landtag.sachsen.de ↗

Jan Hippold

CDU 09.11.2022 Sitzungen 7/59

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Jahren hat sich unsere Abfallwirtschaft in Teilen in Richtung einer Wertstoff- und Rohstoffwirtschaft gewandelt. Während die Verwendung von Sekundärmaterialien seit vielen Jahren fast zu 100 % für die Primärherstellung von Stahl, Metallen, Glas und Papier praktiziert wird, ist die Nutzung schwieriger, wenn die Materialien nicht sortenrein vorliegen oder als sogenannte Mischstoffströme einer Sortierung und/oder Aufbereitung zugeführt werden müssen. Beim Abbruch und Rückbau von Bauwerken, Straßen und weiteren Dingen der Infrastruktur entstehen allein in Sachsen jährlich rund 18 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle. Damit sind Bau- und Abbruchabfälle der bedeutendste Massenabfall in Sachsen. Diese Abfallfraktion enthält eine große Menge an Wertstoffen, die es im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu nutzen gilt. Durch die Verwendung dieser Wertstoffe im Wirtschaftskreislauf lassen sich große Mengen an Rohstoffen, wie Natursteine, Sand und Kiese bzw. aus den genannten Stoffen gewonnene Baustoffe, substituieren. Bereits mit dem im Branchenarbeitskreis Bau erarbeiteten Abfallwirtschaftlichen Branchenkonzept der sächsischen Bauwirtschaft wurden gute Erfahrungen in der Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft gemacht. Zur Umsetzung hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit dem Unternehmerverband Mineralische Baustoffe e. V. bereits am 15. Dezember 2005 eine abfallwirtschaftliche Branchenvereinbarung geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung war und ist es, mineralische Bauabfälle in verstärktem Maße einer hochwertigen Verwertung zuzuführen, um sie anschließend als Rohstoffe wiederum an den Markt zu bringen. Leider ist das in den vergangenen Jahren noch nicht so richtig erfolgreich praktiziert worden. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Akzeptanz von recycelten mineralischen Bauabfällen sehr gering ist. Eine Studie des Bundesumweltamtes zur Steigerung von Akzeptanz und Einsatz mineralischer Sekundärrohstoffe unter Berücksichtigung schutzgutbezogener und anwendungsbezogener Anforderungen zeigte bereits im Jahr 2012, also vor zehn Jahren, dass gerade Baumaßnahmen der öffentlichen Hand ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht werden und der Einsatz von Recyclingprodukten in eigenen Projekten vorgelebt und soweit möglich befördert werden sollte. Das ist das eigentlich Schlimme aus meiner Sicht. Hinzu kommt, dass durch klare rechtliche Vorgaben gewährleistet sein muss, dass der wünschenswerte Einsatz von Recyclingprodukten weder während des Einbaus noch beim Rückbau zu Nachteilen führt. Hierzu müssen neben klaren Gesetzesvorgaben auch Gewährleistungsmodelle geschaffen werde. Die Schweiz zeigt es, dass zum Beispiel einem umfassenden Einsatz solcher Produkte im Hochbau über die Verwendung als Zuschlag bei der Betonherstellung nichts entgegensteht. Dort läuft das schon seit langer Zeit sehr gut. In Deutschland hat sich dies vor allem wegen fehlender Kenntnisse und Erfahrungen bei Planern und Bauherren bisher nicht auf dem Markt etablieren können. Wichtig wäre es, über beispielgebende Vorhaben einen entsprechenden Anstoß zu geben. Auch im qualifizierten Straßenbau stehen der Verwendung als ungebundene Frost- und Tragschichten oftmals Hemmnisse entgegen, die sich aus der starken Preiskonkurrenz zu Primärprodukten und dem Imageproblem der Recyclingbaustoffe ergeben. Lösungsansätze liegen hier in der Marktschaffung, der Verbesserung der Informationslage, der verpflichtenden Gütesicherung für RC-Produkte und der restriktiven Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabungen. Am 1. März 2023 tritt nun endlich die lang ersehnte und in ungemein zähen Verhandlungen entstandene Mantelvereinbarung in Kraft. Ich kann mich erinnern, dass ich schon in meiner ersten Legislaturperiode darüber gesprochen habe. Diese umfasst vor allem die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung. Aus Sicht der CDU, die bereits seit Jahren auf die Umsetzung gedrängt hat, ist das eine sehr positive Entwicklung; denn: Erstens enthält die Ersatzbaustoffverordnung erstmalig bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Darunter fallen auch Recyclingbaustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter usw. Sie gibt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe bzw. für deren Materialklassen Grenzwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe vor, deren Einhaltung durch den Hersteller im Rahmen einer Güteüberwachung zu gewährleisten ist. Zum anderen sieht sie an diese Materialklassen angepasste Einbauweisen vor, die vom Verwender beim Einbau in das technische Bauwerk entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind. Zweitens. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung soll die seit dem Jahr 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden. Darüber hinaus wird ihr Regelungsbereich auf das Auf- und Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwendung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt. Drittens. Die Deponieverordnung wird dahin gehend ergänzt, dass bestimmte nach Ersatzbaustoffverordnung güteüberwachte Ersatzbaustoffe ohne zusätzliche Untersuchungen deponiert werden dürfen. Diese drei rechtlichen Rahmenbedingungen werden dann hoffentlich den Weg frei machen, dass im Bereich der Bauabfälle der Recyclinggrad und die Wiederverwertung gesteigert und damit die Natur geschont und unsere Umwelt ein kleines bisschen besser gemacht werden kann. Abschließend gestatten Sie mir noch zwei Sätze zum Thema Zero Waste, das von einigen Leuten wie ein Dogma vor sich hergetragen wird. Klar ist, dass Mehrwegsysteme immer stärker genutzt werden. Das spart den Läden Verpackungs- und Entsorgungsgebühren und schafft Geschäftsmodelle, die dazu beitragen, Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden und eine Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Entsprechende Angebote – viele Unverpacktläden, Reparaturdienstleistungen, Secondhand – werden zunehmend genutzt und erfahren besonders öffentliche Aufmerksamkeit – und das ist gut so. Zero Waste ist aber ein Ideal, das nicht erreicht werden kann. Gerade in der angesprochenen Baustoffbranche ist das so. Es ist in unserer Kultur, in der Produkte über lange Wege transportiert werden, das ganze Jahr verfügbar sein sollen, für to go gestaltet sind und frei Haus geliefert werden können, nicht umsetzbar. Stattdessen ist es aber möglich, einen Lebensstil des Less Waste umzusetzen. Ich schlage deshalb vor, perspektivisch eher von Less Waste zu sprechen, das stellt die Realität viel besser dar. Unabhängig davon bitten wir aber um Zustimmung zu unserem Antrag. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hippold sprach für die CDU-Fraktion in dieser zweiten Rednerrunde. Jetzt frage ich noch einmal in die Runde: Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Fraktion BÜNDNISGRÜNE nicht mehr, SPD auch nicht mehr, AfD auch nicht mehr, Fraktion DIE LINKE auch nicht mehr. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Günther.

Alle Reden von Jan Hippold Protokoll ↗