Valentin Lippmann
Vielen Dank. Zum Schluss sei noch Folgendes angemerkt. Sie zeigen auf die Erweiterung in Gestalt des § 130 Abs. 5 StGB. Sie meinen doch aber – und das ist doch das, was Sie wollen – den ganzen § 130 StGB, der Ihnen zuwider scheint. Sie waren es doch unter Ihrem rechtsextremistischen Vorkämpfer Jens Maier – übrigens seinerzeit noch Richter –, die 2018 den § 130 durch ein Rekurrieren auf „das deutsche Volk“ quasi seiner historischen Singularität entwerten wollten und diesen dabei als Regelung gegeißelt haben, der angeblich nur dazu diente, unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Das zeigt doch, (Zurufe von der AfD) wessen Geistes Kind Sie sind und warum Sie diese Debatte hier angezettelt haben. Werte Kolleginnen und Kollegen, eingedenk dieser historischen Verantwortung in einem der sensibelsten Bereiche des Strafrechts werden wir nicht zulassen, dass Sie die Axt an ein strafrechtliches Instrumentarium anlegen, das aus der Erfahrung des Nationalsozialismus und des deutschen Strafrechts übergegangen ist. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Lippmann, Ihre Zeit ist abgelaufen.
