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Barbara Klepsch

16.12.2022 Sitzungen 7/63

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schenk hat mich gebeten, diese Debatte zu übernehmen. Erneut liegt uns nach 2016 eine Initiative der AfD-Fraktion zur Kündigung des Medienstaatsvertrages und weiterer rundfunkrechtlicher Staatsverträge vor. Erneut ist, wie auch 2016, dieses Anliegen zurückzuweisen. Die Staatsregierung bekennt sich weiterhin klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Säule der pluralistischen und demokratischen Meinungsbildung und zu dessen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer demokratischen Gesellschaft. Offensichtlich ist, dass zutage getretene Versäumnisse und Missstände in einzelnen ARD-Anstalten jetzt zum Anlass genommen werden, die Forderung nach einer Kündigung aller rundfunkrechtlichen Staatsverträge schlicht zu wiederholen. Offenbar haben sich die Antragsteller nicht näher mit den Folgen einer Kündigung der Staatsverträge durch den Freistaat Sachsen auseinandergesetzt, obwohl diese bereits 2016 in der Debatte in diesem Haus ausführlich dargelegt worden sind. Eine Kündigung würde eine massive Schädigung der Medienvielfalt im Allgemeinen und des Medienstandortes Sachsen im Besonderen bedeuten. Eine Kündigung, wie die AfD-Fraktion sie von der Staatsregierung verlangt, hätte zur Folge, dass der Rundfunkstaatsvertrag zwischen den verbleibenden Staatsvertragsländern Fortbestand hätte, nur ohne den Freistaat Sachsen. Damit würde der Freistaat alle Möglichkeiten der Einflussnahme und Gestaltung aufgeben. Er wäre nicht mehr in den Gremien vertreten und eine Berichterstattung aus den sächsischen Regionen durch eigene Journalisten würde der Vergangenheit angehören. Darüber hinaus würde es zu einer Schließung des Landesfunkhauses Sachsen hier in Dresden kommen. Die Mitteldeutsche Medienförderung würde – natürlich auch der MDR, der mit Abstand bedeutsamste Kapitalgeber im Medienbereich – ihre Aktivitäten denknotwendig und maßgeblich auf die beiden verbleibenden Staatsvertragsländer konzentrieren. Das heißt, in allen Bereichen, nicht zuletzt in der privaten Produktionswirtschaft, würde es zu einem erheblichen Bedeutungsverlust und in letzter Konsequenz auch zu einem erheblichen Abbau von Arbeitsplätzen kommen. Das kann nicht die Lösung der gewaltigen Herausforderungen sein, vor denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Zeit der digitalen Transformation steht. Es geht um Fragen der Sicherung von nationalem und regionalem Qualitätsjournalismus und Medienangeboten gegenüber globalen Akteuren, um das Bedürfnis nach Orientierung und vertrauenswürdigem Inhalt im Dschungel unzähliger Messenger und Videokanäle und um den Erhalt von Medienvielfalt auch und gerade im Regionalen. Es geht um die Sicherung eines zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Säule für den Zusammenhalt unserer demokratischen Gesellschaft. Aber – und auch das dürfte weitgehend unbestritten sein – es bedarf umfassender Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nicht zuletzt dafür, um Vertrauen und Akzeptanz der Beitragszahler zurückzugewinnen. Diese Erkenntnis ist nicht neu und bedarf nicht des vorliegenden Anstoßes. Wir befinden uns mitten in einem Reformprozess. Die Länder haben mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag wichtige Reformschritte auf den Weg gebracht. Wenn die Landtage diesen Staatsvertrag ratifizieren, wird er zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Seine Schatten wirft er bereits voraus. Die Anstalten befassen sich damit, wie sie ihre Aufsichtsgremien stärken, damit diese den neuen Anforderungen gerecht werden können. Die Flexibilisierung gibt neue Gestaltungsmöglichkeiten, die verantwortungsbewusst im Sinne eines öffentlichrechtlichen Profils genutzt werden müssen. Die Reformen berühren also im Kern das Selbstverständnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im 21. Jahrhundert. Die Vorfälle beim RBB, die Rede von Tom Buhrow im November 2022, die Vorwürfe der Einflussnahme beim NDR haben diesen Prozess nicht eingeleitet. Aber sie haben eine neue Dynamik bewirkt und die Erforderlichkeit von Reformen untermauert. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht dazu gehört, dem gemeinnützigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk seine solidarische und verfassungsrechtlich abgesicherte Finanzierungsquelle abzuschneiden, ohne zu erklären, wie eine Finanzierung eines qualitativ hochwertigen öffentlichrechtlichen Rundfunks ohne diesen Beitrag funktionieren soll. Nicht dazu gehört, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Möglichkeit abzuschneiden, seine Angebote im eigenen Internetangebot zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich möchte ich feststellen: Das Fehlverhalten einzelner Personen muss restlos aufgeklärt werden. Mängel im Kontroll- und Aufsichtssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen behoben werden, entweder durch die Anstalt selbst oder – wenn dies nicht möglich ist – durch den Gesetzgeber. Dazu bedarf es qualitativer interner Kontrollen. Die im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag vorgesehene stärkere Einbindung der Gremien in die Arbeit der Rundfunkanstalten in programmlicher und wirtschaftlicher Hinsicht ist wichtiger denn je. Mit dem MDR-Staatsvertrag ist auch gesichert, dass die Staatsferne weiter gewahrt bleibt. Neben den genannten Schritten müssen wir eine breite Strukturdiskussion führen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen müssen wir das System so reformieren, dass es auch nach 2030 noch leistungsfähig und in der Bevölkerung akzeptiert ist. Gerade in Zeiten intensiver Debatten und Belastungen brauchen wir einen starken öffentlichen Rundfunk. (Beifall der Abg. Dirk Panter, SPD) Die Anstalten haben den Auftrag, dem Publikum eine eigene Meinungsbildung auf der Grundlage einer seriös recherchierten, ausgewogenen und unparteiischen Berichterstattung zu ermöglichen. Unsere Erwartung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, in einem föderalen Land mehr als nur einen Blick in die Regionen zu werfen. Ost und West, Nord und Süd müssen dabei gleichermaßen vorkommen. Ob Berichterstattung oder Unterhaltung – die Menschen müssen sich wiederfinden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Klepsch sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich an die AfD-Fraktion für das Schlusswort. Bitte schön, Kollege Gahler.

Protokoll ↗