Valentin Lippmann
Ja. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich würde gleich mal die Ablehnung, auch wenn noch nicht eingebracht, der nächsten beiden Änderungsanträge vornehmen. Zum Grundsatz des Verfassungsschutzes habe ich ausreichend ausgeführt. Zu den Anträgen der AfD ist zu sagen: Sie behaupten erneut, es würde eine Stellenanhebung im Verfassungsschutz geben. Das steht auch nach wie vor in Ihrem Änderungsantrag. Es hat aber für diesen Doppelhaushalt keine Anhebung der Stellen gegeben. Die entsprechenden Mittel, die dort eingestellt sind, sind die Mittel, die notwendig sind, um das Bestandspersonal in der entsprechenden Ausstattung zu finanzieren. Wir haben auch keinen Zweifel, dass das notwendig ist. Was Sie dann so weiter munter im Verfassungsschutz wegen angeblicher Intransparenz und Ähnlichem herumkürzen wollen, dann können Sie das gerne tun. Aber spätestens, wenn Sie beginnen, an der IT-Infrastruktur eines Nachrichtendienstes kürzen zu wollen, dann ist das schlicht Harakiri. Vor diesem Hintergrund sind Ihre Änderungsanträge zum Verfassungsschutz als vollkommen unqualifiziert und von Unkenntnis geprägt abzulehnen. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war die Begründung der Ablehnung, auch der folgenden Anträge. (André Barth, AfD: Wegen Unkenntnis!) Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/11826, zum Titel 422 01. Wer diesem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist diesem Änderungsantrag somit nicht zugestimmt. Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der AfD, Drucksache 7/11827, zu Titel 534 05. Bitte schön, Herr Kuppi.
