Sebastian Wippel
Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Innenminister, die Gestaltungsfreiheit eines Versammlungsleiters, gerade wenn er es angezeigt hat, umfasst auch Dinge wie die gewünschte Geräuschkulisse oder die Gestaltung der Demonstration, zum Beispiel mit Transparenten. Das Verwaltungsgericht in Freiburg hat im Jahre 2012 bereits gesagt, dass das Trommeln grundsätzlich unter die Versammlungsfreiheit falle, solange der Lärm für andere nicht gesundheitsschädlich sei. Wir kennen solche Gestaltungsmittel auch von Sportveranstaltungen. Am Rande stehen öfter Trommelgruppen, wie beim Marathon; Sie laufen auch selbst und kennen das wahrscheinlich. Dazu meine Frage: Inwiefern sind denn solche Transparente oder auch Geräusche durch Trommeln eine Gefahr, der man pauschal durch die Auflagen für eine Versammlung entgegentreten muss? Denn genau so etwas ist in der einen oder anderen Versammlungsbehörde schon aufgetreten und aus meiner Sicht ist es nicht nachvollziehbar. Aber vielleicht können Sie mir dazu die Position Ihres Hauses erklären. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Minister.
