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Petra Köpping

10.11.2022 Sitzungen 7/60

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vor 259 Tagen begann der kriegerische Überfall Russlands auf die Ukraine. Zivilbevölkerung als Zielscheibe der Angriffe, zivile Infrastruktur wird zerstört, Frauen, Kinder, Männer ermordet. Das sind die Ursachen für eine Fluchtbewegung. Inzwischen sind rund eine Million Menschen – Ukrainerinnen und Ukrainer – nach Deutschland gekommen, circa 60 000 befinden sich in Sachsen. Ich möchte an dieser Stelle ganz offen sagen, dass ich mich ganz herzlich bei den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bedanke, (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) die ohne Wenn und Aber Menschen in ihren Wohnungen aufgenommen, die Menschen versorgt und die nicht gefragt haben, ob sie dafür Geld bekommen oder nicht, die einfach gehandelt haben. Auch in Sachsen gibt es zahllose Menschen, die dort unterstützt und geholfen haben. Ein großes Dankeschön – auch an die Kommunen, an unsere Landkreise, die hier so schnell reagiert und die Wohnungen zur Verfügung gestellt und ausgestattet haben. Das ist das eine. Das andere ist: Ich bin zum Beispiel auch in Görlitz unterwegs gewesen und habe eine Initiative getroffen, bei der sich Menschen – nicht mal ein Verein, nur eine Initiative – darum gekümmert haben, wie man den ukrainischen Frauen und Kindern, die dort angekommen sind, helfen konnte. Sie haben Wohnungen besorgt, diese Wohnungen ausgestattet – oft auf eigene Kosten. Just an einem Tag, als eine junge Frau mit zwei Kindern in diese Wohnung eingezogen ist, hat sie die Nachricht bekommen, dass ihr Mann ermordet wurde. Das sind die Realitäten. Und bitte begeben Sie sich mal zu diesen Familien und hören Sie sich das an. Ich möchte aber gleichzeitig sagen, dass das, was in Ihrem Antrag genannt worden ist, nämlich, dass unkontrollierbare Situationen entstanden wären, einfach nicht der Wahrheit entspricht. Ukrainerinnen und Ukrainer werden im System des Leistungsbezuges gleichbehandelt, ausdrücklich nicht bessergestellt als einheimische Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher. Die gesetzlichen Regeln gelten hier für alle. Im Antrag sind viele Halbwahrheiten ausgeführt und bewusst Weglassungen vorgenommen worden. Nehmen wir zum Beispiel das Zitat der fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit, wonach die Jobcenter angewiesen würden, keine überhöhten Anforderungen an die Prüfung verschiedener Leistungsvoraussetzungen zu stellen. Das haben Sie geschrieben. Die Wahrheit ist aber, dass Sie die gesamte Einleitung zu dieser Weisung weggelassen haben. Dort steht nämlich: „Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung mit allen anderen Antragstellerinnen und Antragstellern.“ Das ist der gesamte Bezug und nicht nur Ihr Halbsatz. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Aha, so wird es gemacht!) Flüchtlinge werden nach gleichem Recht und gleichen Maßstäben behandelt – wie alle anderen. Natürlich ist zu beachten, dass Ukrainerinnen und Ukrainer aus einem Krieg geflohen sind. Sie haben heute nicht ein einziges Mal klargestellt, dass es manchmal nicht leicht ist, alle Dokumente zu besorgen und alle Nachweise gleich zu haben, weil das aus einem Kriegsgebiet nicht ohne Weiteres möglich ist. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ihr Antrag fordert, dass bei all jenen eine klare Grenze gezogen wird, die das System ausnutzen. Diese klare Grenze ist gezogen. Die Ämter gehen Fällen nach, bei denen eine Vermutung auf unberechtigten Leistungsbezug besteht, und zwar bei allen. Dabei gibt es keine Unterschiede. Menschen mit Würde behandeln – auch das haben Sie bisher überhaupt nicht erwähnt. Der erste Satz in den Sozialhilfegesetzbüchern lautet: „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde der Menschen entspricht.“ Würde wurde durch den russischen Einmarsch angegriffen, die Würde der ukrainischen Menschen. Wir zeigen, dass unsere Gesellschaft stark ist und allen – soweit sie der Hilfe bedürfen – Unterstützung zukommen lässt. Dabei gehen wir jetzt schon und mit den kommenden Änderungen im Bürgergeld noch stärker von einem vertrauensvollen Umgang mit den Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern aus. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich für das Schlusswort an Herrn Kollegen Prantl von der AfD-Fraktion.

Protokoll ↗