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Sören Voigt

CDU 20.12.2022 Sitzungen 7/64

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Als Koalition haben wir mit dem Rekordhaushalt 2023/2024 eine verlässliche Antwort auf die Herausforderungen gegeben, vor denen wir Sachsen aktuell und in unmittelbarer Zukunft sehen. Wir bieten finanzpolitische Stabilität und belasten Folgegenerationen nicht mit weiteren Schulden. In Ergänzung zum Haushaltsgesetz haben wir diesen Entschließungsantrag vorgelegt. Ich möchte dazu gern einige kurze Ausführungen machen. Die drastischen Energiepreissteigerungen führen zu erheblichen Belastungen in allen Teilen der Gesellschaft und Wirtschaft. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wir möchten, dass für Betroffene, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes in existenzielle Nöte kommen, ein zusätzliches Härtefallbudget in Höhe von 200 Millionen Euro bereitsteht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Lächerlich!) Zu diesen Entlastungsmaßnahmen sieht der sächsische Doppelhaushaltsplan weitere Unterstützungsmaßnahmen für Familien, Kommunen und Unternehmen im Umfang von mehr als 200 Millionen Euro vor. Mit der Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes und durch zusätzliche Haushaltsmittel werden Modellvorhaben zur Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht. Gerade mit Blick auf das Krankenhaus in Reichenbach im Vogtland sehe ich für die Zukunft durchaus Potenziale. Wir wollen auch die Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien durch kommunale Pflegebudgets und mit den notwendigen Mitteln zur Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen verbessern. Auch in Bezug auf das gesellschaftliche Leben, also Kultur, Sport und Ehrenamt, sichert der Doppelhaushaltsplan eine verlässliche Finanzierung. Mit unserem Antrag bekennen wir uns weiter dazu, die geplante UKW-Abschaltung im Rahmen der Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes zurückzunehmen. Uns ist wichtig, dass weiterhin ein vollumfängliches Radioangebot im Freistaat Sachsen besteht. Betonen möchten wir noch einmal, dass zur Deckung der Ausgaben im Doppelhaushaltsplan auch Rücklagen des Freistaates Sachsen eingesetzt werden konnten. Es hat sich also ausgezahlt, meine Damen und Herren, dass wir in den vergangenen Jahren durchaus sparsam mit Steuergeld umgegangen sind. Deshalb ist auch klar, dass etwaige Steuermehreinnahmen und Überschüsse nach der Sächsischen Haushaltsordnung zur Wiederauffüllung der Haushaltsausgleichsrücklage verwendet werden. Wir haben auch Aufträge an die Staatsregierung formuliert. So wird die Staatsregierung unter anderem darum gebeten, sich auf Bundesebene dafür starkzumachen, dass zielgerichtet Ansätze zur steuerlichen Förderung des Ersterwerbs von selbst genutztem Wohnraum geschaffen werden. Anders als die AfD setzen wir also auf eine rechtssichere Regelung. Zu weiteren Maßnahmen wird meine Kollegin Franziska Schubert noch etwas sagen. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war Kollege Voigt von der CDU-Fraktion zum Entschließungsantrag. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Schubert. Bitte schön.

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