Sebastian Wippel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Hier geht es um die Ermittlungskosten im Bereich der organisierten Kriminalität. Wir haben in der Vergangenheit und in den Ausschüssen immer wieder gehört, dass wir angeblich mit der organisierten Kriminalität kein Problem hätten und man würde schlecht über seinen Freistaat reden. Nun, so ging es den Thüringern auch, die lange Zeit nicht wahrhaben wollten, dass sie ein Rückzugsort der Mafia sind. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Organisierte Kriminalität ist Holkriminalität. Das heißt, man muss genau hinsehen. Man braucht andere Ermittlungsansätze, weil man sich am Täter orientieren muss. Auch in Sachsen wissen wir, dass Clanstrukturen aktiv sind. Damit meine ich nicht den Einbruch ins Grüne Gewölbe. Illegale Einwanderer, die hierhergekommen sind, betätigen sich auch im Bereich des Drogenhandels usw. Inwiefern das organisierte Bandenkriminalität ist oder man schon organisierte Kriminalität annehmen kann, das wissen wir nicht. Aber die Ermittlungsansätze, die man wählt, sind unter dem Strich ähnlich. Das heißt, wir müssen uns an der Person orientieren. Dafür brauchen wir ausreichend Geld, das zur Verfügung gestellt wird. In der Vergangenheit sind die Ansätze sehr knapp bemessen gewesen. Es darf auf keinen Fall am Geld scheitern. Deshalb müssen wir hier nach vorn kommen. Wenn wir uns darauf verlassen würden, dass andere unsere Arbeit machen, dass wir weiter solche Zufallsfunde wie die EncroChat-Daten aus anderen Ländern bekommen, nun ja, dann sind wir wahrscheinlich verlassen. Nein, wir müssen unsere Arbeit selber machen und deshalb hier diesen wirklich bescheidenen Aufwuchs von 320 000 Euro für jedes Jahr. Dann scheitert es zumindest nicht am Geld. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel brachte diesen Änderungsantrag ein. Es gibt Redebedarf an Mikrofon 1. Kollege Pallas, SPD-Fraktion, bitte schön.
