Nico Brünler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten zwei Tagen ausführlich über die Einzelpläne des Doppelhaushalts 2023/2024 gesprochen. Ich sehe, dass die Luft hier augenscheinlich ein wenig raus ist. (Heiterkeit) Aber lassen Sie mich trotzdem noch ein, zwei, drei Punkte sagen. Die Koalition hat sich wieder ausführlich auf die Brust geschlagen, dass noch nie so viel Geld angefasst worden wäre. Einigen – das haben wir mitbekommen – tut es auch ein Stück weit leid. Der Ministerpräsident war gestern regelrecht euphorisiert, wie gut doch alles in Sachsen sei. Ob man diese Ansicht teilt oder nicht, die inhaltlichen Debatten sind geführt, und die hier im Plenum gestellten Anträge der Opposition sind in altbekannter Manier ausnahmslos abgelehnt worden. Womöglich waren wir ein Stück weit zu ambitioniert, weil wir nicht nur über Lastenfahrräder oder einzelne Stellen reden, sondern tatsächlich einen konkreten Beitrag leisten und Politik im Freistaat mitgestalten wollten. Sie müssen sich, wenn Sie sich Ihren Entschließungsantrag anschauen, meine Damen und Herren der Koalition, augenscheinlich noch einmal gegenseitig versichern, dass Sie tatsächlich an einem Strang ziehen wollen. Wir haben in den Haushaltsverhandlungen gemerkt, dass es auch bei Ihnen offenkundig nicht immer einfach war, aber so ist es nun einmal. Der Haushalt ist das Königsrecht des Parlaments, und da wird eben nicht nur mit dem Florett gefochten. Aber gerade weil dem so ist, lohnt es sich, noch einige grundsätzliche Anmerkungen zum Haushaltsgesetz zu machen. Dabei geht es nicht um die einzelnen Posten und die dahinterstehenden politischen Pläne. Es geht vielmehr darum, dass der Landtag das gleich zur Abstimmung anstehende Gesetz tatsächlich in dieser Form beschließt, die Hoheit über das Beschlossene aber sogleich in weiten Teilen an die Staatsregierung, im Konkreten an den Finanzminister, abtritt. Was meine ich damit? Wir beschließen mit der Zustimmung zum Haushaltsgesetz einen Haushalt, der vor gegenseitigen Deckungsfähigkeiten ganzer Titelgruppen nur so strotzt. Fast alles, was das Parlament fein säuberlich sortiert hat, darf im Laufe der Jahre in den Fachressorts wieder großzügig verschoben werden. In vielen Fällen haben wir de facto einfach Budgets beschlossen, allerdings ohne das tatsächlich so zu nennen. Darüber hinaus ermächtigen wir den Finanzminister, am Landtag vorbei Kassenverstärkungskredite in Milliardenhöhe aufzunehmen – und das gleich noch im Vorgriff auf Folgejahre, sowohl was die Belastung als auch die Kreditannahmen anbelangt. Das Problem der noch schlummernden und nie genutzten Altkreditermächtigungen ist ebenfalls noch nicht angesprochen worden. Großzügige Umbuchungen zwischen den Haushaltsjahren laufen ebenso unter dem Radar wie normale außerplanmäßige Ausgaben, über die der Haushalts- und Finanzausschuss allenfalls im Nachgang informiert wird. Nun ist es durchaus nicht unnormal, dass man sich trotz besten Wissens und Gewissens verplant. Das ist bei den Vorteilen, die ein Doppelhaushalt bietet, die Kehrseite. Über eine ganze Reihe von Annahmen wird einfach das Leben hinweggehen. Da gilt auch bei sorgfältigster Planung der alte Satz, dass Vorhersagen immer schwierig sind, zumal, wenn es um die Zukunft geht. Den Verlauf der Corona-Pandemie oder den russischen Überfall auf die Ukraine konnte bei der letzten Haushaltsaufstellung niemand voraussehen. Unser Problem besteht auch nicht darin, dass ein einmal beschlossener Haushalt sich dynamisch weiterentwickelt. Die Frage ist nur, wie das geschieht. Denn wenn wir das so beschließen, sind wir als Haushaltsgesetzgeber in letzter Konsequenz einfach nur noch Zuschauer. Bei konjunkturpolitisch bedingten Haushaltsschieflagen oder wirtschaftlichem Ungleichgewicht ist der im Haushaltsgesetz regulär vorgesehene Weg auch kein Nachtragshaushalt, sondern ein Freibrief für die Staatsregierung, am Haushaltsausschuss vorbei zu handeln. Gleiches gilt für Bürgschaften, die im Ernstfall durchaus gravierende Konsequenzen für den Landeshaushalt haben können. Diese können ohne Genehmigungsvorbehalt des Haushaltsgesetzgebers in einer Gesamthöhe von 2 Milliarden Euro – mithin fast 10 % des Gesamthaushalts – ausgereicht werden. Wenn die gezogen werden, kann sich jeder vorstellen, was das bedeutet. Wenn alles zusammenkommt, wird am Ende des zweiten Haushaltsjahres von der heute beschlossenen Struktur des Doppelhaushalts allenfalls noch ein Fragment übrigbleiben. Aus diesem Grund haben wir Ihnen einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser Antrag wahrt einerseits die notwendige Flexibilität, sichert aber gleichzeitig die Hoheit des Landtags über den Landeshaushalt. Ehe wir heute etwas beschließen, was uns später auf die Füße fällt, lade ich Sie ein, unserem Änderungsantrag, den wir dazu noch vorlegen, zuzustimmen. Meine Damen und Herren, vielen Dank. Der Änderungsantrag ist damit gleichzeitig mit eingebracht. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut. Frau Schubert für die BÜNDNISGRÜNEN, bitte.
