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Georg-Ludwig von Breitenbuch

CDU 20.12.2022 Sitzungen 7/64

Dann habe ich jetzt noch zwei Botschaften: Ich glaube, dass die Grundlast des Haushaltes unterfinanziert ist und dass wir viele Extras überfinanziert haben. Das ist eine Aufgabe, der wir uns in der nächsten Zeit stellen sollten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war die Erklärung zum Abstimmungsverhalten von Herrn von Breitenbuch. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Das ist gut. – Ich bitte die Herren von der AfD um etwas Ruhe. Ich erkläre jetzt den Tagesordnungspunkt erneut für beendet, damit wir das formal sauber haben. zu Protokoll des Freistaates und der Kommunen gleichmäßig entwickeln sollen. Das heißt die Kommunen profitieren wie der Freistaat an den – noch – günstigen Einnahmeschätzungen. Die kommunale Ebene hat in der Anhörung zu dem Gesetz bestätigt, dass die Grundstruktur des sächsischen kommunalen Finanzausgleichs „auf der Höhe der Zeit“ ist sowie als nachvollziehbar und in seinen Verteilungsgrundsätzen als tragfähig angesehen wird. Daher gab es auch keinen Anlass zu größeren Strukturmaßnahmen (wie 2021/2022). Damit verbunden ist Planungssicherheit für die kommunale Ebene. Wenn vonseiten der LINKEN isoliert gefordert wird, in das SächsFAG diskretionär einzugreifen und den Kommunen zugeschriebenen, nach oben offenen Bedarfen Geltung zu verschaffen, führt das zu einem beliebigen „Wünsch dir was“ und verschiebt das austarierte Finanzkraftverhältnis zwischen Freistaat und Kommunen. Zusammen mit den eigenen Einnahmen stehen den Kommunen in den Jahren des nächsten Doppelhaushaltes 8,6 Milliarden Euro 2023 und 9,2 Milliarden Euro 2024 als Finanzausstattung zur Verfügung. Damit hat sich die Einnahmebasis deutlich verbreitert. Die Investitionsorientierung des DHH spiegelt sich auch im FAG wider: Die investiven Schlüsselzuweisungen werden wieder deutlich angehoben auf 354 Millionen Euro 2023 bzw. 345 Millionen Euro 2024. Neu ist die Bereitstellung eines Budgets von 115 Millionen Euro innerhalb des FAG für die Förderung des kommunalen Straßenbaus. 80 Millionen Euro davon kommen unmittelbar aus dem Staatshaushalt. Damit soll die Eigenverantwortung der kommunalen Ebene gestärkt werden. Man darf gespannt sein, ob die umfangreichen Mittel für den kommunalen Straßenbau damit zielgerichteter und schneller auf die Straße gebracht werden. Festgeschrieben wird ferner eine 10-prozentige Beteiligung am Finanzierungsaufwand für das Graue-FleckenProgramm. Dazu erfolgt eine Zuführung aus der Finanzausgleichsmasse an den Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet in Höhe von 15 Millionen Euro p. a. Auch das ist ein pragmatischer Weg zur Erbringung des kommunalen Eigenanteils beim Breitbandausbau. Dank an das SMF und die Kommunen, dass sie angesichts des gestiegenen Umfangs der FAG-Masse im Rahmen des FAG die Zuführung an ein kommunales Vorsorgevermögen in Höhe von 300 Millionen Euro vereinbart haben, um künftige finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg abzufedern. Das sind Mittel, die den Kommunen überjährig für den Doppelhaushalt 2025/2026 erhalten bleiben.

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