Simone Lang
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Krankenhäuser sind neben der ambulanten Versorgung ein zentraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Das haben wir heute schon gehört. In den vergangenen Wochen und Monaten war die medizinische Versorgung in Deutschland und in Sachsen immer wieder in den Schlagzeilen, sei es aufgrund der angespannten Lage in der Corona-Pandemie, sei es aufgrund der Zukunftsaufgabe, sei es, um Krankenhausstandorte im ländlichen Raum nachhaltig aufzustellen oder sei es aufgrund der Auswirkungen der Inflation und der Energiekrise im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die Sorgen aufgrund der Mehrfachbelastungen überwogen oftmals die Tatsache, dass wir in Deutschland – das sagte Frau Kuhfuß bereits – ein sehr gutes Gesundheitssystem haben. Doch damit das so bleibt, und zwar überall und auch in Sachsen, müssen wir aktiv bleiben. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung Krankenhäuser in der Krise vor Liquiditätsproblemen schützt. Wir erwarten eine zeitnahe Konkretisierung der Finanzhilfe, damit die Kliniken in Sachsen endlich ihre Planungssicherheit bekommen. Neben der Unterstützung der Krise bedarf es einer auskömmlichen Regelfinanzierung. Uns ist natürlich bewusst, dass die Bedarfsanzeige aus der Krankenhauslandschaft mit dem möglichen finanziellen Spielraum nicht immer deckungsgleich ist. Umso mehr freut es uns, dass bereits im Haushaltsentwurf bei der Einzelförderung zusätzlich 20 Millionen Euro vorgesehen sind. Natürlich beteiligt sich der Freistaat mit einem Eigenanteil an den Investitionen des Krankenhausstrukturfonds des Bundes mit circa 10 Millionen Euro pro Jahr und am Krankenhauszukunftsfonds mit etwa 60 Millionen Euro. Auch die nach wie vor laufenden Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 waren immer wieder geprägt von dem Wunsch der Koalition, die medizinische Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, zu fördern. Die Koalitionsfraktionen haben entsprechende Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf eingereicht. Die Diskussion hierzu steht im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt noch an; denn klar ist: Wir brauchen in Sachsen finanziellen Spielraum, um neue Ideen und Versorgungsmodelle auf den Weg zu bringen und vor Ort auszuprobieren. Ebenfalls im parlamentarischen Verfahren befindet sich der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Sächsischen Krankenhausgesetz. Das Verfahren im Vorfeld im Rahmen einer Zukunftswerkstatt wurde von allen Beteiligten gelobt, unter anderem in der Anhörung vom 10. Oktober 2022 im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Den Dank hierfür hebe ich mir allerdings noch etwas auf, denn noch ist das parlamentarische Verfahren nicht abgeschlossen. Aber natürlich ist auch dieses Gesetz ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft im Freistaat. Es ebnet den Weg, um vorhandene Standorte abzusichern und gleichzeitig vor Ort auch Neues auszuprobieren; denn letzten Endes bleibt die Erkenntnis, dass eine gute stationäre Versorgung und eine bessere Verzahnung zwischen Krankenhäusern und den ambulanten Bereichen das Mitwirken aller Beteiligten voraussetzt. Und auch hier habe ich die Hoffnung, dass die Zukunftswerkstatt viele Türen und viele Gesprächskanäle geöffnet hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)
