Lars Kuppi
Ja, laut diesem gesetzlichen Rahmen sind Straftaten, wenn sie im Führungszeugnis eingetragen sind, ein Hinderungsgrund, daran teilzunehmen. Aber es stehen keine Straftaten wie Sachbeschädigung oder Drogenkonsum darin. Das ist genau das Problem. Wenn Leute wegen Graffiti bestraft werden, dann betrifft das eine Sachbeschädigung. Wenn ich als Schulsozialarbeiter den Leuten in der Schule Graffiti beibringe und ihnen erkläre, das sei gut, dann können wir damit rechnen, dass weitere Hauswände angesprüht werden. Wenn Personen, die Drogen nehmen, deswegen bestraft werden, ist auch davon auszugehen, dass sie Drogenkonsum nicht verurteilen werden und dies den Kindern nicht ordentlich beibringen werden. Das ist auch ein Punkt, weswegen hier diese Debatte von der SPD aufgeworfen wurde. Denn eigentlich ist diese Partei ja jetzt dafür, Drogen zu legalisieren. Wir als AfD sprechen uns jedoch gegen Drogen aus. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD)
