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Armin Schuster

10.11.2022 Sitzungen 7/60

Das ist nicht so sehr die Position meines Hauses, es ist das Versammlungsrecht, das Polizeirecht, die Verfassung. Ich würde sagen – meine Antwort ist eine Beurteilung des Verhaltens derer, die vor Ort arbeiten –, es geht weniger um das Immissionsschutzgesetz, sondern um die Frage, in welcher Pose und mit welcher Deutung aufgeführt werden soll, was dort aufgeführt wird. Ich mache ein einfaches Beispiel: Wenn jemand durch Fackeln, Trommeln etc. einen mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zu der Terrorherrschaft des Dritten Reichs herstellt, ist man im Bereich des Strafgesetzbuchs und dann muss eingeschritten werden. Wenn durch die Art, wie getrommelt, skandiert oder marschiert wird, eine Pose der Gewaltbereitschaft hergestellt wird, befindet man sich wenigstens im Bereich der öffentlichen Sicherheit, wenn nicht sogar im Strafgesetzbuch, und dann muss eingeschritten werden. Nun bin ich an den Versammlungen in Sachsen sehr interessiert, da es für mich neu ist, und sehe mir sehr viele selbst an; die letzte beispielsweise in Dresden mit 8 500 Teilnehmern am Samstagabend vor drei Wochen. Der Zug zog sich, glaube ich, 1,5 Kilometer durch die Innenstadt. Es wurde sehr stark getrommelt. Ich wusste – ich werde immer sehr gut mit Live-Informationen aus der Einsatzleitung versorgt –, dass Trommeln vor Ort stark im Einsatz waren. Ich bin deshalb selbst dort hingegangen – nicht um mich einzumischen, sondern um mir das einmal anzuhören. Gut, dass ich das getan habe; denn jetzt kann ich besser antworten. Es klang eher nach kölschem Karneval; deshalb ist auch niemand eingeschritten. Ich gebe es ehrlich zu: Neben diesen Trommlern tanzten die Männer und Frauen in diesem Aufzug rhythmisch zu Schlagermusik. Dort wurde nicht skandiert, es wurden keine Fackeln gehalten und es wurde auch nicht marschiert. Die Polizei hat genau das getan, was man dann tut: Kein Einschreiten, weil kein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit vorlag, das Strafgesetzbuch wurde nicht tangiert. Das haben wir aber auch anders, und dort, wo es anders ist, muss eingeschritten werden. Das ist eigentlich relativ einfach. Ich muss sagen, ich weiß nicht, ob die Immissionsschutzgesetze weniger zur Anwendung kommen. Es geht in dem Moment nicht darum, die Einwohner zu schützen. Das würde, glaube ich, auch in der Güteabwägung nicht passen. Übrigens ist ein weiterer Aspekt, dass eine Gegendemonstration, die sehr laut ist, rein juristisch in einem bestimmten Umfang ermöglicht werden muss, weil dieser Gegenprotest für den Empfänger der Botschaft hörbar sein muss. Auch das ist jedoch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. – Wir sind beide keine Juristen, ich hoffe, Ihnen reicht das. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte denken Sie an die 3 Minuten. – Frau Abg. Köditz für die Linksfraktion.

Protokoll ↗