Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind ja hier die fortschrittliche Fraktion, deshalb machen wir auch die fortschrittlichen und modernen Vorschläge – so auch heute. (Heiterkeit bei den LINKEN und Lachen bei der AfD) Daher stellen wir als Linksfraktion heute einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes vor. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle fünf Chancen benennen, die unser Gesetzentwurf bietet: Erstens. Ausgangspunkt war das leidige Thema der Wahlkreisgeometrie. Die Wahlkreiskommission hat uns drei verschiedene Vorschläge zur demografisch bedingten Anpassung der Landtagswahlkreise vorgelegt. Allein die Tatsache, dass es drei verschiedene Vorschläge sind, deutet darauf hin, dass wir uns in einem Dilemma befinden; denn jeder der drei Vorschläge hat seinen Sinn und seine Berechtigung, jeder hat seine Vorteile. Der erste belässt es bei einer unbedingt notwendigen Wahlkreisanpassung und leistet damit einen Beitrag zur Wahlkreisstabilität. Der zweite reduziert die Zahl der Wahlkreise auf 51 und verringert damit die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten erheblich. Der dritte schließlich belässt es bei 60 Wahlkreisen und versucht, diese so zu schneiden, dass sie langfristig Bestand haben. So weit so gut. Aber natürlich hat jeder der drei Vorschläge auch seine Nachteile. Der erste ist maximal noch für die nächste Wahl tragbar. Der zweite reduziert das Gewicht der Wahlkreisabgeordneten im Landtag deutlich, und der dritte wiederum erfordert einen landesweiten Neuzuschnitt fast aller Wahlkreise. Deshalb haben die Koalitionspartner auch heftig über die Varianten gestritten, jeder mit guten Argumenten. Ich weiß noch nicht, ob Sie sich inzwischen geeinigt haben; ich vermute mal, nicht. Sollte das also noch nicht der Fall sein, könnten wir einmal gemeinsam darüber nachdenken, ob Sie unserem Gesetzentwurf etwas abgewinnen könnten. Wir halten nämlich letztlich alle drei Varianten für unbefriedigend – nicht, weil die Wahlkreiskommission schlecht gearbeitet hätte; sie hat des Entwurfs Wahlen zum Sächsischen Landtag Repräsentanz der Wahlkreise – SächsWahlRVereinfG) der Fraktion DIE LINKE ihre Arbeit ordentlich gemacht –, weil man bestimmte Probleme im Rahmen des bestehenden Gesetzes nicht lösen kann. Ein-Personen-Wahlkreise führen immer zu dem Dilemma, dass man entweder sehr künstliche Zuschnitte vieler Wahlkreise hat – was vor Ort eher Befremden auslöst –, oder aber, dass man zu viele große Abweichungen von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße hinnehmen müsste, was aus Gründen der Wahlgleichheit verfassungsrechtlich überhaupt nicht möglich ist. Außerdem müssen die künstlichen Zuschnitte des Öfteren der demografischen Entwicklung angepasst werden. EinPersonen-Wahlkreise haben ihre Berechtigung in Ländern mit Mehrheitswahlrecht, wie Großbritannien oder Frankreich. In Ländern mit Verhältniswahlrecht, wozu Deutschland und seine Bundesländer gehören, führt dies nur zu Problemen. Wir kennen das insbesondere von den komplizierten Wahlrechtsdiskussionen auf Bundesebene. Fast alle europäischen Länder mit Verhältniswahlrecht nutzen stattdessen die Vorteile von Mehr-Personen-Wahlkreisen, die wir Ihnen heute auch für Sachsen vorschlagen. Auf deutscher Landesebene gibt es diese Lösung bisher zwar nur in Hamburg, Bremen und im Saarland, aber auf kommunaler Ebene haben wir die Personenwahlkreise selbst in Sachsen seit 1990 bei Kreistags- und Stadtratswahlen in den kreisfreien Städten. Unser Vorschlag lautet also konkret: statt 60 Ein-PersonenWahlkreise zukünftig 15 Mehrpersonenwahlkreise, die genau den Landkreisen entsprechen. Nur die beiden Großstädte Dresden und Leipzig müssten geteilt werden. Zweitens. Mehrpersonenwahlkreise können in der Parteienlandschaft, wie wir sie in Deutschland und Sachsen nun einmal haben, die regionale Repräsentanz sehr viel besser gewährleisten. Das gilt in doppelter Hinsicht: Auf der einen Seite werden in Deutschland heute in Einzelwahlkreisen mitunter Bewerber(innen) gewählt, auf die deutlich weniger als ein Drittel, ein Viertel oder im Extremfall weniger als ein Fünftel der Stimmen entfällt. Mit welcher Legitimation soll ein solcher Abgeordneter behaupten, er würde den Wahlkreis vertreten? Auf der anderen Seite ist zum Beispiel die CDU als stärkste Partei im Haus, die all ihre ursprünglichen Mandate in Wahlkreisen gewonnen hat, in den Teilen des Landes, in welchen sie Wahlkreise nicht gewonnen hat, nicht mehr vertreten. Nicht, dass es mein Problem wäre, wo die CDU vertreten ist – aber es ist doch ein demokratisches Problem, wenn die regionale Verteilung der Stimmen und die der Wahlkreismandate so stark voneinander abweichen, wie es gegenwärtig der Fall ist. Die Personenwahlkreise unseres Gesetzentwurfes würden dieses Problem lösen. (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt wäre politisch ausgewogen im Landtag vertreten und jede größere Partei entsprechend ihres Stimmenergebnisses ausgewogen über das Land verteilt. Drittens. Nicht nur die Parteien würden mit unseren Reformvorschlägen gewinnen, sondern vor allem auch die Wählerinnen und Wähler. Die von der Verfassung vorgesehene Personalisierungskomponente unseres Wahlsystems würde an Bedeutung gewinnen. Mit seiner Erststimme könnte ein Wähler nämlich nicht nur – wie bisher – zwischen den Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerbern der verschiedenen Parteien auswählen, sondern – wie bei den Kommunalwahlen – auch zwischen verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten der bevorzugten Partei. Dadurch erhalten Wählerinnen und Wähler ein wesentlich höheres Mitentscheidungsrecht bei der konkreten personellen Zusammensetzung des Landtags als heute. Viertens. Alle Landtagsparteien, außer der AfD natürlich, haben in der Zwischenzeit erkannt, dass die Unterrepräsentation von Frauen in Landesparlamenten ein politisches Problem ist. (Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD) Dem müsste man in Satzungsregelungen begegnen, auch deshalb, weil gesetzliche Paritätsregelungen in anderen Bundesländern bisher leider an hohen gesetzlichen Hürden gescheitert sind. Lassen Sie mich deshalb noch einmal die CDU als bisher stärkste Partei im Landtag bemühen. Nach der aktuellen CDU-Satzungslage gilt, wenn ich es richtig verstanden habe, ab 1. Januar 2023 eine Frauenquote von einem Drittel und ab 1. Januar 2024 sogar von 40 %; das habe ich gelesen. Das hinkt zwar noch deutlich hinter der LINKEN mit einer Mindestquote von 50 % hinterher, aber immerhin ist es eine positive Entwicklung bei der CDU. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Allerdings nützt eine Quote nichts, solange nur Einzelwahlkreise besetzt werden; denn eine einzelne Person kann man bekanntlich nicht quotieren – weder bei der LINKEN noch bei der CDU. So muss ich leider konstatieren, dass unter den 60 Wahlkreisbewerbern in den Wahlkreisen der LINKEN im Jahr 2019 nur 23 Personen waren, also nicht ganz 40 %. Unter den 60 % der CDU, die bekanntlich die meisten Wahlkreise gewonnen hat, waren es gerade einmal neun, Herr Piwarz, also schlanke 15 %. (Heiterkeit der Abg. Antje Feiks und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Vermutlich wird sich daran beim Festhalten an Einzelwahlkreisen auch künftig wenig ändern. Wenn hingegen die Parteien in den 50 Mehrpersonenwahlkreisen jeweils sechs Personen nominieren könnten, wie es in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz –
