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Dr. Matthias Rößler

20.12.2022 Sitzungen 7/64

Meine sehr verehrten Daschen Landtags, für die auf Vorschlag unserer Parlamentarischen Geschäftsführer das Präsidium zwei Tage vorgesehen hat. Wir werden heute in den Abendstunden im besten Falle, den wir anstreben, nach dem Einzelplan 13 unterbrechen und morgen ab 10 Uhr fortsetzen. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Mertsching, Frau Firmenich, Herr Nowak, Herr Prof. Dr. Wöller, Herr Hahn, Herr Keil und Herr Urban. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 festgelegt: CDU 242 Minuten, AfD 180 Minuten, DIE LINKE 114 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 98 Minuten, SPD 82 Minuten und die Staatsregierung 185 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte und Tagesordnungsunterpunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 9 Minuten und kann ebenso auf die Tagesordnungspunkte und Tagesordnungsunterpunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden; es wurde jedoch angezeigt, dass heute kein Redebedarf besteht. Gestatten Sie mir einen Hinweis zu den Kurzinterventionen. Unsere Geschäftsordnung legt in § 84 fest, dass zu jedem Tagesordnungspunkt zwei Kurzinterventionen pro Fraktion zulässig sind. Dies gilt auch für den Tagesordnungspunkt 1, die Debatte zum Haushalt. Wie bereits in den vergangenen Haushaltsberatungen praktiziert, wird Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über die Feststellung des für die Haushaltsjahre (Haushaltsgesetz 2023/2024 Drucksache 7/10575, Drucksache 7/11501, des Haushalts- und Meine Damen und Herren, traditionell behandeln wir zunächst die Einzelpläne. Ich rufe auf vorgeschlagen, bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes 1 abweichend zu verfahren und dabei je Einzelplandebatte sowie bei Aussprache zum Gesetz je zwei Kurzinterventionen pro Fraktion zuzulassen. Eine solche Abweichung von der Geschäftsordnung im Einzelfall ist gemäß § 114 Abs. 1 der Geschäftsordnung möglich, wenn der Landtag sie mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt. Ebenso schlage ich Ihnen vor, dass den beiden fraktionslosen Abgeordneten heute und morgen je zwei Kurzinterventionen zustehen. Ich bitte um Ihr Handzeichen, falls Sie eine solche Abweichung für den Tagesordnungspunkt 1 befürworten. Vielen Dank. – Gegenstimmen? Keine. Stimmenenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Zweidrittelmehrheit weitestgehend einstimmig gegeben, und wir verfahren so. Des Weiteren sind Entschließungsanträge für die Einzelpläne angekündigt. § 48 der Geschäftsordnung sieht vor, dass über Entschließungsanträge zu Gesetzentwürfen und Teilen des Haushaltplanes in der Regel – meine Damen und Herren, in der Regel – nach der Schlussabstimmung abgestimmt wird. Wegen des entsprechenden Sachzusammenhanges schlage ich vor, die Abstimmung über die Entschließungsanträge nach der Gesamtabstimmung für den konkreten Einzelplan vorzunehmen. Wenn sich kein Widerspruch regt, verfahren wir so. – Ich kann keinen Widerspruch feststellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe keine Änderungsanträge oder Widerspruch gegen die TagesordMeine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen 2023 und 2024 – HG 2023/2024) Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Tagesordnungspunkt Einzelplan Staatskanzlei Damit erhält zunächst der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Herr Michael Kretschmer, das Wort. Bitte, Herr Ministerpräsident.

Protokoll ↗