Roland Ulbrich
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dem Zusammenhang, hier gerade angesprochen: Nacht und Nebel, 23 Uhr, soll nicht so schlimm sein laut Herrn Lippmann, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: War kein Nebel laut Wetterbericht! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) aber unter tatkräftiger Mithilfe der CDU, die offenbar immer noch nicht begriffen hat, dass sie jetzt Opposition ist, den aus der DDR bekannten Straftatbestand der staatsfeindlichen Hetze ins Gesetz eingebracht. Gut. Bei uns heißt das etwas anders, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Einzelbeifall bei der AfD) läuft aber auf dasselbe hinaus. Heimlich durch die Hintertür, ohne eine ausreichende öffentliche Debatte, versteckt in einem unauffälligen Antrag, wurde die Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen 130 durchgezogen und damit die Abschaffung von Meinungs- und Pressefreiheit und auch der Freiheit der Wissenschaft ein weiteres Stück vorangebracht. In Zukunft soll die Leugnung und gröbliche Verharmlosung – was immer genau das ist – von Völkermorden und Kriegsverbrechen in Deutschland als Volksverhetzung strafbar sein, soweit es den öffentlichen Frieden stört und geeignet ist, zu Hass und Gewalt aufzustacheln. Letzteres ist ein Zeichen unserer derzeit herrschenden Postdemokratie. Ansichtssache? Was ist Hass? Denken wir an Klimaaktivisten, die jetzt sagen: Das ist, wenn jemand bei einer Blockade zu Tode kommt; sowas passiert eben. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Hä? Was soll das?) Auch hier bin ich der Meinung, ist ein Einfallstor auf, wenn man vielleicht mit einer Auffassung Sympathie hat und sagt: Das ist nur ein Kollateralschaden. Das ist übrigens im Krieg eine häufige Argumentation. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Auch hier bin ich der Meinung: Bitte Diskurs und keine Strafbarkeit, selbst wenn es solche vielleicht widerwärtigen Ausführungen sind. Aber kommen wir mal zu den praktischen Auswirkungen des Gesetzes. Ganz im Sinne der mehr um sich greifenden Gesinnungsjustiz lässt der erweiterte § 130 jede Menge Interpretationsspielraum zu. Da soll der Amtsrichter – etwa aus Hintertupfingen – entscheiden, welches von zwei in einer kriegerischen Auseinandersetzung verwickelten Völker Opfer von Kriegsverbrechen und welches Täter ist. Komplexe Sachverhalte, die meist nach langer, mühevoller Aufarbeitung geklärt werden können und sicherlich nicht Aufgabe eines Amtsgerichtes sind. Denn wir wissen: Das erste, was bei einem Krieg auf der Strecke bleibt, ist die Wahrheit. Kriegspropaganda gibt es von allen Seiten. Was passiert denn möglicherweise zu Unrecht verurteilten Delinquenten, die bestimmte Kriegsverbrechen angezweifelt und im Nachhinein recht hatten? Werden sie rehabilitiert? Ist das überhaupt möglich, wenn der heutzutage allgegenwärtige Shitstorm der empörten Gutmenschen erwartungsgemäß zugeschlagen und die Existenz bereits vernichtet hat? Wie will man so was rückgängig machen? Geht es dem Gesetz tatsächlich darum, Kriegsverbrechen nicht zu verharmlosen, oder vielmehr darum, berechtigte Kritik und politische Gegner zu kriminalisieren, in einer Zeit und einer Gesellschaft, in der Zensur als Faktencheck verharmlost, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh! Um Gottes willen! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Kritik pauschal zu Hass erklärt wird und Kritiker grundsätzlich Verschwörungstheoretiker sind (Zuruf von der AfD: Richtig! – Beifall bei der AfD) und in der Meinungsdelikte oft strenger sanktioniert werden als Missbrauch eines Kindes? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Da drängt sich diese Frage doch wohl auf. Justizminister Buschmann will es nicht mehr gewesen sein und versteckt sich feige hinter der EU. Was er nicht sagt: Der EU-Rahmenbeschluss ließ die Möglichkeit einer Einschränkung, nämlich die Strafbarkeit des Leugnens und Verharmlosens auf jene Völkerstraftaten zu begrenzen, die ein internationales Gericht endgültig festgestellt hat, zu. Aber das haben Buschmann und seine Ampelkoalitionäre in ihrem neototalitären Machtrausch (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) wohl gar nicht erst ins Auge gefasst. Deshalb soll schon bald die öffentliche Frage, ob sich ein Kriegsverbrechen auf eine bestimmte Weise zugetragen hat, den kritischen Fragesteller eventuell hinter Gitter bringen. Ist das noch ein Rechtsstaat? (Zuruf von der AfD: Nein!) Diese Frage mag sich jeder selbst beantworten. Aus dem Sächsischen Landtag ist die FDP schon 2014 verschwunden. Doch der Umfragewert von 6 %, auf den sich die Koalitionspartei jetzt eingependelt hat, scheint den Herrschaften nicht wirklich zu denken zu geben. Zu denken geben sollte uns allen, die sich noch ihres gesunden Menschenverstandes bedienen, allerdings, dass sich sogar die linke „taz“ und ihre Leser gegen diese Gesetzesverschärfung aussprechen. Das einzig Positive an diesem unsäglichen Gesetz ist, dass sich die ehemals Freien Demokraten schon bald keine Gedanken mehr um die Sitzordnung im Deutschen Bundestag machen müssen. (Zuruf von der AfD: Genau!) Dieser Paragraf ist eines Rechtsstaates unwürdig und muss ersatzlos gestrichen werden. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann erhält die Staatsregierung das Wort. Herr Staatsminister Wolfram Günther, bitte schön.
