Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Man muss gestehen, Herr Gebhardt, es ist schon ein schmeichelhafter Gesetzentwurf, den Sie uns hier vorlegen, denn wenn man ehrlich ist: Wer ärgert sich nicht, wenn der 1. Mai oder der 3. Oktober auf einen Sonntag fällt? Da ist es ein Wochenende wie jedes andere. So ist es doch dieses Jahr schön gewesen, wo der 3. Oktober auf einen Montag gefallen ist und man ein langes Wochenende hatte. Aber jetzt einmal im Ernst, warum haben wir denn Feiertage? Ist ein Feiertag ein Urlaubstag? Also nach dem Verständnis der LINKEN ja wohl, das haben Sie jetzt ausführlich begründet. Aber Feiertage haben doch einen ganz anderen Sinn. (Beifall bei der CDU) Es gibt christliche Feiertage, die wir vielleicht als CDUAbgeordnete bewusster begehen, als manch anderer, aber es gibt auch einen 3. Oktober oder den 1. Mai, den feiern auch DIE LINKEN. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich war schon mit Herrn Kretschmer am 1. Mai demonstrieren!) – Ich feiere den Tag auf meine Art. Was hindert uns denn, wenn der 1. Mai oder der 3. Oktober auf einen Sonntag fällt, diesen Tag entsprechend als Feiertag zu begehen? – Nichts. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber der Sonntag ist Ruhetag!) Wenn dieser Tag auf einen Wochentag fällt, ist dieser Tag halt arbeitsfrei, um ihn als Feiertag entsprechend an diesem Tag begehen zu können, denn der Feiertag ist ein 3. Oktober, Tag der Deutschen Einheit, und nicht ein 4. Oktober. Man muss schon einmal fragen, welcher Schwachsinn ist das denn, dass ich diesen Tag nachholen soll? Ich kann am 4. Oktober nicht den 3. Oktober feiern. Genau darin liegt das Problem mit Ihrem Gesetzentwurf, dass es eigentlich schon ein bisschen Quatsch oder schwachsinnig ist, einen Feiertag nachzuholen und das gesetzlich zu verordnen. Zu dem Beispielfall, den Sie brachten: Wenn eine Firma aus freier, unternehmerischer Entscheidung sagt, ich gebe meinen Mitarbeitern noch einen Tag frei oder einen Tag Sonderurlaub, dann ist das in diesem Land möglich, diese Freiheit haben wir. Aber dann trifft die Entscheidung der Unternehmer, der die Kosten dafür trägt, der die Verantwortung trägt, und das ist möglich. Aber gesetzlich zu verordnen, dass Menschen einfach zu Hause bleiben, ist kein gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln (Beifall bei der CDU – Widerspruch von den LINKEN) und das lehnen wir als CDU-Fraktion ab. Man kann nicht immer Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern man muss gesamte Systeme vergleichen. Und noch ein Nachsatz, den ich mir nicht verkneifen kann. Wir leben in einer relativ anstrengenden Zeit. Unternehmen kämpfen zum Teil um ihr wirtschaftliches Überleben und die Herausforderungen für die öffentliche Hand und für jeden Privathaushalt in diesem Land sind momentan enorm. Und Sie haben nichts Besseres zu tun, als ein Ersatz-Feiertagsgesetz hier einzubringen und im Geschäftsgang zu halten. Also mit Verlaub, weniger politisches Feingefühl kann man fast nicht an den Tag legen. Danke. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Kollege Wippel spricht nun für die Fraktion der AfD. Bitte schön.
