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Georg-Ludwig von Breitenbuch

CDU 20.12.2022 Sitzungen 7/64

„Traditionell“ wird das Gesetz über die Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen zwischen der kommunalen Ebene und dem Staatsministerium der Finanzen (vor-)verhandelt. Das ist bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfes, über den wir heute Abend beschließen, bereits in der ersten Jahreshälfte erfolgt. Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Bausteine. Die wichtigsten sind das Finanzausgleichsmassengesetzes (FAMG) und das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG). Die FAG-Masse, also die finanzielle Basis für die Ausgaben nach dem FAG, beläuft sich auf rund 4,2 Milliarden Euro in 2023 und auf rund 4,7 Milliarden Euro in 2024 – in Summe also auf rund 8,9 Milliarden Euro für beide Jahre. Das sind über 20 % mehr als 2021/2022. Das ist letztlich das Ergebnis des im Freistaat Sachsen bewährten Gleichmäßigkeitsgrundsatzes, wonach sich die Finanzkraft Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nein, Herr von Breitenbuch, lassen – – Bitte nicht! Es wäre trotzdem schön. Wir haben den Tagesordnungspunkt wieder aufgemacht, und formal haben wir das FAG damit wieder aufgemacht; das war der Tagesordnungspunkt. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie gesagt haben, Sie möchten eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben. In meiner Welt war das die Erklärung zum Abstimmungsverhalten, was das FAG betrifft. Sie haben nicht gesagt zum Gesamten. Zumindest habe ich das so verstanden.

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