Hartmut Vorjohann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dieser Antrag der LINKEN zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation ist, umgangssprachlich formuliert, reine politische Leuchtreklame. Das pauschale Ausrufen eines neuen Sondervermögens von „mindestens 3 Milliarden Euro für unbürokratische Finanzhilfen“ genügt nicht den rechtlichen Anforderungen. Aber ich glaube, es ist sogar noch ein bisschen schlimmer; denn durch noch mehr Geld im System vergrößert sich das Problem, weil es eben nicht zu den für die Vermeidung der Gasmangellage notwendigen Energieeinsparungen führen wird. Und das Herausfordernde und Paradoxe in dieser Situation, in der wir hier jetzt sind – und das unterscheidet uns deutlich von der Corona-Situation –, ist: Zu viel Geld kann direkt in die Notlage hineinführen. Der Antrag bleibt mangels Begründung absolut vage und nebulös. Er lässt völlig offen, woraus sich konkret die verfassungsmäßig erforderliche Notlage ergibt, und das ist wahrscheinlich auch nicht ohne Grund so. Eine verfassungsmäßige Notlage lässt sich nämlich nicht begründen. Die Feststellung der Notlage nach Artikel 95 der Sächsischen Verfassung steht Gott sei Dank nicht zur parteipolitischen Agitation und Disposition. Hierfür gibt es klare verfassungsrechtliche Vorgaben. Der vorliegende Antrag zeigt sehr eindrücklich, weshalb es gut ist, dass es diese Vorgaben in der Verfassung so gibt. Die Grundvoraussetzung einer Kreditaufnahme ist eine Notsituation, die sich als extern einwirkendes, der Kontrolle des Staates sich entziehendes Ereignis ergibt. Genau die Situation muss wiederum zu einem konkreten Schaden bzw. der konkreten Identifikation von notwendigen Maßnahmen und zur Bezifferung von deren Kosten führen, welche dann eine haushaltsmäßige Überlastung mit sich bringen und sich außerdem der Kontrolle des Staates entziehen müssen. Vor diesem Hintergrund genügt der Antrag eben nicht den rechtlichen Anforderungen. Und dies gilt – wir haben es heute schon mehrfach gehört – vor allem auch mit Blick auf die bisher schon auf den Weg gebrachten Maßnahmen und Entlastungspakete des Bundes, aber auch der Länder, die diese nämlich mitfinanzieren müssen. Wir haben das Entlastungspaket 1 und 2 der Bundesregierung; darüber ist hier schon am 13.10.2022 diskutiert worden. Wir haben das Entlastungspaket 3, das hinzugekommen ist. Wenn ich die Dinge zusammenzähle, die uns allein auf der steuerlichen Seite als Freistaat mitgegeben werden, müssen wir tatsächlich diese Entlastungsmaßnahmen allein auf der steuerlichen Seite mit rund 2 Milliarden Euro kofinanzieren. Wir können das auch, ohne dass wir die Notlage ausrufen müssen. Ich nenne hier beispielhaft das geplante Inflationsausgleichsgesetz. Da sind eine Kindergelderhöhung und die Erhöhung des von der Steuer freizustellenden Existenzminimums drin. Das ist ganz wichtig für diejenigen, die wenig haben. Es gehört das Thema Abbau der kalten Progression dazu. Es gehört die Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme und sogar für die Gastronomie dazu. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch hier ist der Freistaat mit in die Finanzverantwortung gegangen. 2 Milliarden Euro sind es in den Jahren 2022 bis 2024, und zwar ohne dass wir hier eine Notlage ausrufen müssen. Damit natürlich nicht genug; denn Anfang November haben sich die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler auf einen wirtschaftlichen – und umfassenden – Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro geeinigt, der an den Wurzeln des Problems ansetzen soll, nämlich extreme Preissteigerungen mittels einer Gas- und Strompreisbremse abzufedern. Das Prinzip des Abwehrschirms besteht darin, sämtliche von Energiebezug abhängigen Lebensbereiche vor existenzgefährdenden Preissprüngen zu schützen, ohne dabei – das ist eben die Spagatsituation –, Sparanreize zu unterdrücken. Das ist sehr wichtig, weil ohne Einsparungen beim Gas eine Gasmangellage nicht vermieden werden kann. Alles zu ersetzen oder dies zu versprechen, führt tatsächlich genau in die Notlage hinein, weil dann zu wenig gespart wird. Neben diesen Maßnahmen gibt es flankierende Maßnahmen wie den Härtefall-Fonds über 12 Milliarden Euro, der einzelne Bereiche wiederum separat unterstützen soll. Explizit genannt sind vor allen Dingen Krankenhäuser, Unikliniken und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus sind Hilfen für Kultureinrichtungen, Stadtwerke und nicht zuletzt eine Härtefallregelung auch für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen. Das Ganze – und darin gebe ich Ihnen recht – muss natürlich jetzt auf die Straße gebracht werden und dabei holpert es bekanntermaßen in Berlin. Wir müssen darauf achten, dass das jetzt vernünftig geregelt wird. Zu all diesen Paketen soll dem Vernehmen nach, quasi als Schlussstein, von den Koalitionsfraktionen für den nächsten Doppelhaushalt vorsorglich eine sächsische Härtefalllösung hinzukommen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da glauben Sie noch nicht so ganz dran als Finanzminister!) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die von der Linksfraktion angenommene außergewöhnliche Notsituation nach Artikel 95 unserer Sächsischen Verfassung haben wir trotz all der aktuellen Herausforderungen eben genau nicht. Das vorgeschlagene Sondervermögen ist hier nicht die Lösung. Es steht weder im Einklang mit unserer Verfassung noch mit den Regeln der Sächsischen Haushaltsordnung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Dirk Panter, SPD)
