 2 an. Die Abstimmungen über die Änderungsanträge werden immer in der Reihenfolge des Eingangs der Änderungsanträge absolviert. Dies ist notwendig und sinnvoll, um die Übersichtlichkeit bei den Abstimmungen zu gewährleisten. Wegen der Struktur des Haushaltsbegleitgesetzes, das wir unter Tagesordnungspunkt 2 behandeln, schlage ich Ihnen vor, dabei analog zu verfahren. Gibt es zu dem von mir Vorgetragenen Einwände? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Vorschlag angenommen worden. Wir kommen nun zur Abstimmung über Einzelplan 02 – Staatskanzlei. Da Änderungsanträge vorliegen, stimmen wir, wie soeben vereinbart, über den Einzelplan kapitelweise ab. Ich beginne mit Kapitel 02 01. Änderungsantrag der Fraktion der AfD: Nr. 1 zu Titel 422 01, Nr. 2 zum Stellenplan und Nr. 3 zu Titel 685 20. Das ist Drucksache 7/11588. Herr Barth, Sie haben das Wort.

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