Georg-Ludwig von Breitenbuch
Danke. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle Danke für die sachliche Debatte sagen. Das Thema wird von der CDU ernst genommen, Herr Hein. Das ist überhaupt keine Frage. Wir haben in das Bundestagswahlprogramm bewusst hineingeschrieben, dass wir diese Statusänderung möchten. Wir sind nicht in der Bundesregierung gelandet. Jetzt müssen es andere machen. Deswegen können wir hier aus dem Landtag heraus gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern diese Punkte voranbringen. Ergänzend können wir versuchen auszuloten, was hier im Land in nächster Zeit möglich sein könnte. Daran arbeiten wir. Das ist nicht einfach. Darum stehen wir aber heute hier. Ich komme vielleicht noch einmal auf den Inhalt zu sprechen. Die Berner Konvention ist im Jahr 1984 ratifiziert worden. Westdeutschland hat sie unterzeichnet. Es gab damals einen Zaun und eine Mauer. Westdeutschland war weit davon entfernt, realistisch mit dem Wolf in Kontakt zu kommen. Das hat sich nach der Wiedervereinigung geändert. Das ist die Situation, in der Deutschland mit Blick auf die Berner Konvention steht. Insofern sind wir dankbar, dass die Schweiz einen Vorstoß unternommen hat, da die Schweiz nicht in der EU ist. Sie muss sich letztendlich nicht an die FFH-Richtlinie halten. Jedoch gilt die Berner Konvention in der Schweiz. Sie kennen die kleinteilige Schweizer Situation: bäuerliche Betriebe in Wald eingefasst an Hängen etc. Dort ist es sehr schwierig, den Wolfsschutz zu gewährleisten. Entsprechend hat die Schweiz dort die Anstrengungen unternommen, hier im Rahmen des Regelwerkes zu Erleichterungen zu kommen. Es ist uns peinlich, dass Deutschland genauso wie andere EU-Länder das nicht mitgetragen hat. Mit der Ampelkoalition ist das Schweizer Ansinnen nicht möglich gewesen. Die Schweiz hat das aber für sich beschlossen und im Rahmen der Berner Konvention bei sich selbst die Regeln verändert. Sie hat Möglichkeiten geschaffen, ganze Rudel oder auch Einzeltiere zu schießen, wenn dies begründet ist und nachweisbar die Situation verbessert. Wir haben eine neue Situation. Es ist nicht mehr die Schmuddelecke. Die Schweiz zeigt uns, was möglich ist. Ich finde es beachtlich, dass dort nicht zentralistisch gehandelt wird. Die Kantone können ihre Situation vor Ort regeln. Sie wissen, dass es in der Schweiz sehr bürgernah zugeht. Das ist ein gutes Beispiel, welches wir uns anschauen können. Es gab im Jahr 2021 diese Debatte. Nun haben wir das Jahr 2022. Die Schweiz hat wirklich etwas erreicht. Ich möchte Mut machen, dass wir zum Handeln kommen. Schauen Sie dazu in unsere Überschrift, in der ein Fragezeichen steht: Sind wir dem Wolf ausgeliefert? Wir haben damit anscheinend zur Nachdenklichkeit auch hier im Hohen Hause angeregt. Genau das wollten wir nämlich, weil wir glauben, dass wir dem nicht ausgeliefert sind. Wir können politisch handeln. Wir können den Ordnungsrahmen so setzen, dass es sinnvoll ist und mit den Realitäten im Land zusammenkommt. Insofern haben wir uns geärgert, dass die Umweltministerin hier auf eine Kleine Anfrage formuliert hat, dass der Erhaltungszustand ihrer Meinung nach als „ungünstig schlecht“ beurteilt wird. Das sehen wir anders. Wir fordern die Staatsregierung und die Koalitionspartner auf, sich dafür einzusetzen, dass auch die Bundesregierung die Realitäten im Lande anders wahrnimmt. Jetzt noch einmal etwas über die Kerndebatte Wolf hinaus; denn ich erlebe zurzeit immer wieder im Lande, dass sich die Bürgerinnen und Bürger Dingen ausgeliefert fühlen. Es gibt Strukturen, die bei uns festgezurrt sind und immer schwieriger werden. Das betrifft verschiedene Themen: die Landwirtschaft, den Wald, die Fischer mit ihren Teichen, Wasseranlieger, die ihr Grundstück nicht mehr vor dem Bach schützen können. Das betrifft Hausbesitzer, die keine PV-Anlage an den Balkon pappen können, also die unterschiedlichsten Bereiche bis ins Soziale, in die Wirtschaft hinein, wo wir letztendlich die Pflicht haben, den Dingen auf den Grund zu gehen und für die Einzelbeispiele, die uns als Abgeordnete zugetragen werden, Lösungen zu finden. Immanuel Kant hat einmal gesagt, eine Rechtsordnung soll eine Staatsordnung sein, die letztendlich ein System vernünftiger Ordnung der Freiheit installiert. Wir wollen, dass die Menschen selbst entscheiden können und nicht gegängelt werden. Dieses Gefühl ist, so glaube ich, im Land vorhanden und begegnet mir zurzeit massiv. Deshalb sollte man am Ende dieses Jahres, Richtung Weihnachten, diesen Gedanken mitnehmen. Wir sind aufgefordert, in Richtung Freiheit und Handlungsfähigkeit der Bürger den Ordnungsrahmen nachzujustieren, der aus unterschiedlichen Gründen auf uns gekommen ist. Mit dieser Aufgabe sollten wir ins Jahr 2023 gehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der AfD)
