Peter Wilhelm Patt
Vielen Dank. – Wenn ich dem Kollegen folge, renoviert er etwas mit viel Geld, um dann jemanden einziehen zu lassen. Das ist unklug. Das lehne ich auch ab. Erst macht man eine Nutzungskonzeption, dann eine Planung und danach kann man investieren. Dazu muss man den gesamten Betrag auch abbilden und nicht einfach ein Stückelungswerk darlegen. Sobald eine Nutzung vorliegt und ein Bedarf des Freistaates als Grundlage dafür besteht, kann man auch einen Leertitel befüllen. Beides liegt derzeit nicht vor. Wir empfehlen, das fachlich zu lösen und nicht populistisch; zumal auch nicht der SIB zuständig wäre, sondern der Grundstock. – Danke.
