Hartmut Vorjohann
Vielen Dank, Herr Barth. Ich habe nicht ganz mitgezählt, aber ist das nicht schon das 15. Mal, dass Sie darauf hinweisen? (André Barth, AfD: Das 23. Mal!) – 23, Entschuldigung. Ich habe es doch nicht so mit den Zahlen. – (André Barth, AfD: Am Montag geht’s weiter!) Deshalb die Antwort, die Sie vermutlich auch schon kennen und die Sie nicht überraschen wird: Die Haushaltsplanung erfolgt immer auf der Basis von Steuerschätzungen. Die Steuerschätzungen machen wir im Haus insofern nicht, dass wir etwa hingehen, uns die einzelnen Steuerarten anschauen und deren Hochlauf kraft unserer eigenen Wassersuppe hochprojizieren. Dafür gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einen Mechanismus. Das Ganze beginnt damit, dass Wirtschaftsforschungsinstitute Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung erstellen. Dabei geht es auch um Inflationsraten, Lohnentwicklung, Arbeitslosigkeit etc. Das Ganze mündet in eine Prognose zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik. Der zweite Akt ist, dass der Arbeitskreis Steuerschätzung, in dem die Forschungsinstitute und Kommunen vertreten sind, eine Steuerschätzung macht. Diese Steuerschätzung ist es, die wir nehmen. Es ist für die Diskussionen, die wir miteinander führen, das transparenteste und konfliktärmste Verfahren, zu sagen: Wir nehmen diese Steuerschätzung und legen sie unseren Haushaltsplanungen zugrunde. Da müssen wir ein wenig modifizieren, weil die Steuerschätzer das immer auf der Basis geltenden Rechts machen. Wir sehen, dass große Steuerpakete im Gesetzgebungsverfahren des Bundes sind – das ist derzeit der Fall –, durch die man die Inflationsgewinne des Staates wieder herausnimmt, die kalte Progression aus den Steuereinnahmen herausnimmt und berücksichtigt, dass man das Existenzminimum der Menschen nicht besteuern darf; auch das muss inflationsbedingt nach oben gesetzt werden. Diese Korrekturen machen wir, aber ansonsten ist es die Steuerschätzung aus dem Mai bzw. November, die wir nehmen und die wir in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses in den Haushalt eingespeist haben. Da haben wir die Zahlen aktualisiert. Sie erinnern sich, dass wir für das laufende Jahr – ich habe es erwähnt – noch einmal 61 Millionen Euro mehr antizipieren und für die beiden Folgejahre in Summe zumindest noch einmal 60 Millionen Euro mehr, die obendrauf kommen werden. Sie müssen keine Sorge haben, ein Monat steht noch aus. Der Dezember läuft noch. Im Rahmen des Länderfinanzausgleichs werden auch immer Endabrechnungen gemacht, bei denen wir nie genau wissen, was dabei herauskommt. Ihnen wird kein Euro verloren gehen, denn wir müssen es transparent machen. Sollte es am Ende den einen oder anderen Euro mehr geben, wird das im Jahresabschluss transparent gemacht, der schon erwähnten Haushaltsausgleichsrücklage zugeführt und insofern diesem Parlament zur Disposition zur Verfügung gestellt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeitdauer der Befragung des Staatsministers ist damit abgelaufen. Vielen Dank noch einmal, dass Sie uns Rede und Antwort standen, Herr Staatsminister. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Grundlegende Reformen des Staatsverträge kündigen, Drucksache 7/11428, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen; die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion der AfD als Einreicherin das Wort. Kollege Gahler, bitte schön.
