Jörg Urban
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wo Kriege stattfinden, wird gelogen; das ist leider immer so. Selbst renommierte Historiker haben größte Probleme, die Spur der Wahrheit zu finden. Denn im Krieg heißt es immer: „Der Gegner trägt die alleinige Verantwortung für den Krieg.“ Im Krieg heißt es immer: „Wir kämpfen für eine gute Sache.“ Im Krieg heißt es immer: „Der Gegner begeht mit Absicht Grausamkeiten; bei uns handelt es sich nur um Irrtümer und Versehen“, Herr Günther. Es heißt: „Eigentlich wollen wir den Krieg nicht, aber wir müssen ihn führen.“ Im Krieg heißt es bekanntlich auch immer: „Wer unsere Berichterstattung in Zweifel zieht, ist ein Verräter.“ So hat es Lord Arthur Ponsonby ausgedrückt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Strafnorm des § 130 Abs. 5 Strafgesetzbuch bewegt sich leider genau auf diesem dürftigen Niveau der Kriegspropaganda, die man schon vor hundert Jahren entlarvt hat. Diese Strafnorm unterdrückt eine offene Debatte über die Kriegspolitik der eigenen Regierung; sie erstickt eine kritische Diskussion, sie wird zu einer Lösch-Orgie in den sozialen Netzwerken führen, und die Strafnorm des § 130 Abs. 5 Strafgesetzbuch beschneidet die Meinungsfreiheit derart empfindlich, dass viele sich nicht mehr in der Öffentlichkeit wagen werden, ehrliche Regierungskritik zu äußern. (Beifall bei der AfD) Von einer schonungslosen Regierungskritik lebt jedoch die Demokratie. Es muss bedenkenlos möglich sein, Frau Baerbock für ihre Russlandpolitik zu kritisieren. (Beifall bei der AfD) Und es muss möglich sein, die eine Version über den Afghanistan- oder Ukraine-Krieg öffentlich anzuzweifeln. Für dieses Recht kämpfen wir! Wir möchten unterstreichen, dass Freiheit auch immer die Freiheit aller Andersdenkenden ist. (Beifall bei der AfD) Vor einigen Tagen schrieb der Journalist Gunnar Schupelius: „Ein Ministerium für Wahrheit aber gibt es nur in der Diktatur. George Orwell hat es in seiner düsteren Vision (‚1984‘) beschrieben. Wo also geht die Reise hin mit dem neu gefassten Paragrafen für Volksverhetzung? Wird die Freiheit der Meinung, der Rede oder der Wissenschaft weiter eingeschränkt? Davon müssen wir ausgehen, und das ist furchtbar gefährlich.“ (Zurufe von den LINKEN) Lassen Sie uns diese furchtbare Gefahr bitte abwenden! Stimmen Sie unserem Antrag – weg mit § 130 Abs. 5 in der jetzigen Form – zu! Das Strafrecht brauchen wir nicht, um Meinungen zu unterdrücken. Das Strafrecht brauchen wir, um gegen wirklich Kriminelle vorzugehen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Urban für die AfD-Fraktion mit dem Schlusswort. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag in der Drucksache 7/11278 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine. Bei vielen Stimmen dafür, trotzdem einer Mehrheit der Stimmen dagegen wurde diesem Antrag nicht entsprochen. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 61. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das tag, den 15. Dezember 2022, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. schlossen. Kommen Sie gut nach Hause! (Schluss der Sitzung: 17:49 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
