Torsten Gahler
Vielen Dank, Herr Kollege Panter. Ihnen ist doch bekannt, dass es in dem Urteil nicht um die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ging, sondern nur um die Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt, die erst einmal ihre Zustimmung verweigert hatten und damit der Einstimmigkeitsbeschluss nicht gegeben war.
