Torsten Gahler
– Okay, machen wir so. Warum hat keiner der Rundfunkräte nach dem Amoklauf in Dresden vom letzten Samstag nach der Sicherheit in den Sendeanstalten gefragt? Warum weiß keiner der Rundfunkräte, dass sich in einem Landesfunkhaus die Eingangstür seit Monaten nicht mehr schließen lässt? An dieser Stelle auch mal eine kleine Reminiszenz an Herrn Ludwig: Dort muss man nicht sparen; das kann man ruhig reparieren. (Beifall bei der AfD) Statt das Gremium mit Fachleuten oder zumindest Interessierten zu besetzen, sollen diese jetzt von Fachleuten beraten werden – natürlich wieder auf Kosten der Zwangsbeitragszahler. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Manchmal wäre es gut, wenn man erfahrene Banker mit Compliance-Erfahrung hätte. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Leider ist da keiner, nur Männer mit zu viel Selbstüberschätzung, zu wenig Wissen und SPD-Parteibuch. Dieser rote Faden zieht sich auch durch den Verwaltungsrat. Dort soll ein Wirtschaftsprüfer kontrollieren, und wie durch Gottes Hand erhält urplötzlich diese Kanzlei Beratungs- und Prüfmandate bei Sendern und Firmen aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkgeflecht. Wunder aber auch, aber es ist ja Weihnachten. Eine wesentliche Kontrollaufgabe hätte eigentlich die KEF. Diese hält es mit Sachverstand und Compliance jedoch in etwa wie das EU-Parlament. Während der ehemalige Vorsitzende in der öffentlichen Anhörung im Sächsischen Landtag noch seine bilanzielle Unschuld und Ahnungslosigkeit beteuerte, sind seine Nachfolger schon weiter. Einer hat früher für die Sender Gutachten erstellt, ein anderer – natürlich ein Wirtschaftsprüfer –, der neben seiner KEF-Tätigkeit – Sie ahnen es – mit seiner Kanzlei Sender und Tochterfirmen berät und prüft. Ich höre lieber auf damit. Sie sehen, Gremien gibt es viele, und ganz viele verdienen sehr gut am öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Was es aber braucht, ist eine grundlegende Reform im Sinne einer deutlichen Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und einer grundsätzlichen Neuordnung der Finanzierung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auf seinen Grundauftrag reduziert werden. Dabei ist insbesondere die politische Neutralität und pluralistische Ausgewogenheit, etwa in der Berichterstattung und bei der Besetzung von Talkshows, einzuhalten. (Beifall bei der AfD) Durch die bis hierher geschilderten Verflechtungen mit Politik, Wirtschaft und finanziellen Eigeninteressen sind frühere Versuche einer Reform fehlgeschlagen. Eine grundlegende Reform innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens ist aussichtslos. Deshalb muss für den öffentlichrechtlichen Rundfunk in Deutschland ein neuer Rechtsrahmen gefunden werden. Deshalb müssen wir zuerst die bisherigen Staatsverträge kündigen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Kollege Gahler sprach für die einbringende Fraktion. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Fritzsche.
