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Katja Meier

10.11.2022 Sitzungen 7/60

Namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich Ihre Fragen 1 und 2 zusammen wie folgt: Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat am 28. März 2022 Anklage gegen zwei Angeschuldigte zum Amtsgericht Zwickau – Strafrichter – erhoben. Mit der Anklageschrift wird den Angeschuldigten gemeinschaftlich begangene Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 25 Abs. 1, Abs. 2, § 52 Abs. 1 StGB durch die Anbringung der Wahlplakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ im Stadtgebiet Zwickau, Plauen sowie im Stadtgebiet/Landkreis Leipzig zur Last gelegt. Das Amtsgericht Zwickau hat die Eröffnung der Hauptverhandlung mit Beschluss vom 20. Oktober 2022 aus Rechtsgründen abgelehnt, da sich gegen die Angeschuldigten kein hinreichender Tatverdacht begründen lasse. Das Gericht 7/11124. Bei Zustimmung bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Antrag somit nicht entsprochen worden, und der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf 7/11248 Beantwortung der Fragen stützte seine Entscheidung insofern auf die Einschätzung, dass bei der Bezeichnung „die Grünen“ eine eindeutige Zuordnung zu einer der nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Bezug genommenen Gruppen oder eines Teils der Bevölkerung nicht möglich sei. Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen hat berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Zwickau gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt hat. Zur Entscheidung über den Rechtsbehelf ist das Landgericht Zwickau als Beschwerdegericht berufen.

Protokoll ↗