Christian Piwarz
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst eine Feststellung voranstellen: Der Fachkräftebedarf im Freistaat Sachsen hat seine Ursachen vor allem in der demografischen Entwicklung. Die durch den Übergang in den Ruhestand freiwerdenden Arbeitsplätze können nicht mehr ausreichend mit Nachwuchs besetzt werden; das gilt sowohl für akademische als auch für nichtakademische Berufsfelder. Auch in den Helferberufen mit technischer Ausrichtung ist die unmittelbare Nachbesetzung nicht mehr garantiert. Das macht etwas sehr Wesentliches deutlich: Schule allein kann den Fachkräfteengpass nicht lösen, sie kann nur einen gewissen Teil zur Lösung beitragen. Schule kann und muss – darin sind wir uns sicher einig – berufsorientierend wirken, damit der Übergang in Ausbildung, in Studium und Beruf erfolgreich und möglichst ohne zeitintensive Brüche verläuft. Selbstverständlich ist es wichtig, auch den Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien die vielfältigen Perspektiven und oft auch unterschätzten Chancen der beruflichen Entwicklung außerhalb eines Hochschulstudiums aufzuzeigen. Das tun wir. Von den vielfältigen Angeboten und Aktivitäten möchte ich sechs noch einmal kurz benennen: Erstens unterstützen Potenzialanalysen und Werkstatttage auch an den Gymnasien ab der Klassenstufe 7 zunehmend den Prozess der beruflichen Orientierung. Diese Maßnahmen werden unter anderem in Zusammenarbeit mit den Kammern umgesetzt. Zweitens kann der Berufswahlpass als begleitendes Portfolioinstrument genutzt werden. Drittens absolvieren die Schülerinnen und Schüler verbindlich in den Klassenstufen 8, 9 oder 10 ein zweiwöchiges Betriebspraktikum. Viertens können in den Klassenstufen 7 bis 10 zusätzliche Praxistage durchgeführt werden. Fünftens bietet die Woche der offenen Unternehmen in Sachsen unter dem Titel „Schau rein“ auch den Gymnasiastinnen und Gymnasiasten die Möglichkeit, sächsische Unternehmen zu erleben und sich praktisch auszuprobieren. Sechstens. Im Rahmen des fakultativen fächerverbindenden Grundkurses auf dem Weg ins Berufsleben werden akademische und nichtakademische Optionen der beruflichen Entwicklung aufgezeigt. Darüber hinaus sind die Schulen sehr kreativ, um den Schülerinnen und Schülern praxisnahe Einblicke in unterschiedliche Berufsfelder zu vermitteln. Fakultativ ist noch vieles Weitere möglich und sinnvoll. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres Unterrichtsfach ist weder zielführend noch ist es, so wie gefordert, realisierbar. Die von der Kultusministerkonferenz vorgegebene Mindeststundenzahl für das Gymnasium bis zur allgemeinen Hochschulreife bedingt bei einem achtjährigen Gymnasium schon jetzt eine hohe Wochenstundenzahl. Die zusätzliche Einführung eines Schulfachs mit technischen, wirtschaftlichen und berufsvorbereitenden Inhalten würde die Unterrichtsbelastung der Schülerinnen und Schüler nochmals erhöhen, und ich bin mir sicher: Das will auch in diesem Hohen Haus niemand. Also müssten bei Einführung eines neuen Unterrichtsfachs Unterrichtsstunden in bestehenden Fächern gekürzt werden. Bei allen berechtigten Forderungen aus Industrie und Handwerk ist die Möglichkeit des Studienzugangs natürlich weiterhin eine Kernaufgabe des Gymnasiums. Die Schülerinnen und Schüler müssen gut auf das Erlangen der allgemeinen Hochschulreife vorbereitet werden. Dies darf nicht durch den Wegfall von Unterrichtsstunden erschwert werden. Eine Erweiterung der Stundentafel ist auch deshalb nicht vorgesehen, weil die aktuellen Lehrpläne bereits jetzt eine Reihe von Anknüpfungspunkten und Freiräumen bieten, die auch für die Vermittlung wirtschaftlicher Zusammenhänge und praktischer Kompetenzen genutzt werden sollen. So gibt es spezielle Lernbereiche in Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft. Es gibt experimentelle Anteile in den Naturwissenschaften, es gibt das Fach Technik und Computer und vieles mehr. Ganz abgesehen davon wären die Entwicklung eines im Gesamtcurriculum abgestimmten Lehrplans und die schulorganisatorische Umsetzung bis zum 2023/2024 völlig unrealistisch. Das ist Ihnen wahrscheinlich kurzfristig auch noch aufgefallen, deshalb haben Sie hastig einen Änderungsantrag nachgeschoben. Der macht das Ganze aber auch nicht besser. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einige Sätze zur Lehramtsausbildung sagen: Die Lehramtsstudiengänge richten sich an den Anforderungen der jeweiligen Schulart aus. Sie bedürfen des Studiums der Bildungswissenschaften sowie zweier Fächer, die der Stundentafel der jeweiligen Schulart entsprechen. Absolventinnen und Absolventen können sich im Rahmen des Vorbereitungsdienstes nicht in Fächern qualifizieren, die als solche in der Stundentafel nicht ausgewiesen sind. Das Fach Wirtschaft, Technik und Haushalt/Soziales kann in Sachsen für das Lehramt an Grund- und Oberschulen studiert werden. Im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit mit den lehrerbildenden Universitäten im Freistaat Sachsen erfolgte in diesem Jahr die Überführung des Zertifikatskurses Technik/Computer an die Technische Universität Dresden. Nach der damit einhergehenden konzeptionellen Neuausrichtung werden ab dem kommenden Jahr regelmäßig Zertifikatskurse Technik/Computer durch die TU Dresden als Fortbildungsmaßnahme für bereits im Schuldienst tätige Lehrkräfte angeboten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lehrpläne und die Stundentafeln werden wir ohne Zweifel überarbeiten müssen. Das erfordert jedoch einen ganzheitlichen Blick, einen breiten Diskurs und vor allen Dingen fachliche Expertise über das, was Schülerinnen und Schüler wissen und können müssen. Ich empfehle dem Hohen Haus aus den genannten Gründen daher die Ablehnung dieses Antrages. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Piwarz. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Herr Peschel, bitte.
