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Valentin Lippmann

GRÜNE 20.12.2022 Sitzungen 7/64

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schultze, das ist ein Thema, das uns natürlich alle beschäftigt und was auch seitens der Koalition mit hoher Aufmerksamkeit und Wachsamkeit gesehen wird. Wir halten aber Ihren Ansatz insoweit etwas fehlgeleitet, da wir hier die Zuständigkeit primär bei den Unternehmen und gleichzeitig Regulierungsbedarf beim Bund sehen. Der Bund wird mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem KRITIS-Dachgesetz alsbald neue Regelungen im Bereich der kritischen Infrastruktur vorlegen und vollziehen. Es sind durchaus wichtige Diskussionspunkte, die da auf uns zukommen, weil dort meines Erachtens die Frage der Bund-Länder-Zuständigkeiten neu geordnet werden muss. Vor diesem Hintergrund sehen wir da, anders als bei den Instituten, eine eigenständige sächsische Lösung als nicht ganz so sinnvoll an. Sicher muss man das von Jahr zu Jahr neu betrachten. Für den aktuellen Änderungsantrag sehen wir den Bedarf momentan nicht. Wir werden erst schauen, was der Bund macht, und werden den Antrag daher ablehnen. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann mit der Begründung der Ablehnung. Wir können jetzt über den Änderungsantrag Drucksache 7/11538 zu einem neuen Titel, den die Fraktion DIE LINKE eingebracht hat, abstimmen: Ausgaben für Sachverständige im Rahmen des Forschungsprogramms Redundanzen und Erhärtung KRITIS im Freistaat Sachsen und den Kommunen“. Darüber können wir jetzt abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen und keinen Stimmenthaltungen ist diesem Änderungsantrag nicht entsprochen. Es gibt jetzt einen weiteren Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/11539, zu Titel 883 09. An Mikrofon 1 Mirko Schultze für die einbringende Fraktion.

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