Roberto Kuhnert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in solchen Haushaltsverhandlungen natürlich unsere Aufgabe und unsere Pflicht, auf einige Punkte hinzuweisen. In unserer Betrachtung sind ein ganz, ganz wichtiges Thema die Verstärkungsmittel. Wie in jedem Doppelhaushalt, so finden sich auch in diesem die Reserven des Finanzministers in Gestalt der Verstärkungsmittel wieder. Diese schreibt er sich selbst in den Entwurf hinein, damit er im Rahmen der Haushaltsdurchführung einen im Haushaltsplan nicht berücksichtigten Finanzbedarf realisieren kann. Ohne eine Befassung des Landtags kann das Finanzministerium dann still und heimlich die auftretenden Finanzlöcher mit diesem Geld stopfen oder auch Wahlkampfgeschenke verteilen. Nicht einmal der Haushalts- und Finanzausschuss würde davon erfahren. Die Verstärkungsmittel erfassen mit Personal, Rechtsverpflichtungen und Investitionen die wichtigsten Ausgabenbereiche des Freistaates. Eine weitere Konkretisierung der Zweckbestimmung ist dabei nicht vorgesehen. Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 24 der Sächsischen Haushaltsordnung muss jede Baumaßnahme von über 2 Millionen Euro einzeln veranschlagt und darüber einzeln vom Haushaltsgesetzgeber entschieden werden. Hier allerdings sollen wir dem Finanzminister eine Blankovollmacht von mehr als 100 Millionen Euro ausstellen, und das – wohlgemerkt – jedes Jahr. Dieser umfangreichen Selbstentmachtung des Parlaments können wir als AfD-Fraktion nicht zustimmen. Wir beantragen daher die Streichung der Verstärkungsmittel und bitten dafür um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Patt, bitte.
