Kay Ritter
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! „Wär‘ ich nicht arm, wärst du nicht reich.“ Das ist der Titel der Debatte. Wenn man frech antworten wollte, könnte man sagen: „Sich regen bringt Segen“. Damit wäre die Debatte auch schon beendet. (Widerspruch bei den LINKEN) – Ruhig, ruhig, ruhig! Aber wir pflegen ja einen respektvollen Umgang im Hohen Haus. Deshalb hangeln wir uns einmal an den Fakten entlang. Meine Damen und Herren, hier handelt es sich gefühlt um eine stetig wiederkehrende Neiddebatte. Ein Austausch über Verhinderung von Armut ist notwendig und richtig. Der Sachverhalt ist aber viel komplexer als eine reine Schwarz-Weiß-Betrachtung. Ich fange einmal an mit: Was macht der Staat? Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat, und Bund und Länder tragen in nicht unerheblichem Maße dieser Vorgabe Rechnung. Dies wird beispielsweise – – Hören Sie zu? Bitte! (Susanne Schaper, DIE LINKE: Sie haben auch nicht zugehört, sonst würden Sie jetzt nicht argumentieren – –!) Dies wird beispielsweise in der Betrachtung der Sozialtransfers aus dem Bundeshaushalt deutlich. Die Sozialleistungsquote beträgt knapp 30 % oder anders ausgedrückt: 2022 betrug der Ausgabenteil des Bundeshaushalts für die Bereiche soziale Sicherung, Familie, Jugend und Arbeitsmarkt 284,7 Milliarden Euro. Das sind 49,7 %, also fast die Hälfte des Haushalts. Das ist beachtlich. Hinzu kommen zusätzliche Maßnahmen von Bund und Ländern im Rahmen der Corona-Pandemie: Sozialschutzpakete wie der Kinderbonus, Sonderregelungen, Mittagsverpflegung von Schülern und Kitakindern, der Anspruch auf Leistung aus dem Bildungspaket und für Menschen, die in Werkstätten für Behinderte sind; sie wurden für die Zeit von Corona angeordnet. Wie wollen wir das finanzieren? Wiederholt wird das Thema Vermögensteuer als mögliche Finanzierung vorgebracht. Allein daran wird die Komplexität der Debatte deutlich, meine Damen und Herren. Sie ist nicht nur erhebungstechnisch eine der teuersten Steuerarten, auch die wirtschaftlichen Konsequenzen können gravierend sein. Auch ist zu bezweifeln, wie häufig vorgebracht, dass das helfen würde, die in Deutschland im Vergleich zur Einkommensungleichheit relativ hohe Vermögensungleichheit zu reduzieren. Laut dem 6. Armuts- und Reichtumsbericht aus dem Jahr 2021 weist die Vermögensverteilung auf Haushaltsebene einen Gini-Koeffizienten von 0,71 % auf, während für die Haushaltsbruttoeinkommen ein Wert von 0,48 % und für die Haushaltsnettoeinkommen 0,29 % errechnet wurden. Simulationsstudien zeigen jedoch, dass eine proportionale Vermögenssteuer in Höhe von 1 % und einem Freibetrag von 1 Million Euro mit einem vergleichsweise hohen simulierten Aufkommen in Höhe von 19 Milliarden Euro den Gini-Koeffizienten der Vermögensungleichheit nur um im Prinzip nicht messbare 0,06 % reduzieren würde. Selbst nach 10 Jahren Vermögenssteuer betrüge die Veränderung somit nicht einmal 1 %. Wollen wir jetzt einmal das Ziel definieren, meine Damen und Herren? Es muss doch möglich sein, die Symptome zu bekämpfen. Dazu gehört in erster Linie die Befähigung zur Aufnahme von Arbeit. In Zeiten von Fachkräftemangel und einer Vielzahl von Angeboten zur Fort- und Weiterbildung ist die aktuelle Situation eine andere als in den Neunzigerjahren. Als handwerkspolitischer Sprecher sehe ich schon mit großer Sorge, wie viele Ausbildungsstellen offenbleiben und Jugendliche sich eher für einen anderen Weg entscheiden. Das will ich kritisieren und habe heute den Eindruck, dass eine Ausbildung einen schlechteren Stellenwert als ein Studium hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alles andere in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN bitte, Frau Čagalj Sejdi. Entschuldigung, ich vergaß die AfD-Fraktion. Geben Sie der Dame den Vorrang? (Sebastian Wippel, AfD: Wir haben ja Anstand!)
