Armin Schuster
Damit sind wir wieder beim Expertennetzwerk und es geht wieder um eine juristisch schwierige Frage. Eine Versammlung nicht anzuzeigen bedeutet nicht, dass ich sie im gleichen Atemzug verbieten könnte. Ein Verbotsgrund ist das also per se nicht. Auch eine nicht angezeigte Versammlung muss – soweit es geht – ermöglicht werden. In welchem Umfang wir bei nicht angezeigten Versammlungen polizeilich nicht präsent sind, bin ich jetzt nicht aussagefähig. Das kann ich momentan in Prozentzahlen nicht abschätzen. Ich kann Ihnen zusichern, dass das genau einer dieser Gedanken ist, den wir mit dem Expertennetzwerk haben: Frühwarnsystem. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass wenn es mir gelingt, dauerhaft eine Komplettbesetzung eines solchen Expertennetzwerks mit Polizei, mit Verfassungsschutz und mit den Verwaltungen, zu erzeugen, wir früher in der Lage sind, die Kommunen darauf hinzuweisen, dass eine Versammlung oder eine Ansammlung stattfinden könnte, die nicht angezeigt ist. Wir wollen im Prinzip unsere Frühwarnfähigkeit für die Kommunen deutlich verbessern. Das können wir aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate. Man sieht ja Muster in den nicht angezeigten Versammlungen. Das ist ein festes Ziel, das wir haben. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Lippmann, bitte.
