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Barbara Klepsch

16.12.2022 Sitzungen 7/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 hat uns alle erschüttert. Es geht dabei um unser kulturelles Erbe und darum, wie wir dieses Erbe sichern. Es ist ein Sicherheitsthema. Vorfälle wie diese müssen deshalb ausgewertet und die richtigen Schlüsse gezogen werden. Genau das haben wir gemeinsam getan: Die Staatlichen Kunstsammlungen gemeinsam mit dem Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement, durch das Landeskriminalamt begleitet. Gleichzeitig haben wir danach – die Vorredner sind bereits darauf eingegangen –, Anfang des Jahres 2020, eine internationale Expertenkommission eingesetzt. Diese Kommission bescheinigt den SKD in ihrem Bericht, dass im Nachgang zu dem Einbruch erforderliche Maßnahmen ergriffen und die richtigen Konsequenzen gezogen wurden. Diese heißen konkret: Die Sicherheit in allen Einrichtungen wurde überprüft und verbessert, sofern es geboten war. Es wurde ein Sicherheitskonzept etabliert, das schneller auf die Dynamik im kriminellen Milieu, aber auch auf andere Risiken reagieren kann. Die dafür notwendigen Prozesse wurden und werden besser koordiniert und kontrolliert. Die Konsequenz kann aber nicht sein, was der Kern des Antrages der LINKEN ist: „Es müssen jetzt einfach einmal Köpfe rollen.“ Gern gehe ich noch einmal auf die sachlichen Punkte aus dem Antrag ein. Zu den rechtlichen Konsequenzen: Diese sind zunächst Sache des Gerichts. Sechs Haupttatverdächtige stehen vor dem Dresdner Landgericht. Die SKD begleiten den Prozess eng, auch um Hinweise aufzugreifen und zu verarbeiten, die für die Sicherheit des Betriebes weiter wichtig sind. Zu den sachlich-technischen Konsequenzen: Gemeinsam mit SIB und LKA ist die Schließzeit des Historischen Grünen Gewölbes genutzt worden, um den Einbruch auszuwerten und das Sicherheitskonzept zu verbessern – natürlich immer mit dem Ziel, einen solchen Einbruch künftig zu verhindern. Über den Austausch der Kameras haben wir bereits berichtet. Ebenso wird Ihnen allen in der Vergangenheit die eingerüstete Schlossfassade aufgefallen sein. Wir haben die Sicherheit an vielen Stellen verbessert. Das gilt für das Residenzschloss genauso wie für alle anderen Einrichtungen der SKD. Dafür bildet der Sicherheitsleitfaden des SIB die Grundlage. Um bessere Sicherheitskonzepte umzusetzen, schaffen wir die personellen und finanziellen Voraussetzungen. Daher danke ich an dieser Stelle ausdrücklich Ihnen, den Damen und Herren Abgeordneten, für die zur Verfügung gestellten Mittel im laufenden Haushaltsjahr 2021/2022 und bitte um die Unterstützung für das kommende Doppelhaushaltsjahr, für den jetzt vorliegenden Entwurf im Hohen Hause nächste Woche. Im Zuge einer Organisationsuntersuchung wurde eine neue eigenständige Sicherheitsabteilung aufgebaut. Wir haben im laufenden Betrieb personelle Maßnahmen ergriffen und wollen mit dem neuen Doppelhaushalt 25 Stellen schaffen – darunter über 20 Stellen für eigene Wachleute. Denn das ist eine wesentliche Konsequenz: Wir stellen die Sicherheits- und Wachaufgaben zwischen eigenem Personal und dem Dienstleister besser auf und stärken so die Sicherheit auf der einen Seite und die Kontrolle auf der anderen Seite. Ja, ich bin meinen Kollegen, dem Innenminister Herrn Schuster und seinem Vorgänger, Herrn Wöller, sehr dankbar, dass seit drei Jahren ein LKA-Beamter unmittelbar in den SKD tätig ist. Dieser bringt die wichtige Expertise und den neuesten Entwicklungsstand von kriminellem Tatverhalten ein. Er ist wichtig, um die Qualität in der Sicherheitsarbeit zu überprüfen. Wir haben Mittel für die notwendigen Investitionen eingestellt, die die SKD selbst vornehmen, wenn sie nicht in der Verantwortung vom SIB liegen. In den Jahren 2021/2022 standen dafür zusammen annähernd 12 Millionen Euro zur Verfügung. Auch der neue Entwurf des Doppelhaushalts sieht mit über 3 Millionen Euro weiter ein hohes Niveau für Sicherheitsmaßnahmen vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist eines noch sehr wichtig zu betonen. Ich glaube, wir müssen wirklich aufpassen, dass wir die SKD nicht auf die Ereignisse im November 2019 reduzieren. Denn das wird dem Engagement der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überhaupt nicht gerecht. Zu 2019 gehört auch, dass die Generaldirektorin Frau Ackermann mit 2,6 Millionen Besuchern das erfolgreichste Jahr der SKD zu verantworten hat – natürlich nicht allein, sondern auch mit einem hoch engagierten Team. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Gehört das jetzt noch zum Thema?) Auch in diesem Krisenjahr 2022 werden die SKD über 1,5 Millionen Besucher zählen. Werte Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle möchte ich noch etwas zu dem Versuch sagen, einen Teil der Kunstwerke in Antwerpen zurückzuerhalten. Neben den Ermittlungsbehörden hat naturgemäß jede Museumsleitung den Ehrgeiz, alles dafür zu tun, die wertvollen Kunstschätze zu finden und entsprechende Spuren mit zu verfolgen. So stand in der Weihnachtszeit 2021 eine sehr schwierige Abwägung an. Von den bis dahin über 1 700 eingegangenen Hinweisen waren viele unbrauchbar. Der Kontakt eines niederländischen Kunstdetektivs schien aber belastbar zu sein. Er hatte sich zunächst bei den Ermittlungsbehörden gemeldet, die dann den Kontakt zu den SKD suchten. Das Risiko war allen Beteiligten bewusst. Aber es war auch eine kleine Chance, mehr über den Verbleib der Kunstwerke zu erfahren. Hierbei wiederhole ich mich gern: Den Mut, den Frau Ackermann zeigte, um ihren Beitrag zu einer möglichen Spur zu leisten, rechnen wir ihr hoch an. In ihrer Pressemitteilung aus dem November schrieb die Staatsanwaltschaft: „Da der Kunstdetektiv bereits in der Vergangenheit in mehreren Fällen erfolgreich an der Rückführung von gestohlenen Kunstwerken mitgewirkt hatte und die Schilderungen des Beschuldigten den Angaben zufolge aus polizeilicher Sicht zunächst plausibel klangen …“. Das ist nicht die Einschätzung von Frau Ackermann, sondern die Einschätzung der Sicherheitsbehörden, für die sie offenbar gute Gründe hatten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar, dass für solche Rückholversuche bereits im Sommer 2021 eine Gruppe von Menschen außerhalb Sachsens eine hohe Geldsumme von insgesamt 1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Die 40 000 Euro für den versuchten Kauf sind also private Mittel und stammen nicht aus dem Staatshaushalt. Der Anwalt der privaten Spenderinitiative war in das Vorhaben in Antwerpen ebenfalls eingebunden. Es war also – es ist mir wichtig, das noch einmal zu betonen – keine Initiative der SKD allein, sondern ein abgestimmter Versuch. Anders kann es aber gar nicht sein. Es geschah mit klarem Bewusstsein für das Risiko und in der Überzeugung, die wir sicher alle teilen, alles Vertretbare zu versuchen, um die Wunde im Grünen Gewölbe zu schließen. Genau aus diesem Grund erhält Frau Ackermann im Nachgang zu diesem Versuch auch die volle Rückendeckung meines Hauses. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch wenn es wahrscheinlich schwierig erscheint, möchte ich die Hoffnung nicht aufgeben, dass wir die Schätze des Grünen Gewölbes wiederbekommen. Dafür arbeiten die SKD, die Ermittlungsbehörden und wir alle zusammen. Unterstützen Sie uns dabei! Ein solcher Antrag hilft uns dabei nicht weiter. Wir haben viel vor mit den Staatlichen Kunstsammlungen. Was wir dafür brauchen, ist engagiertes Handeln und Kontinuität. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Barbara Klepsch. Bevor ich jetzt Herrn Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE das Schlusswort erteile, habe ich noch eine Nachfrage an Herrn Kirste, weil wir es akustisch nicht verstanden haben. Erstens möchte ich wissen, ob Sie Ihre komplette Rede, die Sie uns gegeben haben, zu Protokoll geben möchten? (Thomas Kirste, AfD: Ja!) Sie wünschen sich zweitens, dass das Präsidium prüft, ob der Ordnungsruf, den ich Ihnen erteilt habe, berechtigt war? (Thomas Kirste, AfD: Ja!) Ich möchte Sie auf Folgendes aufmerksam machen. Nach § 98 unserer Geschäftsordnung müssten Sie bitte bis zum Beginn der nächsten Sitzung den Widerspruch schriftlich formulieren. (Thomas Kirste, AfD: Das mache ich gern!) Weiterhin muss Ihnen Folgendes klar sein: Sollten in der Rede, die Sie zu Protokoll gegeben haben, Abschnitte enthalten sein – ich habe sie nicht gelesen, das muss der Juristische Dienst prüfen –, die nicht zur Sache sind, werden diese nicht in das Protokoll übernommen. Sie fallen einfach heraus. Das sage ich Ihnen, damit Sie Bescheid wissen. Das gehört dazu. So wird hier verfahren. (Zurufe) Das ist nicht meine, sondern unsere Geschäftsordnung. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort, bitte.

Protokoll ↗