Peter Wilhelm Patt
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Barth, wir haben eine klare Regelung, dass Überschüsse in der Bewirtschaftung und Steuermehreinnahmen in die Haushaltsausgleichsrücklage einfließen. Wir haben des Weiteren eine klare Regelung, dass über zusätzliche Projekte der Landtag bzw. der Ausschuss befindet. Deshalb sind Ihre Vorhaltungen, die Sie in einen Antrag gefasst haben, obsolet. Ich bitte das Hohe Haus, gegen diesen Antrag und die anderen, die ähnlich sind, zu stimmen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür; dennoch ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie er durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, paragrafenweise abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Sie wissen, dass wir jetzt keine Änderungsanträge mehr haben, sodass ich die Paragrafen zusammenfassen könnte, aber ich muss sie alle verlesen. Ich beginne mit der Überschrift, dann § 1 Feststellung des Haushaltsplanes, § 2 Kreditermächtigungen, § 3 Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen, § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, § 5 Gewährleistungen, § 6 Stellenplan, § 7 Ausnahmen von der Stellenplanbindung, § 7 a Ergänzende Regelungen zu § 17 Abs. 5 und 6 der Sächsischen Haushaltsordnung, § 7 b Ergänzende Regelungen zu § 47 der Sächsischen Haushaltsordnung, § 7 c Ergänzende Regelungen zu § 49 der Sächsischen Haushaltsordnung, § 7 d Ergänzende Regelungen zu § 50 der Sächsischen Haushaltsordnung, § 7 e Leistungsorientierte Besoldung und außertarifliche Leistungsprämien, § 7 f Besondere Regelungen zur Personalbewirtschaftung an Hochschulen, § 8 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, § 9 Übertragung von Ausgaben, Deckungsfähigkeit, § 10 Sonstige Ermächtigungen, § 11 Förderprogramme der Europäischen Union, § 12 Bewegliche Sachen und Grundstücke, § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Paragrafen seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Es gibt Stimmenthaltungen und Gegenstimmen; dennoch sind alle Paragrafen mit Mehrheit angenommen worden. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Stimmenthaltungen, auch Stimmen dagegen. Dennoch hat es eine Mehrheit in der Schlussabstimmung gegeben. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Diesen kann ich nicht erkennen. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen. Es gibt zwei Entschließungsanträge, über die wir in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen. Drucksache 7/11846, Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Ich bitte die Fraktionen um Einbringung. – Herr Sören Voigt, bitte. Drei Minuten, hat man mir gesagt.
