Jan Löffler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Showdown in der Finaldebatte um den kommenden Doppelhaushalt hat begonnen; wir haben es gerade hören können. Die eigentliche Fachdebatte dazu wird sich in den folgenden Debattenbeiträgen an den Anträgen entlanghangeln. Es darf bei dieser Debatte aber nicht vergessen werden, dass wir einen großen Teil des Weges schon hinter uns gebracht haben. Von daher auch von meiner Seite herzlichen Dank für die konzentrierte und konstruktive Zusammenarbeit in den Koalitionsfraktionen. Es ist gelungen, einen entsprechenden Beschlussentwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 zu erarbeiten und heute vorzulegen. Ich möchte aber den Dank auch an das Finanzministerium richten, das mit seinen kompetenten Mitarbeitern im Hintergrund den Regierungsentwurf als Grundlage für die heutige Beschlussfassung überhaupt erst ermöglicht hat. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dirk Panter, SPD) Mein Dank geht an der Stelle auch an die Sachkundigen, die uns in den vielen Anhörungen fachkundig zur Verfügung standen und ebenfalls an der Beschlussvorlage mitgewirkt haben; speziell hier an die Vertreter der kommunalen Familie. Den wichtigen Mitarbeitern meiner Fraktion, aber auch den Mitarbeitern in anderen Fraktionen, die den Gesamtprozess gesteuert haben, möchte ich ebenfalls danken sowie den Koalitionspartnern, mit denen zusammen wir das Ergebnis überhaupt heute erst vorlegen können. Ich möchte auch Danke sagen dem Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses und vor allem dem Ausschusssekretariat, das für die Vorbereitung und die Durchführung der Sitzungen ein Verfahren ermöglicht und uns heute an den Punkt gebracht hat, den Haushalt zu beschließen. Ein ganz spezieller Dank, lieber Herr Ridder, an Sie und Ihr Team. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Wir können heute einen Haushalt vorlegen, der auf der einen Seite klare Antworten auf die krisenbedingten Unsicherheiten findet und auf der anderen Seite trotzdem die mittel- und langfristige Finanzplanung nicht aus den Augen verliert. So investieren wir mit einem Gesamthaushaltsvolumen in Höhe von 49,3 Milliarden Euro gezielt in die Zukunft des Freistaates Sachsen. Die Investitionsquote, in Summe 17 %, liegt damit so hoch wie in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr. Trotz der gestiegenen Personalaufgaben wollen wir damit deutlich machen, dass wir mit dem Haushalt nicht nur für die Gegenwart, sondern insbesondere für die Zukunft planen. Wir setzen auf gezielte Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, innere Sicherheit, Hochschulen und Universitätsklinika. Wir stärken unsere Unternehmen und unseren Wirtschaftsstandort. Wir unterstützen kommunale Investitionen, speziell in Schulen, in Kitas, in Krankenhäusern – es ist mitnichten so, dass wir die Krankenhäuser nicht unterstützen würden, Herr Kollege Barth – und die Feuerwehren. (André Barth, AfD: Zu wenig!) Dabei steht der ländliche Raum im Vordergrund unserer Anstrengungen. Wir lassen die Sächsinnen und Sachsen darüber hinaus in der aktuellen Krise nicht allein und kofinanzieren die Hilfspakete des Bundes, wie Sie es richtig sagten, mit 2 Milliarden Euro. Diese 2 Milliarden Euro fallen nicht vom Himmel, Herr Kollege. Das ist eine Anstrengung, die das Resultat der fleißigen Sächsinnen und Sachsen ist. Der Haushalt sieht zudem mit dem Hilfspaket für die speziellen Herausforderungen im Bereich der Energiepreisentwicklung und der daraus entstehenden Notsituation noch weitere entsprechende Absicherungen vor. Gleichzeitig war es uns als CDU-Fraktion wichtig, dass wir generationengerecht agieren. Deshalb treffen wir weiter Vorsorge für die sächsischen Pensionsverpflichtungen. Der neue Doppelhaushalt kommt dabei – das ist etwas, worauf ich besonders stolz bin – ohne Nettoneuverschuldung aus. Eine Aufweichung des verfassungsgemäßen Verschuldungsverbotes wäre jetzt ein völlig falsches Zeichen gewesen. Stattdessen beginnen wir in den beiden kommenden Jahren bereits damit, die Schulden aus der Corona-Pandemie zu tilgen. Hierzu führen wir dem Corona-Bewältigungsfonds circa 690 Millionen Euro in den nächsten beiden Jahren zu. Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich fällt das Geld nicht vom Himmel. Seriöse Finanzpolitik bedeutet auch, dass nur so viel ausgegeben werden kann, wie realistisch auch eingenommen wird. Und ja, das Ausgabevolumen basiert eben auf den Entwicklungen bei der Einnahmeschätzung. Die Einnahmeschätzung ist dabei nichts, was der Freistaat Sachsen nach Belieben macht, sondern das fußt auf der Grundlage des Arbeitskreises Steuerschätzung beim Bund. Außerdem werden durch die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes geschätzte Mehreinnahmen in Höhe von circa 270 Millionen Euro erwartet. Bezüglich der Steuererhöhung haben wir es uns nicht leicht gemacht. Wir tragen aber den Vorschlag der Staatsregierung unter folgenden drei Erwägungen mit: Erstens. Sachsen hat im generellen Ländervergleich – Herr Barth, das müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen – mit seinen 3,5 % bisher den niedrigsten Satz überhaupt. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Der vorgeschlagene neue Steuersatz in Höhe von 5,5 % bewegt sich damit im oder leicht unter dem Durchschnitt der anderen Bundesländer und scheint deshalb vertretbar. Es ist nicht, wie Sie es hier ausrufen, das Ende des Abendlandes. Zweitens. Vom erhöhten Grundsteueraufkommen profitiert nicht etwa nur der Freistaat, sondern auch die Kommunen. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag, um die Kommunen in diesen herausfordernden Zeiten zu stabilisieren und es ihnen zugleich zu ermöglichen, vor Ort im Bereich ihrer freiwilligen Aufgaben weiterhin hochwertige Leistungen anzubieten und diese zu erbringen. Das kam übrigens – Herr Barth, wir saßen zusammen in der Anhörung – auch in den entsprechenden Anhörungen zum Haushalt zur Sprache. Hierzu gab es ganz klar den Wunsch der kommunalen Familie, diesen Weg so zu gehen. Drittens möchte ich noch einmal deutlich sagen: Die derzeitige Rechtslage – das ist nämlich kein klares Gutachten, das aus der Bundestagsverwaltung dazu gekommen ist – sieht vor, dass differenzierte Steuersätze für unterschiedliche Erwerbskonstellationen innerhalb eines Landes zurzeit nicht möglich sind – (Sören Voigt, CDU: Hört, hört!) – und wenn, nur hochrisikobehaftet. (André Barth, AfD: Ohne Risiko!) Wir streben an, die aktuelle Diskussionslage beim Bund aufzugreifen. Sobald diese Rechtsmöglichkeit geschaffen ist, dass die Länder unterschiedlich agieren können, wollen wir das auch tun. Dazu brauchen wir keine AfD-Fraktion mit ihren vermeintlich tollen Anträgen, die rechtlich nicht sauber sind, (André Barth, AfD: Was! Stimmt doch gar nicht!) und die auf eine Diskussionslage des Bundes abstellt – was auch kein neues Thema ist – und uns belehren will. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –
